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BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03
Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer …
Wird jemand nur mit Klebeband ohne weitere Folgen an einen Stuhl gefesselt oder werden ihm die Hände mit Kabelbinder zusammengebunden, wird die Benutzung des Fesselungsmittels konkret kaum geeignet sein, erhebliche Verletzungen zu bewirken (vgl. BGH StV 1999, 91; Beschl. vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98). - BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02
Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; …
cc) Bei der Einordnung von Fesselungsmitteln hat der Bundesgerichtshof gleichfalls auf die Art der Verwendung abgestellt (BGH, Beschluß vom 4. September 1999 - 2 StR 390/98 = StV 1999, 91; "sie sind zwar verwendet worden, waren aber in der konkreten Art ihrer Verwendung keine gefährlichen Werkzeuge": Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 546/98 - kurzzeitige Drosselung mit einem Gürtel: Beschluß vom 27. Juni 2001 - 3 StR 64/01 -, Hände mit Kabelbinder gefesselt: Beschluß vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98-). - BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00
Schwere räuberische Erpressung; Schwerer Raub mit gefährlichen Werkzeugen; …
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB setzt beim Einsatz einer geladenen Schreckschußpistole voraus, daß der Täter durch Aufsetzen auf Kopf oder Körper mit der Abgabe eines Schusses droht (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98 mit weiteren Nachweisen; Boetticher/Sander NStZ 1999, 292, 293/294). - BGH, 14.04.1999 - 1 StR 642/98
Schwerer Raub; Lex mitior; Milderes Gesetz; Anderes gefährliches Werkzeug; Waffe; …
Dem tritt der Senat bei (vgl. auch BGH StV 1998, 486; 1999, 92; Beschl. vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98). - BGH, 04.03.1999 - 4 StR 2/99
Milderes Gesetz; Scheinwaffe; Schwerer Raub
Dies gilt auch, soweit der Mittäter des Angeklagten die mitgeführten Kabelbänder einsetzte, um dem Tatopfer Hände und Füße zu fesseln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1998 - 2 StR 398/98 und vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98).