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BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
PatG 1981 § 101
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Staatsgeheimnis - Berechtigung zur Rechtsbeschwerde - Bundesministerium der Verteidigung - Aufhebung der Geheimhaltungsordnung
- Judicialis
PatG 1981 § 101
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG 1981 § 101
Staatsgeheimnis - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 836
- GRUR 1999, 573
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.05.1972 - X ZR 6/69
Rechtmäßigkeit einer Verwertungsbeschränkung des Inhabers einer geheimen …
Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98
Die Anordnung der Geheimhaltung durch die Prüfungsstelle hat nur deklaratorische Bedeutung (Sen.Beschl. v. 4.5.1972 - X ZB 6/69, GRUR 1973, 141, 142 - Kernenergie). - BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92
Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten …
Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98
Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (st. Rspr.: u.a. Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer), oder wenn von mehreren geltend gemachten ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (st. Rspr., Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 5/97, GRUR 1998, 907 - Alkyläther). - BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95
"Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98
Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (st. Rspr.: u.a. Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer), oder wenn von mehreren geltend gemachten ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (st. Rspr., Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 5/97, GRUR 1998, 907 - Alkyläther).
- BGH, 13.07.1971 - X ZB 1/70
Erteilung eines Patents ohne Bekanntmachung und ohne Eintragung in die …
Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98
a) Das Bundespatentgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 13.7.1971 - X ZB 1/70, BlPMZ 1972, 30 = GRUR 1972, 535, 536 - Aufhebung der Geheimhaltung) die Beschwerde des Patentinhabers gegen die Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung mit der Begründung als unzulässig verworfen, daß dieser zwar durch die Anordnung der Geheimhaltung, nicht aber durch deren Aufhebung in seinen Rechten beeinträchtigt werde und er daher durch den Beschluß des Deutschen Patentamts nicht beschwert sei. - BGH, 22.04.1998 - X ZB 5/97
"Alkyläther"; Zulässigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98
Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (st. Rspr.: u.a. Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer), oder wenn von mehreren geltend gemachten ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (st. Rspr., Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 5/97, GRUR 1998, 907 - Alkyläther). - BGH, 03.06.1970 - X ZB 6/69
Anmeldung einer Erfindung betreffend "Verbesserungen bei galvanischer …
Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98
Die Anordnung der Geheimhaltung durch die Prüfungsstelle hat nur deklaratorische Bedeutung (Sen.Beschl. v. 4.5.1972 - X ZB 6/69, GRUR 1973, 141, 142 - Kernenergie).
- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Eine Entscheidung ist vielmehr u.a. dann "nicht mit Gründen versehen", wenn eines von mehreren selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln bei der Begründung übergangen ist (Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 5/97, GRUR 1998, 907 - Alkyläther; Sen.Beschl. v. 12.1.1999 - X ZB 7/98, GRUR 1999, 573, 574 - Staatsgeheimnis; st. Rspr.). - BGH, 26.07.2005 - X ZB 1/04
Widerruf eines Patents; Anspruch auf rechtliches Gehör
c) Soweit hierin eine Rüge nach § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG (Begründungsmangel) zu sehen sein sollte, wäre diese schon deshalb unberechtigt, weil Fragen, die - wie hier - für die Entscheidung ohne Bedeutung sind, nicht der Begründungspflicht unterliegen (vgl. Sen.Beschl. v. 12.01.1999 - X ZB 7/98, GRUR 1999, 573 - Staatsgeheimnis).