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   BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98   

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https://dejure.org/1999,9322
BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98 (https://dejure.org/1999,9322)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1999 - X ZB 9/98 (https://dejure.org/1999,9322)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1999 - X ZB 9/98 (https://dejure.org/1999,9322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen eine Geheimhaltungsanordnung des Bundespatentgerichts; Gegenstand eines Patentrechts als Staatsgeheimnis i.S.d. § 93 des Strafgesetzbuches (StGB)

  • Judicialis

    StGB § 93; ; StGB § 93 ff.; ; PatG § 73; ; PatG § 50 Abs. 1 u. 2; ; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 5; ; PatG § 50 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 50 Abs. 1, § 100 Abs. 3 Nr. 5
    Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung eines Patents; Voraussetzungen eines Begründungsmangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92

    Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98
    Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (st. Rspr., u.a. Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer), oder wenn von mehreren geltend gemachten ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (st. Rspr., Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 5/97, GRUR 1998, 907 - Alkyläther).
  • BGH, 13.07.1971 - X ZB 1/70

    Erteilung eines Patents ohne Bekanntmachung und ohne Eintragung in die

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98
    a) Das Bundespatentgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 13.7.1971 - X ZB 1/70, BlPMZ 1972, 30 = GRUR 1972, 535, 536 - Aufhebung der Geheimhaltung) die Beschwerde des Patentinhabers gegen die Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung mit der Begründung als unzulässig verworfen, daß dieser zwar durch die Anordnung der Geheimhaltung, nicht aber durch deren Aufhebung in seinen Rechten beeinträchtigt werde und er daher durch den Beschluß des Deutschen Patentamts nicht beschwert sei.
  • BGH, 04.05.1972 - X ZR 6/69

    Rechtmäßigkeit einer Verwertungsbeschränkung des Inhabers einer geheimen

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98
    Die Anordnung der Geheimhaltung durch die Prüfungsstelle hat nur deklaratorische Bedeutung (Sen.Beschl. v. 4.5.1972 - X ZB 6/69, GRUR 1973, 141, 142 - Kernenergie).
  • BGH, 22.04.1998 - X ZB 5/97

    "Alkyläther"; Zulässigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98
    Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (st. Rspr., u.a. Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer), oder wenn von mehreren geltend gemachten ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (st. Rspr., Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 5/97, GRUR 1998, 907 - Alkyläther).
  • BGH, 03.06.1970 - X ZB 6/69

    Anmeldung einer Erfindung betreffend "Verbesserungen bei galvanischer

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98
    Die Anordnung der Geheimhaltung durch die Prüfungsstelle hat nur deklaratorische Bedeutung (Sen.Beschl. v. 4.5.1972 - X ZB 6/69, GRUR 1973, 141, 142 - Kernenergie).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98
    Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (st. Rspr., u.a. Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer), oder wenn von mehreren geltend gemachten ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (st. Rspr., Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 5/97, GRUR 1998, 907 - Alkyläther).
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