Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4740
BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99 (https://dejure.org/2000,4740)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2000 - 1 StR 636/99 (https://dejure.org/2000,4740)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 1 StR 636/99 (https://dejure.org/2000,4740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Grausames "Entsorgen" der Leiche

§ 46 StGB, ausnahmsweise strafschärfende Berücksichtigung der Beseitigung von Tatspuren

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Rettungsassistenten wegen Mordes

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Rettungsassistenten wegen Mordes

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99
    Dem Täter darf grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß dem Täter grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden darf, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. nur BGH, Beschl. vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).

  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99
    Dem Täter darf grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß dem Täter grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden darf, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. nur BGH, Beschl. vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).

  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99
    Im Einzelfall hat der Tatrichter insoweit einen Beurteilungsspielraum (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Nachtatverhalten 1 = NStZ-RR 1997, 99 m.w.Nachw.).

    Im Einzelfall hat der Tatrichter insoweit einen Beurteilungsspielraum (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Nachtatverhalten 1 = NStZ-RR 1997, 99 m.w.Nachw.).

  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 660/95

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil im Strafausspruch mit den

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99
    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß dem Täter grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden darf, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. nur BGH, Beschl. vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht