Rechtsprechung
BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99 |
Grausames "Entsorgen" der Leiche
§ 46 StGB, ausnahmsweise strafschärfende Berücksichtigung der Beseitigung von Tatspuren
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 2 StGB; § 57a StGB; § 211 StGB
Nachtatverhalten (Beseitigung der Leiche); Besondere Schuldschwere; Mord - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Besondere Schwere der Schuld - Zerstückelung einer Leiche - Nachtatverhalten - Beurteilungsspielraum
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Rettungsassistenten wegen Mordes
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Rettungsassistenten wegen Mordes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88
Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99
Dem Täter darf grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).Der Revision ist zwar zuzugeben, daß dem Täter grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden darf, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. nur BGH, Beschl. vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).
- BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89
Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des …
Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99
Dem Täter darf grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).Der Revision ist zwar zuzugeben, daß dem Täter grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden darf, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. nur BGH, Beschl. vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96
Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99
Im Einzelfall hat der Tatrichter insoweit einen Beurteilungsspielraum (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Nachtatverhalten 1 = NStZ-RR 1997, 99 m.w.Nachw.).Im Einzelfall hat der Tatrichter insoweit einen Beurteilungsspielraum (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Nachtatverhalten 1 = NStZ-RR 1997, 99 m.w.Nachw.).
- BGH, 16.01.1996 - 1 StR 660/95
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil im Strafausspruch mit den …
Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99
Der Revision ist zwar zuzugeben, daß dem Täter grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden darf, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. nur BGH, Beschl. vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).