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   BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04   

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https://dejure.org/2006,1941
BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04 (https://dejure.org/2006,1941)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - III ZR 407/04 (https://dejure.org/2006,1941)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - III ZR 407/04 (https://dejure.org/2006,1941)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds; Konkludentes Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Schadensersatz wegen eines Beratungsverschuldens; Hinreichende Verdeutlichung der mit der Anlage verbundenen Risiken im Sinne einer anlagegerechten Beratung; ...

  • Judicialis

    BGB § 276 (Ci) a.F.; ; BGB § 675

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276 a. F.; BGB § 675
    Anforderungen an die hinreichende Verdeutlichung der Risiken in Prospekt für geschlossenen Immobilienfonds

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 (a.F.) § 675
    Anforderungen an die Risikoaufklärung in einem Prozess für einen geschlossenen Immobilienfonds

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 276 a. F., § 675
    Zur Frage, ob der für den geschlossenen Immobilienfonds "Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 94/17 - Walter Fink - KG" herausgegebene Prospekt (4. Auflage Juli 1995) in seinem Abschnitt "Chancen und Risiken" die mit dem Erwerb und Betrieb des in Stuttgart gelegenen Hotel-, ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten eines Anlageberaters bei "Dreiländerfonds" werden durch Vorlage eines Prospekts erfüllt

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Risikobeschreibung im Verkaufsprospekt

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten eines Anlageberaters bei "Dreiländerfonds" werden durch Vorlage eines Prospekts erfüllt -

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schaden für Immobilienfondsanleger durch Musical-Pleite

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 770
  • VersR 2006, 656
  • WM 2006, 522
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04
    Vergeblich macht die Beschwerde gegen diese im Wesentlichen im tatrichterlichen Bereich liegende Würdigung geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Berufungsgericht den Inhalt des verwendeten Verkaufsprospektes anders als das Oberlandesgericht Celle in seinen Urteilen vom 15. August 2002 (VersR 2003, 61; DB 2002, 2211) bewertet habe.
  • OLG Frankfurt, 08.10.2004 - 13 U 243/03

    Risikoaufklärung hinsichtlich Anlageentscheidung durch Prospekt

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 13. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 8. Oktober 2004 - 13 U 243/03 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04
    Auch unter Zugrundelegung der Pflichten eines Anlageberaters, wie sie den Urteilen des III. Zivilsenats vom 13. Mai 1993 (III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114) und des XI. Zivilsenats vom 6. Juli 1993 (XI ZR 12/93 - BGHZ 123, 126 ff) zu entnehmen seien, liege eine Vertragsverletzung nicht vor, weil der Beklagte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme dem Kläger und seiner Ehefrau das Risiko der Anlage zutreffend vor Augen geführt und sie somit "anlagegerecht" beraten habe.
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04
    Auch unter Zugrundelegung der Pflichten eines Anlageberaters, wie sie den Urteilen des III. Zivilsenats vom 13. Mai 1993 (III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114) und des XI. Zivilsenats vom 6. Juli 1993 (XI ZR 12/93 - BGHZ 123, 126 ff) zu entnehmen seien, liege eine Vertragsverletzung nicht vor, weil der Beklagte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme dem Kläger und seiner Ehefrau das Risiko der Anlage zutreffend vor Augen geführt und sie somit "anlagegerecht" beraten habe.
  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04
    Vergeblich macht die Beschwerde gegen diese im Wesentlichen im tatrichterlichen Bereich liegende Würdigung geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Berufungsgericht den Inhalt des verwendeten Verkaufsprospektes anders als das Oberlandesgericht Celle in seinen Urteilen vom 15. August 2002 (VersR 2003, 61; DB 2002, 2211) bewertet habe.
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Der Umstand jedoch, dass der Prospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006 - III ZR 407/04 - NJW-RR 2006, 770, 771 Rn. 7), ist selbstverständlich kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Den hier maßgeblichen Prospekt für den geschlossenen Immobilienfonds "D." hat der Senat (Beschluss vom 12. Januar 2006 - III ZR 407/04 - NJW-RR 2006, 770, 771) nicht beanstandet.
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Insoweit enthält der Prospekt, wovon auch das Berufungsgericht ausgeht, keine Mängel (s. dazu auch den ebenfalls den Dreiländer-Fonds betreffenden Senatsbeschluss vom 12. Januar 2012 - III ZR 407/04, NJW-RR 2006, 770).
  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

    Die vom Senat in seinem Beschluss vom 12. Januar 2006 (III ZR 407/04 - NJW-RR 2006, 770, 771) bejahte Frage, ob der Prospekt in seinem Abschnitt "Chancen und Risiken" die mit dem Erwerb und Betrieb des Hotel-, Freizeit- und Theaterzentrums Stuttgart-International verbundenen Risiken hinreichend verdeutliche, spielt in der Auflistung von Beanstandungen durch die Kläger in diesem Rechtsstreit eine nur untergeordnete Rolle.
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Eine derartige Aufklärung kann zwar auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (hierzu Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006 - III ZR 407/04, WM 2006, 522).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 16 U 19/14

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Kapitalanlage in einem

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den in Rede stehenden D... wiederholt entscheiden (BGH Beschluss vom 12.01.2006, III ZR 407/04, NJW-RR 2006, 770; Urteil vom 05.03.2009, III ZR 302/07, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2008 - 16 U 217/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs für

    Der Gegenstand des Geschäfts können auch Kapitalanlagen sein (unausgesprochen vorausgesetzt in BGH, Beschluss vom 12.01.2006, III ZR 407/04; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, 2. Auflage, § 84, Rz. 93).
  • OLG Schleswig, 28.02.2011 - 5 U 112/10

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über versteckte Provisionen und

    Die Aufklärung im Rahmen der objektbezogenen Anlageberatung muss nicht ausschließlich mündlich erfolgen, sondern kann wahlweise auch oder sogar ausschließlich in schriftlicher Form durchgeführt werden (BGH WM 2006, 1288 f; WM 2006, 522 ), sofern das Prospektmaterial hinsichtlich Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und es dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann.
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 9153/16

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Beitritt zu einer Publikums-KG

    Stets ist jedoch auf den durchschnittlichen Anleger abzustellen, welcher den Prospekt aufmerksam und nicht lediglich bloß flüchtig zur Kenntnis nimmt (BGH, Urteil vom 22. Mai 2005 - XI ZR 359/03; vom 14. Juni 2007 - III ZR 125/06, WM 2007, 1503 und vom 28. Februar 2008 - III ZR 149/07); hierbei darf davon ausgegangen werden, dass der Anleger den kompletten Prospekt und nicht etwa nur die Zusammenfassung tatsächlich eingehend liest (BGH, Urteil v. 12. Januar 2006 - III ZR 407/04).
  • LG Bremen, 28.01.2010 - 2 O 2431/08
    Es verbleibt somit bei dem allgemeinen Grundsatz, dass die geschuldete Aufklärung im Rahmen einer Anlageberatung auch durch Übergabe eines schriftlichen Prospekts erfolgen kann, sofern der Prospekt rechtzeitig übergeben wurde (BGH, Beschl. v. 12.01.2006 - III ZR 407/04, WM 2006, 522; Urt. v. 25.09.2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06

    Verjährung: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung;

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Beitritt eines Treugeber-Kommanditisten

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 998/17

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Beitritt eines Treugeber-Kommanditisten

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 1709/17

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Kapitalbeteiligung an Fondsgesellschaft bei

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 1414/17

    Prospekthaftung bei Forfaitierung

  • OLG Frankfurt, 04.10.2006 - 18 U 56/05

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Vermittlung und Erwerb von

  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2007 - 19 O 16/06

    Kein Schadensersatzanspruch für Kapitalanleger bei richtigen Angaben in einem

  • OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 21 U 48/05
  • LG Dortmund, 17.11.2006 - 3 O 231/06

    Widerruf des Abschlusses eines im Zuge des Beitritts zu einem geschlossenen

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2012 - 10 O 3544/12

    Anlageberatung: Prospekthaftung des Emittenten wegen Unrichtigkeit der Angaben im

  • LG Bad Kreuznach, 21.06.2006 - 3 O 165/04
  • LG Berlin, 23.01.2008 - 8 O 602/04
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