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BGH, 12.01.2007 - NotZ 35/06 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Frage nach einem Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Frage der Hinweispflicht des Gerichts auf eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 111 Abs. 4; BRAO § 40 Abs. 4
Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Notarsenat - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 02.05.2006 - Not 17/05
- BGH, 20.11.2006 - NotZ 35/06
- BGH, 12.01.2007 - NotZ 35/06 (1)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65
Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BGH, 12.01.2007 - NotZ 35/06
Dementsprechend gibt es grundsätzlich auch keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts darauf, dass es in den Fällen, in denen - wie hier (vgl. BGHZ 44, 25) - die jeweils einschlägige Verfahrensordnung eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zulässt, auch ohne eine solche zu entscheiden gedenkt.
- BFH, 27.07.2009 - IV S 8/09
Anhörungsrüge - rechtliches Gehör - Gegenvorstellung
Hinzu kommt, dass der aus Art. 103 Abs. 1 GG abgeleitete Anspruch auf rechtliches Gehör nicht (allein) dadurch verletzt wird, dass die Klägerin sich nicht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zum Streitstoff äußern oder ihren bisherigen Vortrag ergänzen konnte (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2007 NotZ 35/06, [...]; BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948).