Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2007 - NotZ 35/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17417
BGH, 12.01.2007 - NotZ 35/06 (1) (https://dejure.org/2007,17417)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2007 - NotZ 35/06 (1) (https://dejure.org/2007,17417)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - NotZ 35/06 (1) (https://dejure.org/2007,17417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 12.01.2007 - NotZ 35/06
    Dementsprechend gibt es grundsätzlich auch keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts darauf, dass es in den Fällen, in denen - wie hier (vgl. BGHZ 44, 25) - die jeweils einschlägige Verfahrensordnung eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zulässt, auch ohne eine solche zu entscheiden gedenkt.
  • BFH, 27.07.2009 - IV S 8/09

    Anhörungsrüge - rechtliches Gehör - Gegenvorstellung

    Hinzu kommt, dass der aus Art. 103 Abs. 1 GG abgeleitete Anspruch auf rechtliches Gehör nicht (allein) dadurch verletzt wird, dass die Klägerin sich nicht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zum Streitstoff äußern oder ihren bisherigen Vortrag ergänzen konnte (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2007 NotZ 35/06, [...]; BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht