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   BGH, 12.01.2010 - 3 StR 436/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5934
BGH, 12.01.2010 - 3 StR 436/09 (https://dejure.org/2010,5934)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2010 - 3 StR 436/09 (https://dejure.org/2010,5934)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 3 StR 436/09 (https://dejure.org/2010,5934)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 78 StGB; § 244 StPO; § 66 StGB
    Verjährung; Sicherungsverwahrung; Ablehnung eines Beweisantrages (weiterer Sachverständiger; überlegene Sachkunde; eigene Sachkunde des Gerichts)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO, § 244 Abs 4 S 1 StPO, § 244 Abs 4 S 2 StPO, § 66 StGB
    Sicherungsverwahrung: Hang als dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglicher Rechtsbegriff; Ablehnung des Antrags auf Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages im Zusammenhang mit Sexualdelikten unter Berufung auf die durch einen Sachverständigen vermittelte eigene Sachkunde des Tatrichters

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Hang als dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglicher Rechtsbegriff; Ablehnung des Antrags auf Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Hang als dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglicher Rechtsbegriff; Ablehnung des Antrags auf Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages im Zusammenhang mit Sexualdelikten unter Berufung auf die durch einen Sachverständigen vermittelte eigene Sachkunde des Tatrichters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 586
  • StV 2010, 508
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.2004 - 3 StR 240/04

    Aufklärungspflicht (zweiter Sachverständiger; bessere Erkenntnismittel; Beweis

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 436/09
    Der Beschwerdeführer ist unter Berufung auf die Entscheidung des Senats BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Zweitgutachter 7 (3 StR 240/04) der Ansicht, der Antrag hätte "nur dann" abgelehnt werden können, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen sei.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Revision zitierten Entscheidung des Senats BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Zweitgutachter 7.

  • BGH, 18.05.1988 - 3 StR 71/88

    Voraussetzungen für den Hang zu erheblichen Straftaten

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 436/09
    Zum anderen handelt es sich bei dem Hang im Sinne des § 66 StGB um einen Rechtsbegriff, der als solcher dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich ist (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 2).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    f) Schließlich lässt die Ablehnung der beantragten Einholung eines schalltechnischen Gutachtens zur Hörbarkeit etwaiger Hilferufe wegen eigener, durch den vorangegangenen Augenschein und die Angaben von Passanten vermittelter Sachkunde keinen Verstoß gegen § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97, NStZ 1998, 366; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 436/09, NStZ 2010, 586).
  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 192/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (strafschärfende Berücksichtigung von

    Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster', bei dem es sich um einen Rechtsbegriff handelt, der als solcher dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 3 StR 436/09, NStZ 2010, 586), bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand.
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster", bei dem es sich um einen Rechtsbegriff handelt, der als solcher dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 436/09, NStZ 2010, 586), bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand.
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung (wobei der Rechtsbegriff "Hang" als solcher dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich ist; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 436/09 Rn. 9) - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der 5 Persönlichkeit des Täters und seiner maßgebenden Umstände dem erkennenden Richter (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 Rn. 5).
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