Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2012 - 1 StR 559/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1339
BGH, 12.01.2012 - 1 StR 559/11 (https://dejure.org/2012,1339)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2012 - 1 StR 559/11 (https://dejure.org/2012,1339)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 1 StR 559/11 (https://dejure.org/2012,1339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,1339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 24 Abs. 1 BeamtStG; § 5 Abs. 1 BayLBG
    Strafzumessung (Auswirkungen der Verurteilung auf das Berufsleben: Vorbereitungsdienst, zwingende Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Erörterungsmangel)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiger Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Auswirkungen einer Verurteilung auf den Vorbereitungsdienst eines Lehramtsanwärters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30; StGB § 46 Abs. 1 S. 2
    Bandenmäßiger Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Auswirkungen einer Verurteilung auf den Vorbereitungsdienst eines Lehramtsanwärters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Strafzumessung: Der Referendar, der Vorbereitungsdienst und das Strafverfahren

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkungen der Strafe für das künftige Leben

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - 1 StR 559/11
    Im Übrigen brauchte die Strafkammer hier die in Betracht zu ziehenden Wirkungen der Strafe, die für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB; hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09 mwN), nicht breiter als geschehen zu erörtern.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht