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   BGH, 12.01.2016 - 3 StR 482/15   

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https://dejure.org/2016,2117
BGH, 12.01.2016 - 3 StR 482/15 (https://dejure.org/2016,2117)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2016 - 3 StR 482/15 (https://dejure.org/2016,2117)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 3 StR 482/15 (https://dejure.org/2016,2117)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO
    Besorgnis der Befangenheit (öffentlich zugänglicher privater Facebook Account des Vorsitzenden; innere Haltung; Zusammenhang mit konkretem Strafverfahren; Befürchtung des Fehlens der gebotenen Neutralität)

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Facebookprofil, Vorsitzender

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO
    Richterablehnung: Ablehnung des Vorsitzenden einer Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Inhalts seines Facebook-Profils

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Befangenheit eines Strafrichters, der öffentlich ein T-Shirt mit dem Aufdruck trägt "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA"

  • IWW

    § 338 Nr. 3, § 24 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 24 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verlust der gebotenen Neutralität eines Richters durch Posten eines Bildes und Kommentars auf der privaten Facebookseite des Richters; Antrag auf Ablehnung eines Richters

  • online-und-recht.de

    Befangenheit des Richters wegen öffentlichem Facebook-Posting

  • kanzlei.biz

    Befangenheit eines Richters wegen Facebook-Auftritt

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Befangenheit eines Richters wegen privater Facebook-Einträge; §§ 24, 338 Nr. 3 StPO

  • rewis.io

    Richterablehnung: Ablehnung des Vorsitzenden einer Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Inhalts seines Facebook-Profils

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • RA Kotz

    "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA."

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der gebotenen Neutralität eines Richters durch Posten eines Bildes und Kommentars auf der privaten Facebookseite des Richters; Antrag auf Ablehnung eines Richters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Kritische Äusserungen auf Facebook können Befangenheit des Richters begründen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA…" - Facebook-Profil eines StK-Vorsitzenden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA"

  • lawblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Richter stolpert über sein Facebook-Profil

  • heise.de (Pressebericht, 23.02.2016)

    Bundesgerichtshof kassiert Urteil wegen Facebook-Eintrag des Richters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA...

  • archive.is (Pressebericht, 23.02.2016)

    Rostocker Richter stolpert über Facebook-Auftritt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafrichter als "Scherzkeks" - Verteidiger lehnte einen Richter wegen zwiespältiger Sprüche auf Facebook als befangen ab

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Befangenheit eines Richters wegen Bildern und Äußerungen auf seinem privaten Facebook-Account

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 23.02.2016)

    Richter verspielt seine Reputation mit Facebook-Bild

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Nach Foto-Post von Richter auf Facebook: Befangenheit! - Foto auf Facebook mit Kommentar und Likes

  • svz.de (Pressebericht, 24.02.2016)

    Der Richter und die Facebook-Posse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strafrichter wegen Facebook-Auftritt befangen

  • mycsc.de (Kurzinformation)

    Rostocker Richter nach Facebook-Foto für befangen befunden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fehltritt eines Vorsitzenden Richters

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Befangenheit: Urteil wegen Facebook-Eintrags eines Richters aufgehoben

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Facebook-Eintrag eines Richters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privates Facebook-Profil eines Richters kann Besorgnis der Befangenheit begründen

Besprechungen u.ä. (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA…" - Facebook-Profil eines StK-Vorsitzenden

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Besorgnis der Befangenheit: Der Strafrichter bei Facebook - zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 12. 01. 2016 - 3 StR 482/15

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Richter wegen Facebook-Profil befangen

  • betrifftjustiz.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Richterliche Selbstherrlichkeit in der Wagenburg

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Klarstellung des LG Rostock: Wegen Facebook-Postings befangener Richter bleibt im Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 218
  • StV 2016, 271
  • StV 2016, 537 (Ls.)
  • MMR 2016, 279
  • K&R 2016, 265
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 3 StR 482/15
    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 21).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 3 StR 482/15
    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 21).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 21; Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 482/15, NStZ 2016, 218, 219).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341; vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 21 Rn. 10; Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23 Rn. 11; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 482/15, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 25 Rn. 5; vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, NJW 2018, 2578 Rn. 12).
  • LG Leipzig, 15.08.2017 - 1 Ks 100 Js 40760/16

    Besorgnis der Befangenheit, Sachverständiger, Facebookposts

    Ein Ablehnungsgrund ist dann gegeben, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhaltes Grund zu der Annahme hat, der Abgelehnte nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine erforderliche Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann, wobei Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ein vernünftiger bzw. verständiger Betroffener ist (vgl. BGH, 3 StR 482/15, Beschluss vom 12.01.2016, zitiert nach Juris).
  • LG Berlin, 29.12.2020 - 536 KLs 2/20
    Maßstab für die Beurteilung der genannten Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (BGH NStZ 2016, 218; BGH, Urteil vom 28.4. 2010 - 2 StR 595/09 = NJW 2010, 2226).
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