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   BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16   

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https://dejure.org/2017,6678
BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16 (https://dejure.org/2017,6678)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2017 - V ZB 96/16 (https://dejure.org/2017,6678)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - V ZB 96/16 (https://dejure.org/2017,6678)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 4 ZVG
    Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren: Auslegung der Zahlungsanzeige der Gerichtskasse bei Bezeichnung einer vom Kontoinhaber abweichenden Person; Zahlungsanzeige ohne eindeutige Verwendungsbeschränkung

  • IWW

    § 69 Abs. 4 ZVG, § 96 ZV... G, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 81 Abs. 1 ZVG, § 100 Abs. 1 ZVG, § 81 ZVG, § 72 Abs. 2 ZVG, § 70 Abs. 2 Satz 3 ZVG, § 68 Abs. 1 Satz 1 ZVG, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO, §§ 101, 104 ZVG, § 49 Abs. 2 ZVG, § 104 ZVG, Nr. 2214 KV-GKG, § 7 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 58 ZVG, § 26 Nr. 3 RVG

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Sicherheitsleistung im Versteigerungstermin durch die Zahlungsanzeige der Gerichtskasse; Benennung einer von dem Kontoinhaber bzw. Einzahler abweichenden Person in der Zahlungsanzeige im Rahmen des Verwendungszwecks; Erforderlichkeit der Gutschrift vor dem ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 69 Abs. 4
    Kein Nachweis in Zahlungsanzeige über Gebot in eigenem oder fremdem Namen des Bieters bei von Drittem geleisteter Sicherheitsleistung

  • rewis.io

    Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren: Auslegung der Zahlungsanzeige der Gerichtskasse bei Bezeichnung einer vom Kontoinhaber abweichenden Person; Zahlungsanzeige ohne eindeutige Verwendungsbeschränkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 69 Abs. 4
    Nachweis der Sicherheitsleistung im Versteigerungstermin durch die Zahlungsanzeige der Gerichtskasse; Benennung einer von dem Kontoinhaber bzw. Einzahler abweichenden Person in der Zahlungsanzeige im Rahmen des Verwendungszwecks; Erforderlichkeit der Gutschrift vor dem ...

  • rechtsportal.de

    Nachweis der Sicherheitsleistung im Versteigerungstermin durch die Zahlungsanzeige der Gerichtskasse; Benennung einer von dem Kontoinhaber bzw. Einzahler abweichenden Person in der Zahlungsanzeige im Rahmen des Verwendungszwecks; Erforderlichkeit der Gutschrift vor dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsversteigerung - und die Benennung des Bieters in der Sicherheitsleistung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sicherheitsleistung zur Zwangsversteigerung: Nennung einer vom Einzahler abweichenden Person in der Zahlungsanzeige der Gerichtskasse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendung einer an die Gerichtskasse überwiesenen Bietesicherheit durch Dritte (IVR 2018, 26)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 572
  • MDR 2017, 667
  • WM 2017, 588
  • Rpfleger 2017, 350
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16
    Der Senat kann die Zahlungsanzeige selbst auslegen, ohne an das Auslegungsergebnis des Beschwerdegerichts gebunden zu sein, weil es sich um eine Erklärung der Gerichtskasse als Institution der Justizverwaltung handelt (vgl. zur behördlichen Erklärung: BGH, Urteil vom 5. Mai 1994 - III ZR 28/93, NJW 1994, 2087; Hk-ZPO/Koch, 6. Aufl., § 546 Rn. 12).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16
    Ein Ausspruch über die außergerichtlichen Kosten scheidet aus, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich, so auch hier, nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, NJW 2014, 2445 Rn. 30, insoweit in BGHZ 201, 157 nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf ein

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16
    Das Gesetz knüpft mit der Erforderlichkeit der Gutschrift vor dem Versteigerungstermin und dem Nachweis hierüber im Termin bewusst an rein formale Kriterien an, die einer einfachen und schnellen Prüfung unterzogen werden können und somit der Formalisierung des Zwangsversteigerungsverfahrens Rechnung tragen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 164/12, Rpfleger 2013, 50 Rn. 16).
  • BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13

    Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16
    Ein Ausspruch über die außergerichtlichen Kosten scheidet aus, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich, so auch hier, nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, NJW 2014, 2445 Rn. 30, insoweit in BGHZ 201, 157 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei fehlender Sicherheit eines Bieters

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16
    Mit dem Grundsatz der Effektivität des Versteigerungstermins ist es nicht vereinbar, dem Vollstreckungsgericht vor Zurückweisung des Gebots Nachforschungspflichten aufzuerlegen (vgl. auch Senat, Urteil vom 12. Januar 2006 - V ZB 147/05, Rpfleger 2006, 211 Rn. 22 ff.).
  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 183/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Anwaltswechsels nach

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16
    Das Gesetz knüpft mit der Erforderlichkeit der Gutschrift vor dem Versteigerungstermin und dem Nachweis hierüber im Termin bewusst an rein formale Kriterien an, die einer einfachen und schnellen Prüfung unterzogen werden können und somit der Formalisierung des Zwangsversteigerungsverfahrens Rechnung tragen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 164/12, Rpfleger 2013, 50 Rn. 16).
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