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   BGH, 12.01.2017 - X ZR 20/15   

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https://dejure.org/2017,4529
BGH, 12.01.2017 - X ZR 20/15 (https://dejure.org/2017,4529)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2017 - X ZR 20/15 (https://dejure.org/2017,4529)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - X ZR 20/15 (https://dejure.org/2017,4529)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 117 PatG, § ... 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, § 83 Abs. 1 PatG, Art. 54 Abs. 2 EPÜ, Art. 89 EPÜ, Art. 87 Abs. 1 EPÜ, § 54 Abs. 3 EPÜ, § 116 Abs. 2 Nr. 1 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines Verfahrens betreffend gekapselte elektrophoretische Anzeigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines Verfahrens betreffend gekapselte elektrophoretische Anzeigen

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines Verfahrens betreffend gekapselte elektrophoretische Anzeigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - X ZR 20/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt damit eine Verallgemeinerung vor, die der Ursprungsanmeldung unmittelbar und eindeutig als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnommen werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 29 - Wundbehandlungsvorrichtung; Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 Rn. 23 = GRUR 2014, 542 Rn. 24 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - X ZR 20/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt damit eine Verallgemeinerung vor, die der Ursprungsanmeldung unmittelbar und eindeutig als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnommen werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 29 - Wundbehandlungsvorrichtung; Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 Rn. 23 = GRUR 2014, 542 Rn. 24 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 28.05.2013 - X ZR 21/12

    Walzstraße

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - X ZR 20/15
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Nichtigkeitskläger grundsätzlich nicht gehalten, den Angriff gegen die Patentfähigkeit auf alle denkbaren Gesichtspunkte zu stützen, wenn das Patentgericht in seinem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis erkennen lässt, dass es dessen Argumentation in einem bestimmten Punkt für zutreffend erachtet (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator; Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 71 - Walzstraße).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - X ZR 20/15
    Selbst wenn dennoch mit dem Patentgericht angenommen wird, dass der Fachmann den Figuren 5 bis 7 entnimmt, dass es nicht erheblich ist, ob die Hohlräume kugelförmig oder nicht-kugelförmig ausgestaltet sind und damit auch letztere offenbart sind, fehlt es jedenfalls an einer Offenbarung eines Längenverhältnisses der Breite zur Höhe von 1, 2. Der Hinweis des Patentgerichts, der Fachmann könne erkennen, dass er Abweichungen von der Kugelform in dieser geringen Größenordnung tolerieren könne, reicht insoweit nicht, weil es sich um eine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen des Fachmanns handeln würde (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Rn. 27 - Olanzapin).
  • BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11

    Fahrzeugwechselstromgenerator

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - X ZR 20/15
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Nichtigkeitskläger grundsätzlich nicht gehalten, den Angriff gegen die Patentfähigkeit auf alle denkbaren Gesichtspunkte zu stützen, wenn das Patentgericht in seinem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis erkennen lässt, dass es dessen Argumentation in einem bestimmten Punkt für zutreffend erachtet (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator; Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 71 - Walzstraße).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 2 U 1/20

    Wechselrichter I

    Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient, nicht anders als die Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs, lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin; vgl. auch Urt. v. 12.01.2017, Az.: X ZR 20/15, BeckRS 2017, 102809).
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