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   BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20   

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https://dejure.org/2021,11314
BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20 (https://dejure.org/2021,11314)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2021 - KVR 34/20 (https://dejure.org/2021,11314)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - KVR 34/20 (https://dejure.org/2021,11314)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung; Einschränkung der Marktmacht ausgleichenden Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen im Vergleich zur Einschränkung vor dem Zusammenschluss; Erhebliche Behinderung ...

  • rewis.io

    Fusionskontrolle: Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung und erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf dem Angebotsmarkt für Ticketvertriebsleistungen - CTS Eventim/Four Artists

  • Betriebs-Berater

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Wirkung - CTS Eventim/Four Artists

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 36 Abs. 1 S. 1
    A) Für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung genügt es, wenn die Marktmacht ausgleichende Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen in noch höherem Maße eingeschränkt wird, als dies schon vor dem ...

  • rechtsportal.de

    GWB § 36 Abs. 1 S. 1
    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung; Einschränkung der Marktmacht ausgleichenden Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen im Vergleich zur Einschränkung vor dem Zusammenschluss; Erhebliche Behinderung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: CTS Eventim/Four Artists

  • datenbank.nwb.de

    CTS Eventim/Four Artists

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Untersagung des Zusammenschlussvorhabens der CTS Eventim mit den Four Artists wegen Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von CTS Eventim und damit einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs im Sinne von § 36 Abs. 1 Satz 1 GWB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verstärkungswirkung kann Fusion verhindern (CTS Eventim/Four Artists)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 228, 207
  • GRUR 2021, 1555
  • WM 2022, 1546
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
    Insbesondere genügt bei Märkten mit einem hohen Konzentrationsgrad schon eine geringfügige Beeinträchtigung des verbliebenen oder potentiellen Wettbewerbs für eine Verstärkungswirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege, mwN).

    So kann die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung eines Duopols auf dem Erstabsatzmarkt für Strom aus einer vertikalen Integration in Form einer Minderheitsbeteiligung an einem kleineren Stadtwerk folgen (BGHZ 178, 285 Rn. 1, 56, 58 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Als die marktbeherrschende Stellung verstärkend kann es in einem solchen Fall auch berücksichtigt werden, wenn das marktbeherrschende Unternehmen die langfristige Geschäftsstrategie verfolgt, durch Minderheitsbeteiligungen an seinen Abnehmern seine Absatzwege langfristig zu sichern (BGHZ 178, 285 Rn. 63 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Im Hinblick auf die vom Beschwerdegericht fehlerfrei festgestellte, überragende Marktstellung von CTS genügte schon eine geringfügige Beeinträchtigung des verbliebenen oder potentiellen Wettbewerbs für eine Verstärkungswirkung (vgl. BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege, mwN).

    Dieses Untersagungskriterium wurde nach ständiger Rechtsprechung durch jede Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erfüllt, die dem marktbeherrschenden Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit eine günstigere Wettbewerbsposition verschaffte, ohne dass es dabei auf einen bestimmten Grad an Spürbarkeit ankam (BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege, mwN).

  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
    Zweck der Zusammenschlusskontrolle ist es, eine Unternehmenskonzentration zu verhindern, die die strukturellen Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt derart verändert, dass infolge der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs nicht mehr gewährleistet ist oder ein bereits beeinträchtigter Wettbewerb durch die Verstärkung einer bestehenden marktbeherrschenden Stellung weiter eingeschränkt oder die Chance für sein Wiederaufleben weiter verschlechtert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 115 [juris Rn. 56] - Kfz-Kupplungen).

    Dementsprechend reicht ein auch erheblicher Zuwachs an Finanzkraft für ein marktbeherrschendes Unternehmen nicht bereits als solcher für die Untersagung eines Zusammenschlusses aus, sondern erst dann, wenn im konkreten Fall Auswirkungen der erheblich gewachsenen Finanzkraft auf die Stellung des marktbeherrschenden Unternehmens im Wettbewerb zu erwarten sind (vgl. BGHZ 71, 102, 116 f. [juris Rn. 57, 59] - Kfz-Kupplungen).

    Diese Veränderung ist festzustellen durch einen Vergleich der den Wettbewerb auf dem relevanten Markt bestimmenden Kräfte vor und nach dem Zusammenschluss unter Einbeziehung der zu erwartenden weiteren Entwicklung (vgl. BGHZ 71, 102, 115 ff. - Kfz-Kupplungen).

  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
    Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kann insbesondere schon in der Stärkung der Fähigkeit eines Unternehmens liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von aktuellen und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1979 - KVR 2/79, BGHZ 76, 55, 73 [juris Rn. 49] - Springer/Elbe Wochenblatt I; Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 278 f., 282 f. [juris Rn. 42 bis 44, 55] - Stromversorgung Aggertal; KVR 21/96, WuW DE-R 32 [juris Rn. 48] - Stadtwerke Garbsen; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra).

    cc) Dies stimmt damit überein, dass nach der ständigen, oben dargestellten Rechtsprechung des Senats (Rn. 18 bis 21) bei der Prüfung der Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Zusammenschlussvorhaben nicht nur die Anzahl der nach dem Zusammenschluss verbleibenden Wettbewerber und ihre Marktanteile betrachtet werden dürfen, sondern alle Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb in den Blick zu nehmen sind, wobei es insbesondere bei eher geringen markt- oder unternehmensbezogenen strukturellen Veränderungen maßgeblich darauf ankommt, ob infolgedessen rechtliche oder tatsächliche Umstände dem marktbeherrschenden Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit eine günstigere Wettbewerbssituation verschaffen (BGHZ 136, 268, 278 [juris Rn. 42 f.] - Stromversorgung Aggertal; BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra).

  • BGH, 18.12.1979 - KVR 2/79

    Bergedorfer Buchdruckerei (Springer)/Elbe-Wochenblatt

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
    Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kann insbesondere schon in der Stärkung der Fähigkeit eines Unternehmens liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von aktuellen und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1979 - KVR 2/79, BGHZ 76, 55, 73 [juris Rn. 49] - Springer/Elbe Wochenblatt I; Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 278 f., 282 f. [juris Rn. 42 bis 44, 55] - Stromversorgung Aggertal; KVR 21/96, WuW DE-R 32 [juris Rn. 48] - Stadtwerke Garbsen; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra).

    Sind bestimmte Veränderungen der die Marktmacht bestimmenden Größen so gering, dass sie den Schluss auf eine Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse in dem dargelegten Sinne nicht rechtfertigen, ist bereits das Tatbestandsmerkmal der Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht erfüllt (BGHZ 76, 55, 73 [juris Rn. 49] - Springer/Elbe Wochenblatt I).

  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
    Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kann insbesondere schon in der Stärkung der Fähigkeit eines Unternehmens liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von aktuellen und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1979 - KVR 2/79, BGHZ 76, 55, 73 [juris Rn. 49] - Springer/Elbe Wochenblatt I; Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 278 f., 282 f. [juris Rn. 42 bis 44, 55] - Stromversorgung Aggertal; KVR 21/96, WuW DE-R 32 [juris Rn. 48] - Stadtwerke Garbsen; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra).

    cc) Dies stimmt damit überein, dass nach der ständigen, oben dargestellten Rechtsprechung des Senats (Rn. 18 bis 21) bei der Prüfung der Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Zusammenschlussvorhaben nicht nur die Anzahl der nach dem Zusammenschluss verbleibenden Wettbewerber und ihre Marktanteile betrachtet werden dürfen, sondern alle Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb in den Blick zu nehmen sind, wobei es insbesondere bei eher geringen markt- oder unternehmensbezogenen strukturellen Veränderungen maßgeblich darauf ankommt, ob infolgedessen rechtliche oder tatsächliche Umstände dem marktbeherrschenden Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit eine günstigere Wettbewerbssituation verschaffen (BGHZ 136, 268, 278 [juris Rn. 42 f.] - Stromversorgung Aggertal; BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra).

  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
    (3) Soweit der Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union im Übrigen die Auffassung zu entnehmen ist, bei der Begründung und Verstärkung einer beherrschenden Stellung einerseits und der erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs andererseits handele es sich um zwei Kriterien, die kumulativ erfüllt sein müssten, um einen Zusammenschluss nach Art. 2 Abs. 3 FKVO zu untersagen (EuG, aaO Rn. 83 f. - CK Telecoms UK, mit Hinweis auf das zur ursprünglichen Fassung des Art. 2 Abs. 3 FKVO gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ergangene Urteil des EuG vom 21. September 2005 - T-87/05 - EDP/Kommission, WuW/E EU-R 943 Rn. 49), hat das Unionsgericht zugleich betont, dass sich aus ein und derselben tatsachenbezogenen Prüfung eines bestimmten Marktes ergeben könne, dass beide Kriterien erfüllt sind.
  • EuG, 28.05.2020 - T-399/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
    (2) In einer ersten Entscheidung der Unionsgerichte zur Auslegung des SIEC-Kriteriums in der europäischen Fusionskontrolle hat das Gericht der Europäischen Union zudem darauf hingewiesen, dass dieses Kriterium eingeführt wurde, um den sachlichen Anwendungsbereich der Kontrolle auf Fälle oligopolistischer Märkte zu erweitern, durch die wirksamer Wettbewerb erheblich behindert wird, ohne dass die beteiligten Unternehmen eine individuell oder kollektiv marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken (EuG, Urteil vom 28. Mai 2020 - T-399/16 - CK Telecoms UK, NZKart 2020, 378 Rn. 87).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06

    DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
    Das deutsche Recht verweist zur Auslegung des SIEC-Kriteriums auch nicht auf das Unionsrecht (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2007 - C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Rn. 3, 21 - Autorità Garante della Concorrenza/ETI, zu einer derartigen Verweisung im italienischen Kartellrecht).
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
    Sie stehen vielmehr in einer Wechselbeziehung zu der Wettbewerbssituation auf dem betroffenen Markt, insbesondere dem Maß der bereits ohne das Zusammenschlussvorhaben eingetretenen Schwächung der Kontrolle der bestehenden Marktmacht durch den Wettbewerb, und sind deshalb umso niedriger, je stärker die Marktstellung des erwerbenden Unternehmens bereits ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 26 - National Geographic II; Beschluss vom 21. Dezember 2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419, 1424 [juris Rn. 26] - Deutsche Post/transo-flex).
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 21/96

    "Stadtwerke Garbsen"; Begriff des Zusammenschlusses bei Erwerb einer

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
    Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kann insbesondere schon in der Stärkung der Fähigkeit eines Unternehmens liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von aktuellen und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1979 - KVR 2/79, BGHZ 76, 55, 73 [juris Rn. 49] - Springer/Elbe Wochenblatt I; Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 278 f., 282 f. [juris Rn. 42 bis 44, 55] - Stromversorgung Aggertal; KVR 21/96, WuW DE-R 32 [juris Rn. 48] - Stadtwerke Garbsen; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra).
  • BGH, 23.09.2014 - KVZ 82/13

    Fusionskontrolle: Begründung einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

  • BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03

    Deutsche Post/trans-o-flex

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2023 - Kart 7/23

    Kartellrechtliche Anfechtung eines Freigabebescheides durch das Bundeskartellamt

    Insbesondere genügt bei Märkten mit einem hohen Konzentrationsgrad schon eine geringfügige Beeinträchtigung des verbliebenen oder potentiellen Wettbewerbs für eine Verstärkungswirkung (zum Ganzen BGH 12.01.2021 - KVR 34/20, juris Rn. 18 - CTS Eventim/Four Artists; BGH 19.06.2012 - KVR 15/11, juris Rn. 17 - Haller Tagblatt; BGH 11.11.2008 - KVR 60/07, juris Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Für diese Betrachtung der Wettbewerbsbedingungen ist die Gesamtheit der strukturellen Wettbewerbsparameter in den Blick zu nehmen (zum Ganzen BGH 12.01.2021 - KVR 34/20, juris Rn. 20 f. - CTS Eventim/Four Artists).

    Einer weiteren gesonderten Feststellung der Erheblichkeit der Behinderung wirksamen Wettbewerbs bedarf es nicht (BGH 12.01.2021 - KVR 34/20, juris Rn. 31 - CTS Eventim/Four Artists).

    Ist hingegen - insbesondere wegen noch ungünstigerer Bedingungen für einen nachstoßenden Wettbewerb - eine weitere Verringerung der die Marktmacht ausgleichenden Wirkung des Wettbewerbs zu besorgen, ergibt sich aus der Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung notwendigerweise eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs (zum Ganzen BGH 12.01.2021 - KVR 34/20, juris Rn. 34 - CTS Eventim/Four Artists).

    Deshalb ist, soweit schon eine geringfügige Stärkung der Stellung eines marktbeherrschenden Unternehmens für eine Verstärkungswirkung als ausreichend erachtet wird, zugleich auch das Erfordernis einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs erfüllt (BGH 12.01.2021 - KVR 34/20, juris Rn. 36 - CTS Eventim/Four Artists).

  • BGH, 21.09.2021 - KVZ 87/20

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

    Aus dem Unionsrecht ergeben sich keine Vorgaben für die Behandlung von Zusammenschlüssen ohne gemeinschaftsweite Bedeutung im nationalen Fusionskontrollrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - KVR 34/20, WuW 2021, 350 Rn. 40 - CTS Eventim/Four Artists).
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