Rechtsprechung
BGH, 12.01.2021 - XI ZB 25/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 130 Nr. 6 ZPO, § ... 520 Abs. 5 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO
- rewis.io
Wahrung der Berufungsbegründungsfrist: Übermittlung des Schriftsatzes per Telefax in 2 Teilen mit zeitlichem Abstand von 2 Minuten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 520 Abs. 2 S. 1; ZPO § 520 Abs. 5
Anforderungen an die Berufungsbegründung durch Übermittlung des Schriftsatzes per Telefax i.R.d. Frist - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berufungsbegründungsfrist gewahrt nach Faxversand in zwei Teilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 11.03.2019 - 12c C 257/18
- LG Düsseldorf, 09.11.2019 - 13 S 3/19
- BGH, 12.01.2021 - XI ZB 25/19
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 96/20
Einlegung der begründeten Berufung per Telefax i.R.d. Frist
Wird die Berufungsbegründung per Telefax übersandt, kommt es für die Rechtzeitigkeit ihres Eingangs allein darauf an, ob sie bei Ablauf des letzten Tages der Frist - hier also am 14. Mai 2018 bis 24.00 Uhr - vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen worden ist (…BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18;… vom 19. Januar 2016 - XI ZB 14/15, aaO Rn. 11;… vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, aaO; vom 12. Januar 2021 - XI ZB 25/19, juris Rn. 9).(b) Angesichts des Umstands, dass sich die in dem Sendebericht ausgewiesenen Daten zur Absendung der Berufungsbegründung (23.52 Uhr am 14. Mai 2018) und der Übertragungsdauer (1 Minute und 26 Sekunden) mit der aus dem Aufdruck auf dem per Telefax eingegangenen Schriftstück hervorgehenden "Empfangszeit" (0.01 Uhr am 15. Mai 2018) nicht ohne weiteres vereinbaren lassen, hätte das Berufungsgericht - wie von der Beklagten angeregt - zusätzlich dienstliche Erklärungen der seinerzeit für die Verwaltung und/oder die Wartung des Telefaxgeräts zuständigen beziehungsweise mit der Bedienung befassten Bediensteten des Berufungsgerichts zu den Fragen einholen müssen, ob der Aufdruck auf einem per Telefax bei Gericht eingegangenen Schriftstück sowie das zugehörige Telefaxjournal den - rechtlich maßgeblichen - Zeitpunkt des vollständigen Empfangs oder aber, wie die Beklagte vermutet, den - aus rechtlicher Sicht irrelevanten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - XI ZB 25/19, juris Rn. 9 mwN) - Zeitpunkt des (vollständigen) Ausdrucks des Schriftstücks als "Empfangszeit" wiedergibt und ob in der Vergangenheit - insbesondere in dem hier bedeutsamen Zeitraum (Mitte Mai 2018) - Abweichungen der auf dem fraglichen Faxgerät angezeigten Uhrzeit von der zutreffenden Uhrzeit festzustellen waren.