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   BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20   

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BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20 (https://dejure.org/2022,3771)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2022 - XII ZB 562/20 (https://dejure.org/2022,3771)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - XII ZB 562/20 (https://dejure.org/2022,3771)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1592 BGB, Art 4 Abs 1 BGBEG, Art 19 Abs 1 S 1 BGBEG, Art 20 BGBEG, § 21 Abs 1 Nr 4 PStG
    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung der Vaterschaft nach einer anderen als der zur Feststellung der gesetzlichen Vaterschaft führenden Rechtsordnung; Beseitigung einer nicht der leiblichen Abstammung entsprechenden Vater-Kind-Zuordnung; Beurkundung eines ...

  • IWW

    §§ 21 Abs. 1 Nr. 4, ... 36 Abs. 1 Satz 2 PStG, § 27 Abs. 1, 3 Nr. 1 PStG, § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 StAG, § 36 Abs. 1 Satz 1 PStG, Art. 19 Abs. 1 EGBGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, § 1592 BGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 3, 14 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB, 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, §§ 100, 169 ff. FamFG, Art. 20 EGBGB, § 36 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 PStG, § 36 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 PStG, § 21 PStG, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PStG, § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 StAG, § 4 Abs. 1 StAG, Art. 14 Abs. 2 EGBGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 3 EGBGB, Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB, Art. 229 § 47 Abs. 1 EGBGB, Art. 5 Abs. 2 EGBGB, § 1592 Nr. 2 BGB, § 49 Abs. 1 PStG, § 36 PStG, §§ 36 Abs. 1 Satz 2, 21 Abs. 1 PStG, § 36 Abs. 1 Satz 2 PStG, § 41 PStG, § 49 PStG, § 48 PStG

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt; Ausschluss der Anwendung einer anderen Rechtsordnung auf eine erst später erklärte Anerkennung der Vaterschaft eines anderen Mannes; Beseitigung einer nicht der leiblichen Abstammung entsprechenden ...

  • rewis.io
  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1592; EGBGB Art. 4, Art. 19, Art. 20; PStG §§ 21, 36, 49
    Personenstandsrecht; Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt; Anerkennung der Vaterschaft nach einer anderen als der zu der Feststellung der gesetzlichen Vaterschaft führenden Rechtsordnung; Beseitigung einer nicht der leiblichen Abstammung entsprechenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt; Ausschluss der Anwendung einer anderen Rechtsordnung auf eine erst später erklärte Anerkennung der Vaterschaft eines anderen Mannes; Beseitigung einer nicht der leiblichen Abstammung entsprechenden ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klärung der Abstammung und die anwendbare Rechtsordnung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Mehrfachanknüpfung bei Vaterschaftsanerkennung im Ausland

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 508
  • MDR 2022, 706
  • FamRZ 2022, 624
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 72/16

    Vaterschaft: Anerkennung bei gesetzlicher Vaterschaft nach ausländischem Recht;

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20
    Führt eine der nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB anwendbaren Rechtsordnungen zur gesetzlichen Vaterschaft eines Mannes, so wird dadurch die Anwendung einer anderen Rechtsordnung auf eine erst später erklärte Anerkennung der Vaterschaft eines anderen Mannes regelmäßig ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 72/16, BGHZ 215, 271 = FamRZ 2017, 1687).

    Verweist eine nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB berufene Rechtsordnung auf ein anderes ausländisches Recht weiter oder auf das deutsche Recht zurück, so bleibt diese Verweisung unbeachtlich, wenn sie zum Wegfall einer sich aus dem von Art. 19 Abs. 1 EGBGB zunächst berufenen Recht ergebenden Vaterschaft führt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 72/16, BGHZ 215, 271 = FamRZ 2017, 1687).

    Sinn und Zweck der mehrfachen Anknüpfung bestehen darin, dem Kind nach Möglichkeit zu einem rechtlichen Vater zu verhelfen (Senatsbeschluss BGHZ 215, 271 = FamRZ 2017, 1687 Rn. 19 mwN).

    Die vom erstmals anwendbaren Aufenthaltsstatut nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB - wenn auch erst mit zeitlichem Abstand zur Geburt - kraft Gesetzes begründete rechtliche Vaterschaft kann nicht durch die später aufgrund einer nach anderer Alternative anwendbaren Rechtsordnung erfolgte Anerkennung verdrängt werden (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 271 = FamRZ 2017, 1687 Rn. 22).

    Das ist nach dem bereits angeführten Sinn und Zweck der Mehrfachanknüpfung der Fall, wenn das von Art. 19 Abs. 1 EGBGB berufene ausländische Recht zur Feststellung einer rechtlichen Vater-Kind-Beziehung führt, das nach dem ausländischen Internationalen Privatrecht aufgrund Weiter- oder Rückverweisung berufene Statut hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 271 = FamRZ 2017, 1687 Rn. 27 mwN; MünchKommBGB/Helms 8. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 33).

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20
    Das gilt auch, wenn das die gesetzliche Vaterschaft ergebende Aufenthaltsstatut gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB aufgrund eines erstmals nach der Geburt begründeten gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes anwendbar ist (Fortführung von Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17, BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892).

    Gleichzeitig hat der Senat offengelassen, ob im Fall eines Statutenwechsels die rechtliche Abstammung als wohlerworbenes Recht fortbestehen kann (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 19 f., 24), worauf sich die Rechtsbeschwerde hier beruft.

    Dementsprechend ist der Senat auch im Fall der sich aus dem erst nachträglich begründeten Aufenthaltsstatut erstmals ergebenden rechtlichen Mutterschaft (einer ausländischen Leihmutter) nicht von einem Statutenwechsel ausgegangen (Senatsbeschluss BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 28), auch wenn die Mutterstellung nach dem gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB bei Geburt anwendbaren Personalstatut noch zu verneinen gewesen wäre.

    Die Feststellung, dass die Kinder jedenfalls keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatten, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 19 ff.).

    Eine inhaltliche Bindung an den Antrag hat der Senat der Sache nach bereits früher verneint (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 28 zur Eintragung der Leihmutter).

  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 403/16

    Beseitigung der rechtlichen Vaterschaft aufgrund Anwendung deutschen Rechts

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20
    Eine nicht der leiblichen Abstammung entsprechende Vater-Kind-Zuordnung kann nur im Wege der Anfechtung nach dem gemäß Art. 20 EGBGB anwendbaren Statut beseitigt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 403/16, FamRZ 2017, 1848).

    Zwar erscheint es auch möglich, dass das zunächst anwendbare Aufenthaltsstatut nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis bewusst verneint (wie hier etwa Art. 116 sp. CC im Hinblick auf den Ehemann der Mutter bei mindestens 300 Tage vor Geburt erfolgter faktischer Trennung; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 403/16 - FamRZ 2017, 1848 zur gerichtlich bestätigten Trennung von Tisch und Bett nach italienischem Recht), was bei späterem Statutenwechsel möglicherweise beibehalten werden muss.

  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 15/15

    Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20
    Die verbindliche Feststellung der rechtlichen Abstammung fällt dementsprechend in die alleinige Zuständigkeit der Familiengerichte (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 210, 59 = FamRZ 2016, 1251 Rn. 22).

    Zwar erfordert die Prüfung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit kraft Abstammung nach § 4 Abs. 1 StAG die Beurteilung der rechtlichen Abstammung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde (vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 210, 59 = FamRZ 2016, 1251 Rn. 18 zur Beurteilung der nicht festgestellten Staatsangehörigkeit durch das Standesamt), wofür die Staatsangehörigkeitsbehörden regelmäßig auf die Personenstandsregister zurückgreifen.

  • KG, 04.07.2017 - 1 W 153/16

    Geburtenregisterrechtssache: Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20
    Aus der insoweit bestehenden Bindung an den von der Beteiligten zu 4 gestellten Antrag (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 229, 374 = FamRZ 2021, 1387 Rn. 27 ff. und KG Berlin FamRZ 2017, 1693, 1697; Berkl Personenstandsrecht Rn. 386 zu § 48 PStG) folgt im vorliegenden Fall, dass das Beschwerdegericht nicht davon abweichend auch die Eintragung des L. anordnen durfte.
  • BGH, 23.11.2011 - XII ZR 78/11

    Wirksamkeitsprüfung für eine Vaterschaftsanerkennung: Anwendbares Statut im Falle

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20
    Damit bleibt es bei der in beiden Fällen schon zuvor kraft Gesetzes begründeten Vaterschaft des L. Dass dadurch im Ergebnis ein sogenanntes hinkendes Verwandtschaftsverhältnis entstehen kann, ist als notwendige Konsequenz der von Art. 19 Abs. 1 EGBGB angeordneten Mehrfachanknüpfung hinzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 23. November 2011 - XII ZR 78/11 - FamRZ 2012, 616 Rn. 20).
  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 189/20

    Änderung des Vornamens einer transsexuelle Person nach der Eheschließung auf der

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20
    Aus der insoweit bestehenden Bindung an den von der Beteiligten zu 4 gestellten Antrag (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 229, 374 = FamRZ 2021, 1387 Rn. 27 ff. und KG Berlin FamRZ 2017, 1693, 1697; Berkl Personenstandsrecht Rn. 386 zu § 48 PStG) folgt im vorliegenden Fall, dass das Beschwerdegericht nicht davon abweichend auch die Eintragung des L. anordnen durfte.
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20
    Dementsprechend ist der Senat auch verfahren, wenn die Eintragung hinsichtlich einzelner Daten von dem Beurkundungsantrag nach § 36 PStG abweicht oder insoweit Einschränkungen hinsichtlich der Beweiskraft der Eintragung zu vermerken sind (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 221, 1 = FamRZ 2019, 614 Rn. 32).
  • VG Gelsenkirchen, 07.06.2018 - 17 K 9729/17

    Abgrenzung der Rücknahme einer Feststellung der Staatsangehörigkeit von einer

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20
    Die Feststellung entfaltet daher, abgesehen von der Möglichkeit der Rücknahme eines zu Unrecht ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweises durch die zuständige Behörde (vgl. VG Gelsenkirchen Urteil vom 7. Juni 2018 - 17 K 9729/17 - juris Rn. 29 ff.; HMHK/Hailbronner StAG 6. Aufl. § 30 Rn. 4 mwN), insbesondere keine Bindungswirkung hinsichtlich der für die Staatsangehörigkeit vorgreiflichen Tatsachen oder Rechtsverhältnisse.
  • KG, 17.11.2020 - 1 W 1037/20

    Anwendbares Recht für die Abstammungsbestimmung: Bestimmung des gewöhnlichen

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20
    Das Beschwerdegericht hat seine in FamRZ 2021, 438 veröffentlichte Entscheidung damit begründet, dass der Beteiligte zu 3 nicht der rechtliche Vater der Kinder sei.
  • BGH, 08.03.2023 - XII ZB 565/20

    Verfahren zur Berichtigung der Geburtenregistereinträge für die beiden Kinder in

    Insoweit handelt es sich gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB um eine Gesamtverweisung (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 562/20 - FamRZ 2022, 624 Rn. 27).
  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 142/20

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung einer ausländischen

    Die Kinder haben ihren (erstmaligen) gewöhnlichen Aufenthalt (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB) in den Vereinigten Staaten von Amerika (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 562/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Celle, 23.01.2023 - 21 UF 171/19

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen; Leihmutterschaft;

    Denn zum einen hat der Bundesgerichtshof ( FamRZ 2022, 624 [Rn. 39] m. Anm. Franck) jüngst darauf hingewiesen, dass ein sog. hinkendes Verwandtschaftsverhältnis als notwendige Konsequenz der durch Art. 19 Abs. 1 EBGB angeordneten Mehrfachanknüpfung hinzunehmen sei.
  • KG, 02.06.2022 - 1 W 226/21

    Voraussetzungen für eine personenstandsrechtliche Berichtigungsanordnung;

    Ermittlungen (§ 26 FamFG) sind insoweit schon deshalb nicht geboten, weil das Gericht an die von den Beteiligten zu 3) und 4) gestellten Anträge gebunden ist (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 508 Rn. 46).
  • KG, 02.06.2022 - 1 W 336/21

    Wirksamkeit der Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft eines Ausländers

    Ermittlungen (§ 26 FamFG) sind insoweit schon deshalb nicht geboten, weil das Gericht an die von den Beteiligten zu 3) und 4) gestellten Anträge gebunden ist (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 508 Rn. 46).
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