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BGH, 12.02.1958 - V ZR 45/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Verunreinigung eines Wasserlaufs - Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des, zur Benutzung des Wasserlaufs Berechtigten, aufgrund von Ansprüchen gegen seinen Verpächter aus einem Pachtvertrag - Haftung einer Gemeinde für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1958, 500
- DB 1958, 277
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50
Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch
Auszug aus BGH, 12.02.1958 - V ZR 45/56
Infolgedessen kann die Frage des Mitverschuldens dem Verfahren über die Hohe des Anspruchs, der nur einen Teil des angeblich entstandenen Gesamtschadens betrifft und jedenfalls für das Jahr 1953 dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt ist, vorbehalten bleiben (BGHZ 1, 35, 36) [BGH 01.11.1951 - III ZR 83/50].
- BGH, 11.01.1971 - III ZR 217/68
Kanalisation und Wasserhaushaltsgesetz
Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung schon für § 24 des Preußischen Wassergesetzes entwickelt (BGH MDR 1958, 500), der allerdings die Haftung des Unternehmers einer Anlage betrifft, der eine Verunreinigung schuldhaft herbeiführt; trotzdem bestätigt das die hier vertretene Auffassung. - BGH, 28.10.1971 - III ZR 227/68
Verunreinigung des Grundwassers
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits in seinemUrteil vom 12. Februar 1958 - V ZR 45/56 = LM PreußWG § 24 Nr. 1 = MDR 1958, 500 zu § 24 PreußWG ausgeführt, daß für die Einleitung von Abwässern, die durch von einer Gemeinde angelegte Einrichtungen (Sammelleitungen) einem Wasserlauf zugeführt werden, die Gemeinde haftet, auch wenn es sich dabei nur um die Abwässer von Hauseigentümern, nicht auch um solche der Gemeinde handelt. - LG Dessau-Roßlau, 15.04.2016 - 2 O 222/12
Besitzmoratorium im Beitrittsgebiet: Erstreckung des Nutzungsrechts auf die …
Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 S. 8 EGBGB setzt nicht voraus, dass der zum Besitz berechtigte Nutzer die Durchführung des Vermittlungsverfahrens beantragt (BGH, Urt. v. 20.04.2007 - V ZR 45/56; juris). - BGH, 10.02.1960 - V ZR 129/58
Fehlerhafte Auslegung des Gesetzes durch das Gericht - Vertragsabschluss im …
Es trifft nun zu, daß sich der Ausschluß der Geschäftsfähigkeit auf einen gegenständlich abgegrenzten Kreis von Geschäften beziehen kann, etwa auf alle mit einem Ehescheidungsverfahren oder einem Beleidigungsprozeß zusammenhängenden Angelegenheiten; nicht aber kann sich dieser Ausschluß auf besonders schwierige oder, wie die Revision meint, besonders bedeutsame Geschäfte begrenzen (BGH NJW 1953, 1342; BGHZ 30, 112, 117, 118 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58]; Urteile des erkennenden Senats vom 16. Juni 1959 - V ZR 45/56 - und vom 25. Januar 1960 - V ZR 54/58 -). - BGH, 17.05.1961 - V ZR 201/59 Das Berufungsgericht wird zuerst zu prüfen haben, ob die Beklagte in den Jahren, für welche der Kläger Schadensersatz begehrt, Unternehmer der Abwasserkanalisation im Sinn des § 24 PrWassG war (vgl. dazu BGH V ZR 45/56 MDR 1958, 500 = LM PreußWassG § 24 Nr. 1).