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BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 29/62 |
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- BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62
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Auszug aus BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 29/62
Der Senat hat schon in der Sache AnwZ (B) 2/61 in seinem Beschluß vom 24. April 1961 ebenso wie jetzt der Ehrengerichtshof ausgesprochen, daß die Vorschriften des § 218 BRAO nur "für die die ehrengerichtliche Bestrafung , wie sie jetzt in §§ 113 ff BRAO geregelt ist, betreffenden Verfahren der Ehrengerichte" gelten (ebenso AnwZ (B) 19/62 vom 1. Oktober 1962). - BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtliche Bedeutung der §§ 207 und 218 …
Auszug aus BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 29/62
Der Senat hat schon in der Sache AnwZ (B) 2/61 in seinem Beschluß vom 24. April 1961 ebenso wie jetzt der Ehrengerichtshof ausgesprochen, daß die Vorschriften des § 218 BRAO nur "für die die ehrengerichtliche Bestrafung , wie sie jetzt in §§ 113 ff BRAO geregelt ist, betreffenden Verfahren der Ehrengerichte" gelten (ebenso AnwZ (B) 19/62 vom 1. Oktober 1962).