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   BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62   

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https://dejure.org/1963,275
BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62 (https://dejure.org/1963,275)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62 (https://dejure.org/1963,275)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1963 - AnwZ (B) 30/62 (https://dejure.org/1963,275)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei strafrechtlicher Verurteilung wegen Unzucht mit Abhängigen - Bindung an die Feststellungen des vorausgegangenen Strafurteils - Grundsatz der Amtsprüfung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 110
  • NJW 1963, 1007
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 13/60

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62
    Die Gnadenerweise können nicht verhindern, daß dem Antragsteller sein in der Straftat zum Ausdruck gekommenes standesunwürdiges Verhalten im Zulassungsverfahren entgegengehalten wird (vgl. die Entscheidungen des Senats AnwZ (B) 13/60 vom 6. Februar 1961; 2/61 vom 24. April 1961; 10/61 vom 15. Mai 1961 und 45/61 vom 22. Januar 1962).

    Freilich ist es richtig, daß die Frage der Unwürdigkeit nicht ausschließlich mit dem Blick auf die in der Vergangenheit liegenden Handlungen beantwortet werden darf; vielmehr sind die gesamten im Zeitpunkt der Entscheidung über das neue Zulassungsgesuch vorliegenden Umstände zu berücksichtigen, insbesondere auch ein langjähriges Wohlverhalten (vgl. die Entscheidungen des Senats BGHZ 34, 252 und AnwZ (B) 33/61 vom 11. Dezember 1961).

  • BGH, 11.12.1961 - AnwZ (B) 33/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62
    Freilich ist es richtig, daß die Frage der Unwürdigkeit nicht ausschließlich mit dem Blick auf die in der Vergangenheit liegenden Handlungen beantwortet werden darf; vielmehr sind die gesamten im Zeitpunkt der Entscheidung über das neue Zulassungsgesuch vorliegenden Umstände zu berücksichtigen, insbesondere auch ein langjähriges Wohlverhalten (vgl. die Entscheidungen des Senats BGHZ 34, 252 und AnwZ (B) 33/61 vom 11. Dezember 1961).
  • BGH, 12.12.1960 - AnwSt (R) 7/60

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen die Standespflichten

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62
    Diese Auffassung liegt auch dem Urteil des Senats AnwSt (R) 7/60 vom 12. Dezember 1960 zu Grunde.
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Unverhältnismäßige Entscheidungen dürften sich im allgemeinen vermeiden lassen, wenn die Rechtsprechung auf die Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung abstellt und dabei neben seinem Fehlverhalten auch sein früheres und späteres Wohlverhalten und seine Lebensverhältnisse im ganzen berücksichtigt (vgl. BGHZ 39, 110 (115); BGH, EGE IX, 3 (5); BGHZ 68, 46 (50)), es sei denn, daß bestimmte Manifestationen dieser Persönlichkeit von Verfassungs oder Gesetzes wegen als irrelevant bei der Gesamtwürdigung außer acht zu bleiben haben.
  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Geschäftswert (§ 30 Kostenordnung iVm § 202 Bundesrechtsanwaltsordnung) in anwaltlichen Zulassungsangelegenheiten (BGHZ 39, 110, 115) hatte der Senat im Interesse einer Einheitlichkeit der Rechtsanwendung und der Gleichbehandlung der Betroffenen auf die Einnahmen aus der kassenärztlichen Tätigkeit "im Laufe von etwa 5 bis 10 Jahren" abgestellt.
  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Bedeutung eines Gnadenerweises für Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Das hat der Senat, soweit es sich um die Strafe handelt, bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen (BGHZ 39, 110; Ehrenger.

    Er ermöglicht und verlangt dann die Prüfung, ob der Anwaltsbewerber bei Abwägung seines seinerzeitigen Verhaltens und aller sonst bedeutsamen Umstände, so des Zeitablaufs seit der Tat und der zwischenzeitlichen Führung usw., für den Anwaltsstand tragbar erscheint (BGHZ 39, 110, 115 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; BGH Ehrenger.

    In seinem in der Sache AnwZ (B) 30/62 am 12. Februar 1963 erlassenen Beschluß (BGHZ 39, 110) hat der Senat entschieden, daß die Ehrengerichte im Zulassungsverfahren nicht an die tatsächlichen Feststellungen eines strafgerichtlichen Urteile im Sinne des § 118 Abs. 3 BRAO rechtlich gebunden sind.

    Es trifft zwar zu, daß die Entscheidung über Würdigkeit oder Unwürdigkeit des Zulassungsbewerbers nicht ausschließlich mit dem Blick auf die in der Vergangenheit liegende Straftat getroffen werden darf; vielmehr muß die Entscheidung auf Grund einer Gesamtwürdigung der gegenwärtig vorliegenden Umstände ergehen (BGHZ 39, 110, 115) [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62].

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