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   BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80   

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BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80 (https://dejure.org/1981,2015)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1981 - 4 StR 714/80 (https://dejure.org/1981,2015)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - 4 StR 714/80 (https://dejure.org/1981,2015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Pflicht des Gerichts zu umfassender Sachverhaltsaufklärung - Verzicht des Angeklagten und Staatsanwalts auf die Vernehmung des Zeugen als Beseitigung der Pflicht zur Beweisaufnahme von Amts wegen bezüglich aller entscheidungsrelevanter Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 361 (Ls.)
  • StV 1981, 164
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80
    Falls sich in der Beweisaufnahme nicht feststellen läßt welche der genannten, sich widersprechenden Aussagen falsch war, kann der Angeklagte gleichwohl - aufgrund wahldeutiger Feststellungen - wegen falscher uneidlicher Aussage verurteilt werden (vgl. BGHSt 2, 351 ff; BGH NJW 1957, 1886; BGH, urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 219/51 - mitgeteilt bei Dalling in MDR 1951, 464).
  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80
    Falls sich in der Beweisaufnahme nicht feststellen läßt welche der genannten, sich widersprechenden Aussagen falsch war, kann der Angeklagte gleichwohl - aufgrund wahldeutiger Feststellungen - wegen falscher uneidlicher Aussage verurteilt werden (vgl. BGHSt 2, 351 ff; BGH NJW 1957, 1886; BGH, urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 219/51 - mitgeteilt bei Dalling in MDR 1951, 464).
  • BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56

    Zurückweisung eines Rechtsstreits bei Einleitung eines Verfahrens wegen falsche

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80
    Falls sich in der Beweisaufnahme nicht feststellen läßt welche der genannten, sich widersprechenden Aussagen falsch war, kann der Angeklagte gleichwohl - aufgrund wahldeutiger Feststellungen - wegen falscher uneidlicher Aussage verurteilt werden (vgl. BGHSt 2, 351 ff; BGH NJW 1957, 1886; BGH, urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 219/51 - mitgeteilt bei Dalling in MDR 1951, 464).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80
    Das hätte, insbesondere angesichts des Umstands, daß er sich schon im Jahre 1974 der Falschaussage bezichtigt hat, sowie des seither vergangenen langen Zeitraums (vgl. BGHSt 24, 239, 242/243), auch zu einem anderen, für den Angeklagten günstigeren Strafausspruch führen können.
  • BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77

    Werner Weinhold

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80
    Diesel-Pflicht zu umfassender Sachverhaltsaufklärung reicht so weit, wie die Umstände, die ihm bekannt sind oder aufgrund der Akten oder des Verfahrensablaufs bekannt sein müssen, zum Gebrauch eines bestimmten weiteren Beweismittels drängen oder ihn nahelegen (vgl. BGH NJW 1978, 113, 114).
  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 680/79

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für eine erheblich verminderte

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80
    Es muß sie vielmehr ausschöpfen, wenn auch nur die entfernte Möglichkeit einer Änderung der durch die vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellung von dem Sachverhalt in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 1980 - 4 StR 680/79 - und vom 18. November 1980 - 1 StR 526/80, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.11.1980 - 1 StR 526/80

    Nichtheranziehung von Beweismitteln, obwohl Sachverhalt dazu Anlass gab -

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80
    Es muß sie vielmehr ausschöpfen, wenn auch nur die entfernte Möglichkeit einer Änderung der durch die vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellung von dem Sachverhalt in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 1980 - 4 StR 680/79 - und vom 18. November 1980 - 1 StR 526/80, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Ihre Grundlage bilden der Verfahrensablauf und die dem Gericht vorliegenden Akten (BGH MDR 1978, 66; BGH, Urt. vom 12. Februar 1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455).

    Aber auch für den lebenserfahrenen, gewissenhaften Richter werden weder die Wahrheitsermittlungspflicht noch das berechtigte Verteidigungsinteresse die Annahme begründen, es bestehe die - wenn auch nur entfernte - Möglichkeit einer Änderung der durch die bereits vollzogene Beweisaufnahme bewirkten Vorstellung von dem zu beurteilenden Sachverhalt (vgl. BGHSt 23, 176, 188; BGH, Urt. vom 12. Februar 1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455), wenn ein Beweisermittlungsantrag eines Minimums an Konkretisierung ermangelt.

  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    Ein durchgreifender Rechtsmangel ist jedenfalls erst dann begründet, wenn offen zutage liegt, daß die Mehrbelastung von Dauer und nicht bloß vorübergehend ist, und daher die Entscheidung über die Bildung der Hilfsstrafkammer als objektiv willkürlich erscheint (BGHSt 31, 389, 392; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1981, 455; BGH, Urt. vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60 -, UA S. 5; vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79 -, UA S. 617 und vom 11. April 1979 - 1 StR 752/77 -, UA S. 7; Kissel GVG 2. Aufl. § 60 Rdn. 13; a.A. Frisch NStZ 1984, 86; zweifelnd Katholnigg JR 1983, 520).

    Die dabei zu beachtenden Grundsätze (vgl. BGHSt 44, 161, 165 ff.; 11, 106, 107 f.; 7, 23, 25; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BGH bei Haltz MDR 1981, 455; BGH NJW 1976, 60) sind eingehalten worden; eine unzulässige Einzelfallzuweisung liegt nicht vor.

    Daß die Änderung erkennbar bestimmte Strafverfahren betraf, hinderte die Anordnung des Präsidiums nicht (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 455).

    Als praktisch unvermeidbare Folge einer zulässig auf bereits anhängige Verfahren bezogenen Änderung der bisherigen Geschäftsverteilung muß es im Interesse einer zügigen und sachgerechten Bewältigung der Geschäfte hingenommen werden, daß die konkreten Auswirkungen einer solchen Regelung auf bestimmte Verfahren für das Präsidium absehbar waren (vgl. BGHSt 44, 161, 168; BGH bei Holtz MDR 1981, 455).

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 9/83

    Voraussetzungen der Entwicklung einer Hilfsstrafkammer zu einer unstatthaften

    Etwas anderes würde nur gelten, falls die Entscheidung über die Errichtung der Hilfsstrafkammer von Willkür beeinflußt gewesen wäre, etwa, weil eine dauernde Mehrbelastung des Gerichts bereits offen zutage gelegen hätte (BGH, Urteil vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60) und aus diesem Grund ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG) angenommen werden müßte (vgl. BGHSt 26, 206, 211; BGH, Urteil vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79; BGH, Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80 - bei Holtz MDR 1981, 455).
  • LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 8/10

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Alkoholintoxikation mit einer

    (BGH NStZ 1981, 361; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 244 StPO Rn. 18 m. w. N.).
  • BGH, 13.04.1983 - 2 StR 733/82

    Kommissarische Zeugenvernehmung - Entscheidungsfindung - Wesentliche Bedeutung -

    Bereits dann, wenn auch nur die entfernte Möglichkeit bestand, daß der Tatrichter den Sachverhalt anders beurteilen konnte, mußte er die in Betracht kommenden Beweismittel ausschöpfen (BGHSt 1, 94, 97 ff; 3, 169, 175; 23, 176, 188; BGH, Urteile vom 7. Februar 1980 - 4 StR 680/79; 18. November 1980 - 1 StR 526/80 - und 12. Februar 1981 - 4 StR 714/80).
  • BGH, 24.03.1988 - 4 StR 18/88

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht zur inneren Tatseite; Tötungsvorsatz

    Wenn auch nur die entfernte Möglichkeit einer Änderung der durch die vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellung von dem zubeurteilenden Sachverhalt in Betracht kommt, muß der Richter die Beweismittel erschöpfen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 455 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Es ist anerkannt, daß zur Begründung einer Verfahrensrüge solche Tatsachen, die sich aus den Urteilsgründen ergeben, jedenfalls dann nicht mitgeteilt werden müssen, wenn auch eine zulässige Sachrüge erhoben worden ist; in diesem Fall muß das Revisionsgericht die Urteilsgründe ohnehin zur Kenntnis nehmen (BGHSt 36, 384 [385]; BGH StV 1981, 164 ; 1982, 55; bei Dallinger, MDR 1956, 272; BayObLG …
  • BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84

    Strafbarkeit versuchten Betrugs in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung und

    Die Revisionsgerichte prüfen die tatsächliche Erheblichkeit einer vom Tatgericht nicht vorgenommenen Beweisergänzung und die Möglichkeit dazu aus ihrer Sicht der Dinge (vgl. BGH NJW 1978, 113, 114; BGH NStZ 1983, 34; BGH StrVert 1983, 90; BGH, Urt. v. 12.2.1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455; BGH, Urt. v. 23.8.1983 - 1 StR 141/83).
  • BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83

    Verurteilung wegen Totschlags - Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus

    Demgemäß mußten zur Klärung dieser entscheidenden Frage alle vorhandenen Beweismittel benutzt werden, selbst wenn nur die entfernte Möglichkeit bestand, daß sich daraus eine Änderung der durch die bisher vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellung von dem Sachverhalt ergeben konnte (vgl. BGHSt 23, 176, 188; BGH, Urteil vom 12. Februar 1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455).
  • BGH, 22.12.1983 - 3 StR 411/83

    Anforderungen an die richterliche Aufklärung im Rahmen der Aufklärungspflicht

    Die Aufklärungspflicht gebietet vielmehr die Ausschöpfung eines solchen Beweismittels schon dann, wenn auch nur die entfernte Möglichkeit einer Änderung der durch die vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellung von dem Sachverhalt in Betracht kommt (BGHSt 23, 176, 187/188; BGH, Urteil vom 12. Februar 1981 - 4 StR 714/80 - mitgeteilt bei Holtz, MDR 1981, 455/456 m.w.Nachw.).
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