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   BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13   

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https://dejure.org/2014,5627
BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13 (https://dejure.org/2014,5627)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2014 - 2 StR 308/13 (https://dejure.org/2014,5627)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13 (https://dejure.org/2014,5627)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 264 StPO; § 200 Abs. 1 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Gegenstand des Urteils (Aburteilung der gesamten angeklagten Tat unter allen rechtlichen Gesichtspunkten: Kognitionspflicht); erforderlicher Umfang der Anklageschrift; Verfahrensverzögerung (Kompensation: Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 StPO, § 264 StPO, § 265 Abs 1 StPO, § 53 StGB, § 244a StGB
    Notwendige Feststellungen im Strafurteil: Umfang der Kognitionspflicht des Tatgerichts im Hinblick auf den angeklagten Lebenssachverhalt

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Gerichts zur vollen Ausschöpfng des Unrechtsgehalts einer Tat

  • rewis.io

    Notwendige Feststellungen im Strafurteil: Umfang der Kognitionspflicht des Tatgerichts im Hinblick auf den angeklagten Lebenssachverhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200 Abs. 1 S. 1; StPO § 264
    Pflicht eines Gerichts zur vollen Ausschöpfng des Unrechtsgehalts einer Tat

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gericht zur vollen Ausschöpfng des Unrechtsgehalts einer Tat verpflichtet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 599
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    Es ist verpflichtet, den Unrechtsgehalt der Tat voll auszuschöpfen, sofern keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen (Senat, Urteil vom 12. Februar 2014 ? 2 StR 308/13, NStZ 2014, 599, 600; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 258/13, NStZ-RR 2014, 57; Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72, 75 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 264 Rn. 10).

    cc) Das von der Anklage umfasste Tatgeschehen hatte das Landgericht - ggf. unter Erfüllung seiner Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO - bei seiner Urteilsfindung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend zu prüfen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Februar 2014 ? 2 StR 308/13, NStZ 2014, 599, 600 mwN).

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Es reicht deshalb aus, wenn das Revisionsgericht anhand der Ausführungen im Urteil im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen kann, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen und sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Bewertungsspielraums hält (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13).
  • BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Voraussetzungen: keine

    Es reicht deshalb aus, wenn das Revisionsgericht anhand der Ausführungen im Urteil im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen kann, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen und sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Bewertungsspielraums hält (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15 Rn. 15, NStZ 2015, 540; Urteile vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13 Rn. 30, NStZ 2014, 599 und vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13 Rn. 9, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 04.02.2014 - 2 StR 533/13

    Anforderungen an die Feststellung und die Anklage von Tatserien

    Angesichts der fehlenden Angabe des Tatzeitraums und jedweder weitergehender Konkretisierung der Tathandlung ist auch die Mitteilung des Gesamtbetrags der Auszahlungen in Höhe von 78.515 Euro nicht geeignet, den angeklagten Lebenssachverhalt hinreichend zu individualisieren (vgl. dagegen Senat, Urteil vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13).
  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 101/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen eines Hangs);

    Zudem fehlen Feststellungen zu den sich aus der konkreten Verzögerung ergebenden Belastungen für die Angeklagte (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13, juris Rn. 31).
  • BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21

    Strafzumessung (Strafmilderungsgründe: zeitlicher Abstand zwischen Tat und

    Zudem ist nicht erkennbar, ob und welche hieraus resultierende konkreten Belastungen für den Angeklagten die Strafkammer in ihre Bewertung eingestellt hat (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 12. Februar 2014 ? 2 StR 308/13, juris Rn. 31).
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