Rechtsprechung
BGH, 12.02.2019 - XI ZB 24/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis durch den Widerruf des Darlehensvertrags; Zulässigkeit eines positiven Feststellungsantrags
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis durch den Widerruf des Darlehensvertrags; Zulässigkeit eines positiven Feststellungsantrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
ZPO § 91 a Abs 1
Zur Frage der Kostenquotelung nach Erledigung des Rechtsstreits durch Prozessvergleich zum Schwerpunkt Widerruf eines Darlehensvertrags. Der Kläger hatte zwei Feststellungsanträge verfolgt. 1. Positive Feststellung, dass sich der Darlehensvertrag nach Widerruf in ein ...
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 12.04.2017 - 5 O 145/16
- OLG Karlsruhe, 29.09.2017 - 17 W 32/17
- BGH, 12.02.2019 - XI ZB 24/17
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.09.2019 - XI ZR 677/17
Widerruf der auf den Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge gerichteten …
b) Aber auch eine Feststellungsklage des von beiden Vorinstanzen im Wege der Auslegung ermittelten, im Berufungsverfahren indessen von den Klägern nicht in diesem Sinne klargestellten Inhalts, die Darlehensverträge hätten sich aufgrund des Widerrufs der Kläger in Rückgewährschuldverhältnisse umgewandelt, wäre nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (…Urteil vom 10. Juli 2018 - XI ZR 674/16, juris Rn. 11 mwN und Beschluss vom 12. Februar 2019 - XI ZB 24/17, juris Rn. 6) unzulässig, da den Klägern insoweit das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse fehlt.Eine positive Feststellungsklage ist im Lichte dieser Behauptung nicht nur unzulässig, sondern auch unschlüssig (…Senatsurteile vom 27. November 2018 - XI ZR 174/17, BKR 2019, 243 Rn. 11 …und vom 26. März 2019 - XI ZR 321/17, juris Rn. 14; Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 - XI ZR 674/16, VuR 2018, 464, 465 und vom 12. Februar 2019 - XI ZB 24/17, juris Rn. 6).
Eine mangels Feststellungsinteresses unzulässige Klage auf Feststellung der Umwandlung des Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis gemäß § 256 Abs. 1 ZPO kann schließlich nicht in eine zulässige Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO umgedeutet werden (…Senatsurteile vom 17. April 2018 - XI ZR 446/16, WM 2018, 1358 Rn. 15 ff., vom 10. Juli 2018 - XI ZR 674/16, juris Rn. 11 …und vom 19. Februar 2019 - XI ZR 225/17, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 12. Februar 2019 - XI ZB 24/17, juris Rn. 6).
- KG, 09.05.2019 - 8 U 57/17
Umfang des Anspruchs auf Herausgabe der Nutzungen des Darlehensgebers nach …
Nunmehr hat der BGH mit Urteil vom 27.11.2018 -XI ZR 174/17 Tz 11 (und ferner etwa Beschl. v. 12.02.2019 -XI ZB 24/17 Tz 6) für die vorliegende Konstellation auch ausdrücklich entschieden, dass es für die Zulässigkeit der positiven Feststellungsklage auf die Aufrechnung nicht ankommt, da sie in diesem Fall "nicht nur unzulässig, sondern auch unschlüssig" ist. - BGH, 10.09.2019 - XI ZR 175/17
Widerruf der auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages gerichteten …
Die positive Feststellungsklage wäre im Lichte dieser Behauptung nicht nur unzulässig, sondern auch unschlüssig (…vgl. nur Senatsurteil vom 27. November 2018 - XI ZR 174/17, BKR 2019, 243 Rn. 11 mwN; Senatsbeschluss vom 12. Februar 2019 - XI ZB 24/17, juris Rn. 6).Eine mangels Feststellungsinteresses unzulässige Klage auf Feststellung der Umwandlung des Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis gemäß § 256 Abs. 1 ZPO kann schließlich nicht in eine zulässige Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO umgedeutet werden (…vgl. Senatsurteile vom 17. April 2018 - XI ZR 446/16, WM 2018, 1358 Rn. 15 ff., vom 10. Juli 2018 - XI ZR 674/16, juris Rn. 11 …und vom 19. Februar 2019 - XI ZR 225/17, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 12. Februar 2019 - XI ZB 24/17, juris Rn. 6).