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   BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 16/19   

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https://dejure.org/2020,7024
BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 16/19 (https://dejure.org/2020,7024)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2020 - XIII ZB 16/19 (https://dejure.org/2020,7024)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19 (https://dejure.org/2020,7024)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Die Angabe, Vorlaufzeit für eine Flugbuchung liege bei drei Wochen, genügt den Anforderungen des § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 FamFG an einen Haftantrag zur Sicherung der Abschiebung grundsätzlich nicht; Anforderungen an die Begründung der notwendigen Haftdauer im Zusammenhang ...

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Begründungserfordernis für längere Haftsdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Die Angabe, Vorlaufzeit für eine Flugbuchung liege bei drei Wochen, genügt den Anforderungen des § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 FamFG an einen Haftantrag zur Sicherung der Abschiebung grundsätzlich nicht; Anforderungen an die Begründung der notwendigen Haftdauer im Zusammenhang ...

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaft: Begründungserfordernis für längere Haftsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2020, 145
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 16/19
    Die beantragte Haftdauer ist mit mehr als drei Wochen auch nicht so kurz, als dass sich ihre Notwendigkeit von selbst verstünde, zumal die Flugabschiebung in ein europäisches Land erfolgen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 8).

    Mängel des Haftantrags können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder der Haftrichter selbst die Durchführbarkeit der Abschiebung und die dafür erforderliche Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt, sofern der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (BGH, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 10).

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 16/19
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., s. nur BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, FGPrax 2017, 185 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 22.02.2024 - XIII ZA 1/24

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte

    In einem solchen Fall wird der Mangel des Haftantrags geheilt, wenn der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 12; vom 23. März 2021 - XIII ZB 95/19, Asylmagazin 2021, 393 Rn. 11; vom 25. Oktober 2022 - XIII ZB 5/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen bei Vorliegen

    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 82/20

    Anordnung der Haft gegen einen russischen Staatsangehörigen wegen illegaler

    Die beteiligte Behörde hätte daher vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, Asylmagazin 2019, 79 Rn. 8, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10, vom 25. August 2020 - XIII ZB 112/19, juris Rn. 8, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 69/20, juris Rn. 9, jeweils mwN) oder auf sonstige Weise erläutern müssen, dass und warum ein früherer Transfer nicht möglich war.

    cc) Der Fehler ist nicht geheilt worden (vgl. zur Möglichkeit der Heilung Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 12, mwN).

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 81/20

    Verfahren der Anordnung von Abschiebungshaft: Prüfung der Rechtmäßigkeit der

    Die beteiligte Behörde hätte daher vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, Asylmagazin 2019, 79 Rn. 8, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10, vom 25. August 2020 - XIII ZB 112/19, juris Rn. 8, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 69/20, juris Rn. 9, jeweils mwN) oder auf sonstige Weise erläutern müssen, dass und warum ein früherer Transfer nicht möglich war.

    cc) Der Fehler ist nicht geheilt worden (vgl. zur Möglichkeit der Heilung Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 12, mwN).

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 55/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Erforderlicher Haftantrag der

    Es bedurfte vielmehr einer Begründung, die den für die Flugbuchung benötigten Zeitraum und die daraus folgende notwendige Haftdauer erklärte, etwa durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, Asylmagazin 2019, 79 Rn. 8, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10).

    Die an sich durch ergänzenden Vortrag der beteiligten Behörde mögliche Heilung solcher Defizite tritt nur nach erneuter persönlicher Anhörung des Betroffenen, nur für die Zukunft und auch erst mit der Entscheidung des Gerichts ein (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, aaO Rn. 12, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 9/19, juris Rn. 10, jeweils mwN).

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 69/20

    Sicherungshaft zur Überstellung eines syrischen Staatsangehörigen nach Rumänien

    Die beteiligte Behörde hätte daher vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 112/19, juris Rn. 8, jew. mwN) oder auf sonstige Weise erläutern müssen, dass und warum ein früherer Transfer nicht möglich war.

    cc) Der Fehler ist nicht geheilt worden (vgl. zur Möglichkeit der Heilung Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 12, mwN).

  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 125/19

    Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Haftdauer, Haftantrag, Heilung,

    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, juris Rn. 7 mwN).

    aa) Mängel des Haftantrags können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder der Haftrichter selbst die Durchführbarkeit der Abschiebung oder Überstellung und die dafür erforderliche Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt, sofern der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 12).

  • BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 103/19

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung eines Asylbewerbers; Voraussetzungen des

    Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft, zu der Durchführbarkeit der Abschiebung und zur notwendigen Haftdauer, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, juris Rn. 7 mwN).

    aa) Mängel des Haftantrags können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder der Haftrichter selbst die Durchführbarkeit der Abschiebung und die dafür erforderliche Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt, sofern der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, juris Rn. 12 mwN).

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 118/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien;

    Die beteiligte Behörde hätte daher vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 8, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 69/20, juris Rn. 9, jeweils mwN) oder auf sonstige Weise erläutern müssen, dass und warum ein früherer Transfer nicht möglich war.

    cc) Der Fehler ist nicht geheilt worden (vgl. zur Möglichkeit der Heilung Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 12, mwN).

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 15/20

    Anforderungen an die Ausführungen der beteiligten Behörde zur erforderlichen

    Es hätte einer Begründung bedurft, die den für die Flugbuchung benötigten Zeitraum und die daraus folgende notwendige Haftdauer erklärte, etwa durch Angaben zu Terminen, zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10 mwN).

    In einem solchen Fall wird der Mangel des Haftantrags geheilt, wenn der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, InfAuslR 2011, 471 Rn. 8, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 12).

  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien

  • BGH, 20.12.2022 - XIII ZB 40/20

    Anordnung von Rücküberstellungshaft; Erforderliche Darlegungen zur notwendigen

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 35/20

    Abschiebung: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag bei Abschiebung eines

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 95/19

    Anordnung der Überstellungshaft für einen abgelehnten Asylbewerber:

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 63/20

    Abschiebungshaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags

  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 58/19

    Abschiebungshaftsache: Heilung von Mängeln des Haftantrags; Erläuterung des für

  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 13/21

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Fehlende erforderliche Angaben zur

  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen wegen

  • BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 55/20

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags i.R.d. Anordnung

  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 54/19

    Beschwerde eines ägyptischen Staatsangehörigen gegen die Verlängerung seiner

  • BGH, 31.01.2023 - XIII ZB 40/20

    Anordnung von Rücküberstellungshaft; Erforderliche Darlegungen zur notwendigen

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 2/19

    Unrechtmäßige Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines

  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 57/19

    Anforderungen an die Begründung des Haftantrags der beteiligten Behörde i.R.d.

  • BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 41/21

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags i.R.d. Anordnung

  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 43/20

    Unzulässige Haftanordnung mangels ausreichender Angaben zur Ausweisungsverfügung

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 56/19

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags bzgl. Zulässigkeit für die

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 90/19

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags bzgl. Zulässigkeit für die

  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 78/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Fehlender zulässiger Haftantrag

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 10/20

    Verletzung der Rechte eines afghanischen Staatsangehörigen durch die

  • LG Augsburg, 31.07.2020 - 53 T 1780/17

    Asylantrag, Ausreise, Beschwerde, Bewilligung, Herkunftsland, Bescheid,

  • LG Bielefeld, 06.07.2021 - 23 T 603/20
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