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   BGH, 12.02.2021 - XI ZB 16/20   

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https://dejure.org/2021,5555
BGH, 12.02.2021 - XI ZB 16/20 (https://dejure.org/2021,5555)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2021 - XI ZB 16/20 (https://dejure.org/2021,5555)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - XI ZB 16/20 (https://dejure.org/2021,5555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 Abs. 1 Satz 2 KapMuG, § ... 20 Abs. 3 Satz 1 KapMuG, § 20 Abs. 3 Satz 2 KapMuG, § 20 Abs. 2 Satz 1 KapMuG, § 20 Abs. 1 Satz 4, § 9 Abs. 1 KapMuG, § 575 Abs. 1 ZPO, § 20 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2, § 11 Abs. 2 Satz 2 KapMuG

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer Musterbeklagte nach billigem Ermessen zur Musterrechtsbeschwerdegegnerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapMuG § 21 Abs. 1 S. 2
    Bestimmung einer Musterbeklagte nach billigem Ermessen zur Musterrechtsbeschwerdegegnerin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drik.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    CONTI 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS "CONTI Almandin": Rechtsbeschwerde gegen Musterentscheid eingelegt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.2012 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Voraussetzungen der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BGH, 12.02.2021 - XI ZB 16/20
    Die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 KapMuG erforderliche Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde hat zu erfolgen, sobald gegen den Musterentscheid Rechtsbeschwerde durch einen beschwerdeberechtigten Beteiligten des Musterverfahrens (§ 20 Abs. 1 Satz 4, § 9 Abs. 1 KapMuG) in der gesetzlichen Form und Frist (§ 575 Abs. 1 ZPO) eingelegt worden ist und der Rechtsbeschwerdeführer auch beschwert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2012 - XI ZB 12/12, WM 2012, 2092 Rn. 9 f.).
  • OLG Hamburg, 26.06.2020 - 13 Kap 4/19

    CONTI 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS "CONTI Almandin":

    Auszug aus BGH, 12.02.2021 - XI ZB 16/20
    Gegen den Musterentscheid des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 26. Juni 2020 (13 Kap 4/19) ist beim Bundesgerichtshof (XI ZB 16/20) durch die Musterklägerin und zwei Beigeladene Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
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