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BGH, 12.03.1957 - 5 StR 443/56 |
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- Wolters Kluwer
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- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 12.03.1957 - 5 StR 443/56
Soweit die Revisionen eine Verletzung der Aufklärungspflicht geltend machen, ohne die Zeugen, die nach ihrer Auffassung über die in den Urkunden mitgeteilten Vorgänge hätten vernommen werden müssen, näher zu bezeichnen, sind die Rügen nicht ordnungsgemäß erhoben worden (BGHSt 2, 168).Es fehlt an der für eine Aufklärungsrüge nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO notwendigen Angabe der Beweismittel, deren sich der Tatrichter nach Auffassung der Revisionen zur Klärung der Frage, welche Buttermengen durch den Betrieb gegangen seien, hätte bedienen müssen (BGHSt 2, 168).
Die Rüge ist als Aufklärungsrüge unzulässig, weil in der Revisionsbegründung nicht angegeben ist, welcher Beweismittel sich die Strafkammer nach Auffassung der Revision zur weiteren Sachaufklärung hätte bedienen müssen (BGHSt 2, 168).
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 12.03.1957 - 5 StR 443/56
Im übrigen setzt der Rechtsbegriff der fortgesetzten Straftat einen Gesamtvorsatz des Täters voraus, der so beschaffen sein muß, daß er vor oder spätestens bei Verwirklichung des ersten Teilakts der vom Täter geplanten Handlungsreihe deren sämtliche Teile in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt (BGHSt 1, 313 [315]). - BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50
Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …
Auszug aus BGH, 12.03.1957 - 5 StR 443/56
Das muß aus der Sitzungsniederschrift oder sonst ersichtlich sein (BGHSt 1, 103).
- RG, 14.10.1941 - 1 D 18/41
1. Nach dem § 1 PreisstoppVO. kommt es für die Preisbildung nicht auf die …
Auszug aus BGH, 12.03.1957 - 5 StR 443/56
Das Strafverlangen im Sinne des § 6 a.a.O. ist an keine Frist gebunden (RGSt 75, 361 [366]; 76, 55 [56]). - RG, 16.02.1923 - I 761/22
Darf der "fürsorgliche" Antrag des Verteidigers auf Beeidigung eines gemäß § 56 …
Auszug aus BGH, 12.03.1957 - 5 StR 443/56
Richtig ist nun allerdings, daß ein Gerichtsbeschluß im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO auch in der stillschweigenden Ablehnung oder Übergehung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrages gefunden werden kann (RGSt 57, 261 [262]). - RG, 29.01.1942 - 3 C 932/41
Der Antrag auf Strafverfolgung, den der Reichstreuhänder oder der …
Auszug aus BGH, 12.03.1957 - 5 StR 443/56
Das Strafverlangen im Sinne des § 6 a.a.O. ist an keine Frist gebunden (RGSt 75, 361 [366]; 76, 55 [56]).