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BGH, 12.03.1957 - VI ZR 57/56 |
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- BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Arbeitsunfall in fremdem Unternehmen
Auszug aus BGH, 12.03.1957 - VI ZR 57/56
Wie der Senat in seiner Entscheidung BGHZ 21, 207 ausgeführt hat, geht es nicht an, die Sonderregelung der Reichsversicherungsordnung über zivilrechtliche Haftungsbeschränkungen dahin auszuweiten, daß den bei Arbeitsunfällen verletzten Personen Schadensersatzansprüche gegen alle irgendwie Beteiligten abgeschnitten werden, worauf die Ansicht der Revision im Ergebnis hinausläuft.
- BGH, 14.01.1958 - VI ZR 305/56 Schadenersatzansprüche gegen Arbeitskollegen aber sind durch die § § 898, 899 RVO weder ausgeschlossen, noch beschränkt worden (BGH Urt. vom 12. März 1957 - VI ZR 57/56).
- BGH, 09.07.1957 - VI ZR 261/56 Der schuldige Arbeitskollege eines verunglückten Arbeiters ist dessen Ansprüchen auf Leistung von Schadensersatz nicht entzogen (Urteil des Senats vom 12. März 1957 VI ZR 57/56, VersR 1957, 336).