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BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- GRUR 1969, 681
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
EROS
Dies setzt voraus, dass ein jedenfalls nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sieht (vgl. BGHZ 16, 82, 91 - Wickelsterne; BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät;… Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht; BGHZ 156, 126, 134 f. - Farbmarkenverletzung I;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 17). - BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93
"AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens
Diese Voraussetzungen hat das Berufungsgericht nicht geprüft, obwohl die Klägerin sich in den Vorinstanzen auf die dahingehenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner den Stammbestandteil "AQUA" betreffenden Entscheidung vom 12. März 1969 (I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät) bezogen hat. - BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
"Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der …
Erforderlich, aber auch genügend, ist die Verkehrsdurchsetzung in einem Teil, der für den wirtschaftlichen Verkehr der gegenüberstehenden Waren nicht unerheblich ist (BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät).