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   BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67   

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https://dejure.org/1969,1015
BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67 (https://dejure.org/1969,1015)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1969 - I ZR 79/67 (https://dejure.org/1969,1015)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1969 - I ZR 79/67 (https://dejure.org/1969,1015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrieb eines auf der Grundlage von Zinkstaub hergestellten Rostschutzmittels - Irreführende Wirkung der Bezeichnung "Kaltverzinkung" - Beimischung von Kunststoff - Maßgeblichkeit des durch die Werbeangabe angesprochenen Verkehrskreises - Ausschließliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 639
  • GRUR 1969, 422
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.1961 - I ZR 123/59
    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67
    Sachbezeichnung von diesem Stoff auf die damit erfahrungsgemäß verbundenen bestimmten Eigenschaften des Erzeugnisses nach Material, Wirkung und Anwendung zu schließen pflegt (vgl. BGH GRUR 1961, 361, 364 zu c - Hautleim).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67
    Die Notwendigkeit, nur auf die Wirkungen eines Stoffes abzustellen, ergibt sich bei der Anwendung den § 3 UWG erst dann, wenn hinreichend konkrete Vorstellungen der angesprochenen Kreise über die stoffliche Beschaffenheit fehlen, sie sich vielmehr nur nach den Wirkungen des Erzeugnisses orientieren; daß ist in der Rechtsprechung z.B, für chemische Wirkstoffe angenommen worden, die sich bei der Fleischverarbeitung verflüchtigten (BGH GRUR 1966, 445, 447 li. - Glutamal).
  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67
    Bei Anwendung des § 3 UWG muß deshalb stets zunächst geprüft werden, an welche Kreise sich die angegriffene Werbeangabe richtet, sodann, welche Vorstellungen diese Kreise mit ihr verbinden, und schließlich, ob die hiernach durch die Werbeangabe - wenn auch nur bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Kreise - erweckte Vorstellung mit der wirklichen Lage nicht übereinstimmt (BGH GRUR 1961, 356, 357 - Pressedienst).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67
    Ein gesicherter Sprachgebrauch, der die Vorstellungen des Verkehrs in bezug auf die Bezeichnung "Kaltverzinkung" in eine auf das spezielle Verfahren der Beklagten oder auf eine Gruppe ähnlicher neuer Verfahren beschränkte Richtung gesteuert und damit hinreichend festgelegt haben könnte, so daß eine Irreführung ausschiede (vgl. dazu BGHZ 27, 1,4 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack; GRUR 1955, 251 - Silberal - betr. die Bezeichnung "Neusilber"), ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht gegeben.
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 102/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67
    Ein gesicherter Sprachgebrauch, der die Vorstellungen des Verkehrs in bezug auf die Bezeichnung "Kaltverzinkung" in eine auf das spezielle Verfahren der Beklagten oder auf eine Gruppe ähnlicher neuer Verfahren beschränkte Richtung gesteuert und damit hinreichend festgelegt haben könnte, so daß eine Irreführung ausschiede (vgl. dazu BGHZ 27, 1,4 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack; GRUR 1955, 251 - Silberal - betr. die Bezeichnung "Neusilber"), ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht gegeben.
  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65

    Geschützte Materialbegriffe der Arbeitsgemeinschaft Holz - Verwendung unlauterer

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67
    Auch in der Kunststoffurnier-Entscheidung (BGH GRUR 1967, 600) ist von diesem Grundsatz nicht abgewichen worden.
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Bei seiner erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß den Kläger grundsätzlich die Behauptungs- und Beweislast dafür trifft, daß eine Angabe über geschäftliche Verhältnisse geeignet ist, die betroffenen Verkehrskreise irrezuführen (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 79/67, GRUR 1969, 422, 425 - Kaltverzinkung; Urt. v. 17.10.1984 - I ZR 187/82, GRUR 1985, 140, 142 - Größtes Teppichhaus der Welt; Urt. v. 7.3.1991 I ZR 127/89, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II).
  • OLG Hamm, 04.10.2012 - 4 U 124/12

    Verbraucherschutz: Verbot irreführender Werbung für den Aufenthalt in einer

    Er muss sie dann im Streitfall beweisen (BGH GRUR 1958, 485, 486 - Odol; GRUR 1969, 422 - Kaltverzinkung; BGH GRUR 1991, 848, 849 Rheumalind II; BGH GRUR 2010, 359, 361 - Vorbeugen mit Coffein; Köhler/Bornkamm, a.a.O. § 5 Rn 3.26).
  • OLG Hamm, 18.11.2010 - 4 U 148/10

    Irreführung durch Werbung für ein nichtinvasives Ultraschallverfahren zum Abbau

    Er muss sie dann im Streitfall beweisen (BGH GRUR 1958, 485, 486 -Odol; GRUR 1969, 422-Kaltverzinkung; BGH GRUR 1991, 848, 849 Rheumalind II; BGH GRUR 2010, 359, 361 -Vorbeugen mit Coffein; Hefermehl/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 28. Auflage, § 5 Rdn. 3.26; Harte/Henning/Weidert, UWG, § 5 C Rdn. 175).
  • OLG Hamm, 25.09.2008 - 4 U 91/08

    Unzulässige Bezeichnung eines Stollens als "Heilstollen"

    Er muss sie dann im Streitfall beweisen (BGH GRUR 1958, 485, 486 -Odol; GRUR 1969, 422-Kaltverzinkung; BGH GRUR 1991, 848, 849 Rheumalind II; Hefermehl/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Auflage, § 5 Rdn. 3.26; Harte/Henning/Dreyer, UWG, § 5 Rdn. 864).
  • OLG Hamburg, 13.06.1996 - 3 U 116/95

    Irreführung durch Produktnamen für ein vollsynthetisches Motorenöl; Begriff des

    Dass markenmäßige Produktbezeichnungen irreführende Angaben im Sinne von § 3 UWG sein können, ist allgemein anerkannt (vgl. BGH, GRUR 1969, 422 - Kaltverzinkung; Baumbach-Hefermehl, aaO., § 3 UWG Rdn. 19 m.w.N.) und wird von der Beklagten im Grundsatz auch nicht bezweifelt.
  • LG Bielefeld, 09.11.2007 - 11 O 19/07
    Ist die Wirkung des Erzeugnisses in Fachkreisen umstritten, so wird eine unrichtige Vorstellung auch bei Fachleuten als angesprochener Verkehrskreis schon dann erweckt, wenn in der Werbung nicht auf gewichtige Zweifel hingewiesen wird, vgl. BGH, GRUR 1969, 422 f. ("Kaltverzinkung").
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