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   BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69   

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BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69 (https://dejure.org/1971,823)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1971 - I ZR 115/69 (https://dejure.org/1971,823)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1971 - I ZR 115/69 (https://dejure.org/1971,823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als fränkischen Wein - Mittelbare geographische Herkunftsangabe der Bocksbeutelflasche - Herleitung unmittelbarer zivilrechtlicher Ansprüche aus dem Weingesetz (WeinG) - Irreführung des Verkehrs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 559
  • GRUR 1971, 313
  • DB 1971, 1412
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.05.1970 - I ZR 125/68

    Kölsch-Bier

    Auszug aus BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69
    Mit Rücksicht auf die Feststellung des Berufungsgerichts, daß die Verkehrsauffassung über einen badischen Wein in Bocksbeutelflaschen ausschließlich auf dem Bocksbeutelweinvertrieb der vier Gemeinden beruht, erscheint es zweifelhaft, ob allein die bezüglich eines konkreten Weinbaugebiets unsichere Herkunftsvorstellung des Verkehrs genügt, um von einer auf das gesamte Gebiet von Mittelbaden erstreckten Herkunftsbedeutung der Bocksbeutelflasche ausgehen zu können, zumal es auf die Auffassung der mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten Verbraucher ankommt (BGH GRUR 70, 517, 520 - Kölsch-Bier).

    Allein der Umstand, daß die Beklagte ihren "L.-A."-Wein nur in etwa 8, 5 km Luftlinie Entfernung von dem Anbaugebiet der fraglichen vier Gemeinden gewinnt, berechtigt sie noch nicht, sich auf deren Besitzstand zu berufen, zumal gerade bei der räumlichen Erweiterung von Herkunftsangaben und einer Erweiterung des Kreises der zur Benutzung dieser Herkunftsangaben Berechtigten grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH GRUR 70, 517, 519 - Kölsch-Bier).

  • BGH, 22.11.1960 - I ZR 163/58

    Kennzeichnung eines Weines nach der Weinbergslage - Begriff des

    Auszug aus BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69
    Im übrigen kommt es auch nach dem WeinG in gleicher Weise wie nach § 3 UWG für die Beurteilung, ob der Verkehr durch eine mittelbare geographische Herkunftsangabe getäuscht wird, entscheidend auf die Auffassung der beteiligten Verkehrskreise an, sofern nicht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung Platz greift (BGH GRUR 61, 477, 479 - Forster Jesuitengarten).

    Wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, wird der Verkehr durch die Verwendung der Bocksbeutelflasche für einen inländischen Wein irregeführt, wenn dieser Wein nicht aus dem der Herkunftserwartung der beteiligten Verkehrskreise entsprechenden Anbaugebiet stammt (vgl. BGH GRUR 61, 477, 479, 480 - Forster Jesuitengarten).

  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 68/61
    Auszug aus BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69
    Doch können aus dem WeinG keine unmittelbaren zivilrechtlichen Ansprüche hergeleitet werden (vgl. BGH GRÜR 58, 32, 33 - Haferschleim; 64, 269, 271 - Grobdesin zum LebensmG, in dessen Rahmen das WeinG als Spezialregelung gehört, BGHSt 16, 210, 213) [BGH 20.06.1961 - 1 StR 68/61] .
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 102/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69
    Darauf, ob tatsächlich jemand irregeführt worden ist, wie lange eine solche Irreführung gedauert hat und ob vor dem Kaufabschluß der wahre Sachverhalt aufgeklärt worden ist, kommt es dann nicht mehr an (vgl. RG GRUR 34, 681, 686 - Dampf-Dauerwellen-System; BGH GRUR 55, 251, 252 - Silberal; 62, 411, 412 - Watti).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 23/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69
    Auch bei handelsüblichen, in Fachkreisen eingebürgerten und dort richtig verstandenen Beschaffenheitsangaben, die lediglich bei nicht vorgebildeten Laien zu einer Irreführungsgefahr Veranlassung gegeben hatten, ist mit Rücksicht auf den wertvollen Besitzstand der Fachwelt sowie die bei einer Umbenennung entstehenden Kosten und die sich dann ergebende Verkehrsverwirrung der fachkundigen Abnehmer ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit an einer Unterbindung der Irreführung verneint worden (vgl. BGHZ 27, 1, 4, 14 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack; siehe ferner BGH GRUR 61, 361, 362 - Hautleim; 63, 36, 39 - Fichtennadelextrakt).
  • BGH, 26.01.1962 - I ZR 84/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69
    Darauf, ob tatsächlich jemand irregeführt worden ist, wie lange eine solche Irreführung gedauert hat und ob vor dem Kaufabschluß der wahre Sachverhalt aufgeklärt worden ist, kommt es dann nicht mehr an (vgl. RG GRUR 34, 681, 686 - Dampf-Dauerwellen-System; BGH GRUR 55, 251, 252 - Silberal; 62, 411, 412 - Watti).
  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63

    Bezeichnung als "Waren ausländischer Herkunft"

    Auszug aus BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69
    Dabei konnte das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum besondere Qualitätserwartungen außer Betracht lassen, da es - nach der bisherigen Rechtsprechung wie auch nach der Neufassung des § 3 UWG - genügt, wenn die beteiligten Verkehrskreise eine allgemeine Wertschätzung mit ihrer Herkunftserwartung verbinden und diese Wertschätzung geeignet ist, den Kaufentschluß zu beeinflussen (vgl. BGHZ 44, 16, 20, 21 [BGH 19.05.1965 - Ib ZR 36/63] - de Paris; BGH GRÜR 70, 517, 519 - Kölsch-Bier).
  • BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69
    Darauf, ob die unter der irreführenden Herkunftsangabe angebotene Ware qualitativ gleichwertig ist, kommt es nicht an (vgl. BGH GRUR 58, 39, 40 - Rosenheimer Gummimäntel; 60, 563, 565 - Sektwerbung).
  • BGH, 28.01.1957 - I ZR 88/55

    Erstes Kulmbacher

    Auszug aus BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69
    Danach sind unrichtige Verbrauchervorstellungen ausnahmsweise als nicht schutzwürdig angesehen worden, wenn eine nur geringe Irreführungsgefahr vorlag und demgegenüber die Vernichtung eines wertvollen Besitzstandes an einer Individualkennzeichnung in Frage stand (vgl. BGH aaO; ferner BGH GRUR 57, 285, 287 - Erstes Kulmbacher).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Auszug aus BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69
    Denn neben der in Zahlen ausdrückbaren Breite der Irreführungsgefahr ist auch die Art der hervorgerufenen Fehlvorstellung, insbesondere das sich danach ergebende Gewicht der auf dem Spiele stehenden Interessen der Allgemeinheit und der Mitbewerber zu berücksichtigen; dieses kann sehr verschieden sein (BGH GRUR 66, 445, 449 - Glutamat).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

  • BGH, 07.02.1961 - I ZR 123/59
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 282/91

    Zulässigkeit einer Vorlage an den EUGH zur Beurteilung der Vereinbarkeit eines

    Der durch jahrzehntelang ungestörte Benutzung einer Warenausstattung sowohl im Herstellerland - einem EG-Staat - als auch im Inland geschaffene beträchtliche Besitzstand ist, wenn diese Ausstattung den inländischen Verkehr über Eigenschaften der so gekennzeichneten Waren irreführen kann, nicht erst im Rahmen einer nach Art. 30 EWGV erfolgenden Beurteilung der Angemessenheit eines Verbots nach nationalem Recht, sondern auch schon bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob eine i. S. des § 3 UWG als relevant anzusehende Irreführung - und damit überhaupt ein Handelshemmnis i. S. des § 30 EWGV - vorliegt (Weiterführung von BGH, LM § 3 UWG Nr. 110 = GRUR 1971, 313 = WRP 1971, 266 - Bocksbeutelflasche und BGH, LM UWG Nr. 159 = GRUR 1979, 415 = WRP 1979, 448 = NJW 1979, 1166 L - Cantil-Flasche).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hängt bereits die Frage, welchen Umfang ein "nicht unerheblicher Teil" des Verkehrs im Sinne des § 3 UWG im konkreten Einzelfall haben muß, von einer Beurteilung der jeweiligen Besonderheiten des Falles und vom Ergebnis einer hierfür vorzunehmenden Interessenabwägung ab (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.1971 - I ZR 115/69, GRUR 1971, 313, 315 = WRP 1971, 266, jeweils unter 111, 2 - Bocksbeutelflasche; Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 126/84, GRUR 1987, 171, 172 = WRP 1987, 242 - Schlußverkaufswerbung; Urt. v. 21.2.1991 - I ZR 106/89, GRUR 1992, 66, 68 = WRP 1991, 473 - Königl.

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Wird mithin bereits durch das Anlocken mittels Blickfangs der Tatbestand des § 3 UWG verwirklicht, kann es entgegen der Auffassung der Revision nicht darauf ankommen, daß der Verkehr im Versandhandel keine Inklusivpreisangaben erwarte, denn die Aufklärung über das Vorliegen einer Versandhandelsanzeige und zugleich über die wahre Preisgestaltung kann jedenfalls erst durch genaues Lesen der Anzeige erfolgen, mithin erst nach Verwirklichung der Irreführung, so daß diese Aufklärung zu spät käme (BGH, Urt. v. 12.03.1971 - I ZR 15/69, GRUR 1971, 313, 316 = WRP 1971, 266 - Bocksbeutelflasche).
  • BGH, 05.04.1990 - I ZR 19/88

    Dr. S.-Arzneimittel - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Zwar kann ausnahmsweise eine Interessenabwägung in Betracht kommen, wenn einerseits ein wertvoller Besitzstand des Werbenden und andererseits eine nur geringfügige Irreführungsgefahr und ein demgemäß geringes Gewicht der auf dem Spiel stehenden öffentlichen Interessen in Frage stehen (vgl. BGH, Urt. v. 23.3.1966 - Ib ZR 28/64, GRUR 1966, 445, 449 f Glutamal; BGH, Urt. v. 12.3.1971 - I ZR 115/69, GRUR 1971, 313, 315 - Bocksbeutelflasche; BGH, Urt. v. 15.10.1976 I ZR 23/75, GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft; BGH aaO - Größtes Teppichhaus der Welt).
  • BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79

    Ungarische Salami

    Für den ähnlichen Fall, daß eine mittelbare Herkunftsangabe - dort eine typische Flaschenform - auf zwei verschiedene inländische Weinbaugebiete hinweist, hat der Bundesgerichtshof keine Bedenken gesehen, die Feststellung, daß darin gleichwohl für den Verkehr ein Herkunftshinweis, wenn auch mit verschiedenem Inhalt liegen könne, als rechtsfehlerfrei anzusehen (BGH GRUR 1971, 313 - Bocksbeutelflasche).

    Zu Unrecht macht die Revision ferner unter Hinweis auf das Bocksbeutelflaschen-Urteil des Bundesgerichtshofes (GRUR 1971, 313) geltend, es müsse selbst bei einer gewissen Irreführungsgefahr aufgrund einer Güterabwägung jeder Produzent von Salamiwurst berechtigt sein, die Farbkombination Rot-Weiß-Grün zu verwenden, sofern er in einem Lande produziere, auf das diese Farbgebung nach der Meinung eines rechtlich erheblichen Teils des Verkehrs hinweise.

  • BGH, 26.01.1979 - I ZR 112/78

    Cantil-Flasche

    Die "Bocksbeutelflasche"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1971, 313 ff) stehe dem nicht entgegen.

    Sie wurde erst vom Bundesrat als § 15a (jetzt § 17 WeinVO) eingefügt, nachdem inzwischen das Urteil des erkennenden Senats vom 12. März 1971 - I ZR 115/69 - Bocksbeutel-Flasche, GRUR 1971, 313, ergangen war.

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84

    "Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka

    Denn gemäß dem Beweisbeschluß des Berufungsgerichts hat das die Umfrage veranstaltende Meinungsforschungsinstitut nicht nur das streitige Etikett, sondern die Gesamtausstattung einschließlich der Zwiebelturmflasche zur Grundlage seiner Erhebungen gemacht, d.h. unter Heranziehung eines Ausstattungsmerkmals, das in besonderem Maße geeignet sein kann, mittelbar auf die Herkunft des Erzeugnisses hinzuweisen, auf das es sich bezieht (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.1971 - I ZR 115/69, GRUR 1971, 313 = WRP 1971, 266 - Bocksbeutelflasche; Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 112/78, GRUR 1979, 415 = WRP 1979, 448 - Cantil-Flasche).
  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 82/86

    Meßpuffer; Irreführung bei an Fachkreise gerichteter Werbung

    Darauf, ob die Irreführung bei der eigentlichen Kaufentscheidung andauert oder ob dann - vorliegend infolge der nach der Beurteilung des Berufungsgerichts zum Zuge kommenden Fachkenntnisse des befaßten Chemikers - der wahre Sachverhalt aufgeklärt ist, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht an (BGH, Urt. v. 12.3.1971 - I ZR 115/69, GRUR 1971, 313, 316 - Bocksbeutelflasche m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 149/77

    Anwendbarkeit des § 3 UWG auf das Weinbezeichnungsrecht - Zivilrechtliche

    Auf die Bocksbeutelentscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1971, 313) beruft sich die Revision insoweit ohne Erfolg, weil die Sachverhalte nicht vergleichbar sind.
  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 182/88

    Buchführungshelfer - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Es ist vielmehr eine Abwägung vorzunehmen, bei der neben der in Zahlen ausdrückbaren Breite der Irreführungsgefahr auch die Art der hervorgerufenen Fehlvorstellung, insbesondere das Gewicht der auf dem Spiel stehenden Interessen der Allgemeinheit und der Mitbewerber zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.03.1966 - Ib ZR 28/64, GRUR 1966, 445, 449 - Glutamal; BGH, Urt. v. 12.03.1971 - I ZR 115/69, GRUR 1971, 313, 315 - Bocksbeutelflasche; vgl. weiter v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Auf1., 36. Kap. Rdn. 46; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl. § 3 Rdn. 28).
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 25/80

    Vertrieb von hellem obergärigem Bier unter der Bezeichnung "Steffi" - Abbildung

    Rechtlich bedenklich erscheint jedoch, daß das Berufungsgericht der Irreführungsgefahr ein so ausschlaggebendes Gewicht beigemessen hat, ohne ihren Umfang und die - bei gebotener Mitberücksichtigung der Art der hervorgerufenen Fehlvorstellungen und des sich danach ergebenden Gewichts derselben (BGH GRUR 1966, 445, 449 = WRP 1966, 340 - Glutamal; GRUR 1971, 313, 315 - WRP 1971, 266 - Bocksbeutelflasche -) - möglicherweise nur geringen Auswirkungen auf die wirklichen Verbraucherinteressen näher zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft -).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 19/73

    Verwendung der Bezeichnung "Germany" im Warenverkehr innerhalb der Bundesrepublik

  • BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74

    Sonnenhof

  • OLG Hamburg, 12.10.1995 - 3 U 130/95

    Umfang des Unterlassungsanspruchs bei Bewerbung nicht lieferbarer Computer

  • BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70

    Versagung von Markenschutz international registrierten Marke wegen

  • BGH, 30.11.1979 - I ZR 148/77

    Perlwein, der aus dem Verschnitt von Erzeugnissen mit Ursprung in mehreren

  • BGH, 09.06.1972 - I ZR 4/71

    Verwendung eines Adelsnamens in der Firmenbezeichnung - Irreführung durch

  • BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70

    Doppelbedeutung von "Trollinger" als Rebsorte und Wein aus Baden-Württemberg -

  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 29/71

    "Steaker" als Fleischmürber - Kriterien für unzulässige vergleichende Werbung -

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