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BGH, 12.03.1992 - VII ZR 207/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Unterbrechung der Verjährung - Mahnbescheid - Verfahrensstillstand - Prozeßhandlung - Abgabe an Prozeßgericht
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 211 Abs. 2, § 212 a S. 2, § 213
Wiederholte Unterbrechung der Verjährung im Mahnverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann endet das Mahnverfahren? (IBR 1992, 523)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1021
- WM 1992, 1198
- BauR 1992, 507
- ZfBR 1992, 206
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung
Auszug aus BGH, 12.03.1992 - VII ZR 207/91
Die Verjährung wird aber durch jede Handlung einer Partei erneut unterbrochen, durch die das Verfahren weiterbetrieben wird (vgl. schon das Senatsurteil BGHZ 52, 47). - BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87
Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der …
Auszug aus BGH, 12.03.1992 - VII ZR 207/91
Das Mahnverfahren als besondere Prozeßart ist erst beendet, wenn der Antragsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt und die Sache sodann, falls eine Partei den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt hat, an das Gericht, das in dem Mahnantrag als zuständig bezeichnet worden ist, entsprechend § 696 Abs. 1 ZPO abgegeben wird (einhellige Meinung, vgl. BGHZ 103, 20, 27). - BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78
Begriff der Förderung des Prozesses
Auszug aus BGH, 12.03.1992 - VII ZR 207/91
Insoweit genügt jede Prozeßhandlung, die, wie die Einreichung des Schriftsatzes vom 18. Dezember 1989, zur Fortführung des Prozesses bestimmt und geeignet ist (RGZ 77, 324, 329; 97, 66, 67; BGHZ 73, 8, 10, 11 m.w.Nachw.). - RG, 02.10.1911 - VI 476/10
Berechnung der Revisionssumme. ; Unterbrechung der Verjährung.
Auszug aus BGH, 12.03.1992 - VII ZR 207/91
Insoweit genügt jede Prozeßhandlung, die, wie die Einreichung des Schriftsatzes vom 18. Dezember 1989, zur Fortführung des Prozesses bestimmt und geeignet ist (RGZ 77, 324, 329; 97, 66, 67; BGHZ 73, 8, 10, 11 m.w.Nachw.). - RG, 30.10.1919 - VI 185/19
Wird eine nach § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB. begonnene neue Verjährung schon durch die …
Auszug aus BGH, 12.03.1992 - VII ZR 207/91
Insoweit genügt jede Prozeßhandlung, die, wie die Einreichung des Schriftsatzes vom 18. Dezember 1989, zur Fortführung des Prozesses bestimmt und geeignet ist (RGZ 77, 324, 329; 97, 66, 67; BGHZ 73, 8, 10, 11 m.w.Nachw.).
- BGH, 06.07.1995 - IX ZR 132/94
Weiterbetreiben des Prozesses
Das Mahnverfahren als besondere Prozeßart war bereits beendet und in das Streitverfahren übergegangen, als die Beklagte Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhob und die Sache sodann im Januar 1991 gemäß § 696 Abs. 1 ZPO abgegeben wurde (vgl. BGHZ 103, 20, 27; BGH, Urt. v. 12. März 1992 - VII ZR 207/91, NJW-RR 1992, 1021, 1022). - OLG Naumburg, 21.01.2003 - 11 U 2/02
Wirksamkeit eines Planungskaufs
Betrachtet man, wie das Landgericht, den Grundstückskauf rechtlich unabhängig vom Kaufvertrag der Parteien über die Planungsunterlagen und geht sodann, wie der Senat, von der Mangelhaftigkeit der Planungen bzw./sowie des Grundstücks aus, wäre der Berufung allerdings der Erfolg nicht zu versagen, weil die in diesem Fall einzig in Betracht kommenden Mängelgewährleistungsansprüche wegen des Nichtbetreibens des vorausgegangenen Mahnverfahrens ohne jeden Zweifel verjährt wären (§§ 433 Abs. 1, 459 a.F., 462 a.F., 463 Satz 1 a.F., 465 a.F., ggf. 469 Satz 2 a.F., 477 Abs. 1 Satz 1 a.F., 209 Abs. 2 Nr. 1 a.F., 213 Satz 1 a.F., 212a Satz 2 a.F., 211 Abs. 2 a.F. BGB; BGH NJW 1993, 2747, 2751; NJW-RR 1992, 1021, 1022 1994, 514, 515; 1998, 954). - OLG Bamberg, 17.08.2000 - 4 W 78/00
Gerichtsgebühr bei Durchführung des Rechtsstreits nach Mahnverfahren
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