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   BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07   

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https://dejure.org/2008,233
BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07 (https://dejure.org/2008,233)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2008 - VIII ZR 188/07 (https://dejure.org/2008,233)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07 (https://dejure.org/2008,233)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Vermieters zur Umlage der Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung nach Verbrauch bei Nichtvorhandensein von Wasserzählern in jeder Wohneinheit; Konkludente Vereinbarung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Wasserkosten durch Einbau eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wasserkostenumlage nach Verbrauch - Wohnflächenumlegung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch bei nicht vollständiger Ausstattung mit Wasserzählern; Zweifel an Billigkeit der Betriebskostenumlage nach Wohnfläche rechtfertigen keine Änderung des Umlageschlüssels; unterschiedliche Behandlung von Gewerbeeinheiten; ...

  • Judicialis

    BGB § 556a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556a
    Pflicht des Vermieters zur Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebskostenverteilung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wasserumlage

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    § 556a BGB
    Wasserkosten müssen nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umlageberechnung für Wasserkosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wasserkosten nach Wohnfläche abgerechnet - Zulässig, wenn nicht alle Mietwohnungen mit Wasserzähler ausgestattet sind

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Sind nicht alle Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet, erfolgt die Umlage der Wasserkosten nach anteiliger Wohnfläche

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Abrechnung Wasserkosten nach Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Fehlende Wasserzähler berechtigen zur Abrechnung nach Wohnfläche

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Abrechnung der Wasserkosten nach Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle Mietwohnungen mit Wasserzähler ausgerüstet sind

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nebenkosten: Wasserkosten müssen nicht nach Verbrauch umgelegt werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bloße Zweifel an Billigkeit Wohnfläche als Umlagemaßstab rechtfertigen keine Änderung Umlageschlüssels

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Auch im Betriebskostenrecht gilt das BGB

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abrechnung der Wasserkosten nach Wohnfläche zulässig- auch wenn nur eine Wohnung eines Gebäudes nicht mit einem Wasserzähler ausgestattet ist

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.3.2008)

    Trotz Wasseruhr auch pauschale Abrechnung zulässig // Sparsamer Mieter abgewiesen

  • 123recht.net (Kurzinformation, 14.3.2008)

    Betriebskosten: Welcher Umlageschlüssel gilt?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei nur teilweise vorhandenen Zählern ist Wasserverbrauch nach Wohnfläche umzulegen! (IMR 2008, 185)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1876
  • MDR 2008, 735
  • NZM 2008, 444
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.05.2006 - VIII ZR 159/05

    Umlegung der Betriebskosten bei Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07
    Es kommt darüber hinaus auch nicht darauf an, ob die Parteien durch eine jahrelang einvernehmlich praktizierte Art und Weise der Abrechnung stillschweigend vereinbart haben, dass die Wasserkosten nach dem Anteil der Fläche der Mietwohnung an der Gesamtwohnfläche umzulegen sind (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2006 - VIII ZR 159/05, NJW 2006, 2771, Tz. 7).

    So soll der Mieter "auch zukünftig einen Anspruch auf Umstellung des Umlagemaßstabs" haben, "soweit es im Einzelfall zu einer krassen Unbilligkeit kommt" (BT-Drs. 14/4553, S. 51; vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 2006 - aaO, Tz. 15, und vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557, Tz. 21).

  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07
    Die Revision hat keinen Erfolg, sodass das Rechtsmittel trotz der Säumnis der Klägerin durch kontradiktorisches Urteil zurückzuweisen ist (BGH, Urteil vom 14. Juli 1967 - V ZR 112/64, NJW 1967, 2162).
  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07
    Der Vermieter nimmt einen gebotenen, jedenfalls aber zulässigen Vorwegabzug der Kosten für Gewerbeflächen in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten vor, wenn die auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen (vgl. Senatsurteile vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419, Tz. 16, und vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 251/05, NJW 2007, 211, Tz. 12 ff.).
  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06

    Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07
    So soll der Mieter "auch zukünftig einen Anspruch auf Umstellung des Umlagemaßstabs" haben, "soweit es im Einzelfall zu einer krassen Unbilligkeit kommt" (BT-Drs. 14/4553, S. 51; vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 2006 - aaO, Tz. 15, und vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557, Tz. 21).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 251/05

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in gemisch-genutzten

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07
    Der Vermieter nimmt einen gebotenen, jedenfalls aber zulässigen Vorwegabzug der Kosten für Gewerbeflächen in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten vor, wenn die auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen (vgl. Senatsurteile vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419, Tz. 16, und vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 251/05, NJW 2007, 211, Tz. 12 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Bei einer Abrechnung nach dem Flächenmaßstab kann der betroffene (Wohnraum-)Mieter eine derartige Bereinigung daher nur bei dem ihm obliegenden Nachweis verlangen, dass die Einbeziehung der anderweitigen (gewerblichen) Nutzung zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung führt (BGH, Urt. v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, Rn. 12 ff.; v. 25.10.2006, VIII ZR 251/05, Rn. 12, 16; v. 12.3.2008, VIII ZR 188/07, Rn. 13, 15; v. 11.8.2010, VIII ZR 45/10, Rn. 21 und v. 13.10.10, VIII ZR 46/10, Rn. 21 f.; Schmid, NZM 2014, 572, 573 f. mwN.; Palandt-Weidenkaff, § 556a BGB, Rn. 5).

    Wasserverbrauchskosten können jedoch selbst in der Wohnraummiete flächenabhängig umgelegt werden (AG Winsen/Luhe, Urt. v. 23.10.2013, 16 C 808/13); dies gilt sogar in dem - hier nicht gegebenen - Fall, dass der Vermieter durch nachträglichen Zählereinbau zu einer verbrauchsabhängigen Abrechnung in der Lage wäre (BGH, Urt. v. 12.3.2008, VIII ZR 188/07, Rn. 11; Milger, NZM 2008, 757, 759; Palandt-Weidenkaff, § 556a BGB, Rn. 4).

  • AG Brandenburg, 08.11.2010 - 34 C 16/10

    Einwendungen des Mieters bei fehlendem Antrag auf Sprengwasserabzug

    Insofern war auch hier die Klägerin grundsätzlich berechtigt, an der Wohnfläche als Umlageschlüssel für die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung festzuhalten ( BGH , Urteil vom 12.03.2008, Az.: VIII ZR 188/07, u. a. in: WuM 2008, Seiten 288 f. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 661 f. = NZM 2008, Seite 444 = NJW 2008, Seite 1876 = MDR 2008, Seiten 735 f. = BGH-Report 2008, Seiten 730 f. ).

    Ein Vermieter ist in der Regel auch nicht zu einer Umlage der Wasser- und Abwasserkosten nach Verbrauch verpflichtet, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind ( BGH , Urteil vom 25.11.2009, Az.: VIII ZR 69/09, u. a. in: WuM 2010, Seiten 35 f. = Das Grundeigentum 2010, Seiten 117 f. = NZM 2010, Seiten 195 f. = NJW-RR 2010, Seiten 515 f. = MDR 2010, Seite 199; BGH , Urteil vom 12.03.2008, Az.: VIII ZR 188/07, u. a. in: WuM 2008, Seiten 288 f. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 661 f. = NZM 2008, Seite 444 = NJW 2008, Seite 1876 = MDR 2008, Seiten 735 f. = BGH-Report 2008, Seiten 730 f. ).

    Im Übrigen genügen bloße Zweifel an der Billigkeit des Umlagemaßstabs auch nicht , um ein auf Änderung des gesetzlichen Umlageschlüssels gerichtetes Verlangen des Mieters zu rechtfertigen ( BGH , Urteil vom 12.03.2008, Az.: VIII ZR 188/07, u. a. in: WuM 2008, Seiten 288 f. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 661 f. = NZM 2008, Seite 444 = NJW 2008, Seite 1876 = MDR 2008, Seiten 735 f. = BGH-Report 2008, Seiten 730 f. ).

    14/4553, Seite 51; vgl. BGH , Urteil vom 31. Mai 2006, Az.: VIII ZR 159/05, u. a. in: NJW 2006, Seite 2771; BGH , Urteil vom 20. September 2006, Az.: VIII ZR 103/06, u. a. in: NJW 2006, Seite 3557; BGH , Urteil vom 12.03.2008, Az.: VIII ZR 188/07, u. a. in: WuM 2008, Seiten 288 f. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 661 f. = NZM 2008, Seite 444 = NJW 2008, Seite 1876 = MDR 2008, Seiten 735 f. = BGH-Report 2008, Seiten 730 f. ).

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09

    Abrechnung von Wasserkosten im Wege der Differenzmethode nach Vorwegabzug des

    § 556a Abs. 1 BGB sieht auch für verbrauchsabhängige Kosten eine Abrechnung nach der Wohnfläche vor, sofern nicht die Parteien eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben oder tatsächlich eine Verbrauchserfassung für alle Mieter erfolgt (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07, NZM 2008, 444, Tz. 12).

    Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, ergibt sich aus der fehlenden Vorerfassung der Wohneinheiten auch keine "krasse Unbilligkeit", die gegebenenfalls einen Abänderungsanspruch des Mieters begründen könnte (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008, aaO, Tz. 14).

  • AG Köln, 31.01.2012 - 212 C 38/12

    Anforderungen an die Verpflichtung eines Vermieters zur Abrechnung des

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.03.2008 (NZM 2008, 444) entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 28/10

    Anspruch des Vermieters auf Änderung des Verteilungsschlüssels für die

    Gleichwohl ist in Ausnahmefällen nach der Bestimmung über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Abweichen von dem einmal vereinbarten Umlagemaßstab geboten, wenn es andernfalls zu einer groben Unbilligkeit kommen würde (vgl. BGH, a.a.O; WuM 2008, 288).
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 334/08

    Anwendung der Differenzmethode nach Vorwegabzug des durch einen Zwischenzähler

    § 556a Abs. 1 BGB sieht auch für verbrauchsabhängige Kosten eine Abrechnung nach der Wohnfläche vor, sofern nicht die Parteien eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben oder tatsächlich eine Verbrauchserfassung für alle Mieter erfolgt (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07, NZM 2008, 444, Tz. 12).

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ergibt sich aus der fehlenden Vorerfassung der Wohneinheiten auch keine "krasse Unbilligkeit", die gegebenenfalls einen Abänderungsanspruch des Mieters begründen könnte (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008, aaO, Tz. 14).

  • LG Hamburg, 26.06.2008 - 307 S 34/08

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung nach dem

    Vielmehr ist auch insoweit der Maßstab gemäß § 556 a Abs. 1 Satz 1 BGB anzuwenden (siehe dazu nur BGH, Urteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 169/03 -, NZM 2004, 580 = WuM 2004, 403 unter II. 2d und BGH, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07 -, WuM 2008, 288 unter II. 1.).
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 27/09

    Abrechnung der Wasserkosten im Wege der Differenzmethode nach Vorwegabzug des

    § 556a Abs. 1 BGB sieht auch für verbrauchsabhängige Kosten eine Abrechnung nach der Wohnfläche vor, sofern nicht die Parteien eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben oder tatsächlich eine Verbrauchserfassung für alle Mieter erfolgt (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07, NZM 2008, 444, Tz. 12).

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ergibt sich aus der fehlenden Vorerfassung der Wohneinheiten auch keine "krasse Unbilligkeit", die gegebenenfalls einen Abänderungsanspruch des Mieters begründen könnte (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008, aaO, Tz. 14).

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 345/08

    Anwendung der Differenzmethode nach Vorwegabzug des durch einen Zwischenzähler

    § 556a Abs. 1 BGB sieht auch für verbrauchsabhängige Kosten eine Abrechnung nach der Wohnfläche vor, sofern nicht die Parteien eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben oder tatsächlich eine Verbrauchserfassung für alle Mieter erfolgt (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07, NZM 2008, 444, Tz. 12).

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ergibt sich aus der fehlenden Vorerfassung der Wohneinheiten auch keine "krasse Unbilligkeit", die gegebenenfalls einen Abänderungsanspruch des Mieters begründen könnte (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008, aaO, Tz. 14).

  • AG Berlin-Mitte, 03.07.2015 - 14 C 84/14

    Umstellung des Abrechnungszeitraums und des Abrechnungsmaßstabs für Heiz- und

    Allerdings war die ursprüngliche Abrechnung, was die vom Kläger mit Schreiben vom 18.01.2012 beanstandeten Wasserkosten anbelangt, in jedem Fall fehlerhaft, da eine Umlage nach Verbrauch gemäß § 556 a Abs. 1 Satz 2 BGB überhaupt erst dann zulässig ist, wenn eine Verbrauchserfassung - und zwar für alle Mieter - stattfindet (BGH NJW 2008, 1876), was erst ab August 2010 der Fall war.
  • LG Köln, 28.03.2013 - 1 S 232/11

    Gelbe Tonne nicht aufgestellt: Vermieter trägt die Mehrkosten!

  • LG Berlin, 24.02.2009 - 63 S 309/08

    Betriebskostenabrechnung - Vorwergabzug Leerstand

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