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   BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12   

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https://dejure.org/2013,8041
BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12 (https://dejure.org/2013,8041)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2013 - 2 StR 603/12 (https://dejure.org/2013,8041)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12 (https://dejure.org/2013,8041)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung des Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für immaterielle Schäden eines Geschädigten durch die Täter eines schweren Raubes als Gesamtschuldner i.R.e. Adhäsionsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Begründung des Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für immaterielle Schäden eines Geschädigten durch die Täter eines schweren Raubes als Gesamtschuldner i.R.e. Adhäsionsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.1987 - 2 StR 106/87

    Zulässigkeit der Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund der

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12
    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über den Adhäsionsausspruch kommt nicht in Betracht (BGH NStZ 1988, 237).
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12
    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil die Aufhebung nicht wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes erfolgt (BGH StV 2004, 61).
  • BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03

    Adhäsionsverfahren (Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher Schäden;

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12
    Bei dieser Sachlage wäre es deshalb erforderlich gewesen darzutun, warum ein solcher Ausspruch gerechtfertigt ist (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 4 StR 222/03).
  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12
    Das Landgericht hat seine Adhäsionsentscheidung nicht in dem erforderlichen Umfang begründet (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 2 StR 100/10).
  • BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13

    Ablehnung eines Beweisantrags; Adhäsionsanspruch (Umfang: Ersatzpflicht für

    Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt nach der auch für das Adhäsionsverfahren geltenden Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03) voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; s. Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).
  • BGH, 12.03.2015 - 2 StR 13/15

    Adhäsionsausspruch (Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle

    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über einen Teil des Adhäsionsausspruchs kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).".
  • BGH, 17.04.2014 - 2 StR 2/14

    Anforderungen an einen Feststellungsanspruch im Adhäsionsverfahren

    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über einen Teil des Adhäsionsausspruchs kommt nicht in Betracht (Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).
  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 235/13

    Unbestimmter Ausspruch über den Adhäsionsantrag (gebotene Quotenbestimmung bei

    Von einer Entscheidung hierüber war daher abzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).
  • BGH, 21.05.2013 - 2 StR 578/12

    Vollstreckbarkeit eines Ausspruchs über einen Adhäsionsantrag als Voraussetzung

    Von einer Entscheidung hierüber war deshalb abzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).
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