Rechtsprechung
BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begründung des Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für immaterielle Schäden eines Geschädigten durch die Täter eines schweren Raubes als Gesamtschuldner i.R.e. Adhäsionsentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Begründung des Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für immaterielle Schäden eines Geschädigten durch die Täter eines schweren Raubes als Gesamtschuldner i.R.e. Adhäsionsentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.03.1987 - 2 StR 106/87
Zulässigkeit der Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund der …
Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12
Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über den Adhäsionsausspruch kommt nicht in Betracht (BGH NStZ 1988, 237). - BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02
Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten …
Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12
Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil die Aufhebung nicht wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes erfolgt (BGH StV 2004, 61). - BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03
Adhäsionsverfahren (Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher Schäden; …
Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12
Bei dieser Sachlage wäre es deshalb erforderlich gewesen darzutun, warum ein solcher Ausspruch gerechtfertigt ist (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 4 StR 222/03). - BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10
Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der …
Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12
Das Landgericht hat seine Adhäsionsentscheidung nicht in dem erforderlichen Umfang begründet (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 2 StR 100/10).
- BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13
Ablehnung eines Beweisantrags; Adhäsionsanspruch (Umfang: Ersatzpflicht für …
Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt nach der auch für das Adhäsionsverfahren geltenden Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03) voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; s. Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12). - BGH, 12.03.2015 - 2 StR 13/15
Adhäsionsausspruch (Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle …
Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über einen Teil des Adhäsionsausspruchs kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).". - BGH, 17.04.2014 - 2 StR 2/14
Anforderungen an einen Feststellungsanspruch im Adhäsionsverfahren
Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über einen Teil des Adhäsionsausspruchs kommt nicht in Betracht (Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12). - BGH, 05.11.2013 - 2 StR 235/13
Unbestimmter Ausspruch über den Adhäsionsantrag (gebotene Quotenbestimmung bei …
Von einer Entscheidung hierüber war daher abzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12). - BGH, 21.05.2013 - 2 StR 578/12
Vollstreckbarkeit eines Ausspruchs über einen Adhäsionsantrag als Voraussetzung …
Von einer Entscheidung hierüber war deshalb abzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).