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   BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13   

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https://dejure.org/2013,10416
BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13 (https://dejure.org/2013,10416)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2013 - 4 StR 42/13 (https://dejure.org/2013,10416)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 (https://dejure.org/2013,10416)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 20 StGB; § 261 StPO
    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der Gefährlichkeit); Schuldunfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit (nur ausnahmsweise erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Ermittlung im zweistufigen Verfahren; Anforderungen an die Begründung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung bei festem Würgen am Hals; notwendige Schuldfähigkeitsprüfung bei Zusammenwirken einer Persönlichkeitsstörung und einer ...

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung des Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung bei festem Würgen am Hals; notwendige Schuldfähigkeitsprüfung bei Zusammenwirken einer Persönlichkeitsstörung und einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung des Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 519
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13
    Das abschließende Urteil über die Erheblichkeit der Verminderung von Einsichts-oder Steuerungsfähigkeit ist als Rechtsfrage ausschließlich Sache des Richters (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12; Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 308/12, jeweils mwN).
  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 308/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung und Begründung

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13
    Das abschließende Urteil über die Erheblichkeit der Verminderung von Einsichts-oder Steuerungsfähigkeit ist als Rechtsfrage ausschließlich Sache des Richters (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12; Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 308/12, jeweils mwN).
  • BGH, 14.12.1999 - 4 StR 554/99

    Prüfungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Strafrahmenmilderung; Sexueller Mißbrauch

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13
    Im Hinblick auf die diesbezüglichen Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 6. Februar 2012 merkt der Senat an, dass die Anwendung des § 46a Nr. 1 StGB die Betätigung tatrichterlichen Ermessens voraussetzt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Dezember 1999 - 4 StR 554/99, NStZ-RR 2000, 364).
  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 281/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Minder schwerer Fall des Totschlags

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13
    Haben bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (BGH, Beschluss vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14; Beschluss vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13
    Gleichwohl weist eine solche Zuordnung in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin, der der Tatrichter mit Hilfe des Sachverständigen nachgehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83, 84 mwN).
  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung; Untypische Begleittat;

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftabhängigen nur ausnahmsweise gegeben, etwa dann, wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. August 2001 - 1 StR 470/00, NJW 2002, 150, 152 mwN).
  • BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04

    Totschlag; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (erforderliche

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13
    Haben bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (BGH, Beschluss vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14; Beschluss vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360).
  • BGH, 14.10.2004 - 4 StR 403/04

    Das Leben gefährdende Behandlung (Würgegriff am Hals)

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13
    Danach kommt festes Würgen am Hals zwar grundsätzlich als geeignete Tathandlung in Betracht; von maßgeblicher Bedeutung sind insoweit jedoch Dauer und Stärke der Einwirkung, zu denen sich die Urteilsfeststellungen je nach Lage des Falles verhalten müssen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 StR 403/04, NStZ-RR 2005, 44 mwN).
  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 52/06

    Erhebliche Minderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit (Eingangsmerkmal;

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13
    Der Tatrichter hat bei der Entscheidung über die Bejahung eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB und bei der Annahme eingeschränkter Schuldfähigkeit nicht nur die Darlegungen des medizinischen Sachverständigen eigenständig zu überprüfen; er ist auch verpflichtet, seine Entscheidung in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise zu begründen (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06, NStZ-RR 2007, 74).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16

    Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen:

    Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 und Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 jeweils mwN).
  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16

    Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im

    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 und Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 jeweils mwN).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an

    (1) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 und Urteil vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 jeweils mwN).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Sodann sind in einem weiteren Schritt der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Angeklagten zu untersuchen (BGH, Urteile vom 12. Juni 2008 - 3 StR 154/08, NStZ-RR 2008, 338, 339, juris Rn. 7; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54, juris Rn. 24; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520, juris Rn. 7).

    Haben bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen mehrere Eingangsmerkmale gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese hierbei nicht isoliert abgehandelt, sondern müssen einer Gesamtbetrachtung unterzogen werden (BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520, juris Rn. 7, mwN).

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 und Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 jeweils mwN).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 253/23

    Schudspruch wegen Mordes aus Heimtücke; Fehlender tragfähiger Beleg des für das

    Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird die festgestellten tat- und täterbezogenen Umstände ("Übertötung") einschließlich der Hinweise auf eine mögliche affektive Erregung umfassend in seine Gesamtwürdigung einzustellen haben; kommen mehrere Eingangsmerkmale in Betracht, dürfen sie auch nicht nur isoliert abgehandelt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22 Rn. 11; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 12).
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 372/23

    Schuldspruch wegen schwerer Brandstiftung; Auswirkungen der festgestellten

    Die Ausführungen lassen bereits die gebotene eigene Überprüfung der Feststellungen und Anknüpfungstatsachen des Sachverständigen durch das Landgericht vermissen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2022 - 6 StR 470/21, NStZ-RR 2022, 337 f.; Beschlüsse vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 f.; vom 22. Mai 2019 - 1 StR 651/18, NStZ-RR 2019, 334, 336).
  • BGH, 02.05.2023 - 1 StR 41/23

    Beeinträchtigung der psychischen Funktionsfähigkeit des Täters bei der

    Entzugserscheinungen, welche erst bevorstehen, können mitunter den Drang zur Beschaffungskriminalität übermächtig werden lassen, wenn die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst") erlitten hat und die er als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert (vgl. BGH, Urteile vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 Rn. 26 f.; vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07 Rn. 11; vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00 Rn. 7 und vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95 Rn. 5; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 7; jeweils mwN).

    bb) Als stoffgebundene Suchterkrankung kann die Abhängigkeit von Drogen wegen der Vielzahl möglicher Ursachen, Ausprägungen sowie körperlicher und psychischer Folgen sowohl die Voraussetzungen des Eingangsmerkmals der schweren anderen seelischen Störung im Sinne des § 20 StGB als auch - vor allem bei körperlicher Abhängigkeit - jene einer krankhaften seelischen Störung erfüllen (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 Rn. 26; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 7).

    Erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (BGH, Beschlüsse vom 28. April 2022 - 2 StR 77/20 Rn. 13 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 7).

  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23

    Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

    Haben bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22 Rn. 11; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 12).

    Haben mehrere Faktoren zusammengewirkt, so dürfen diese im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22 Rn. 11; Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21 Rn. 18; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 12), an der es hier fehlt.

  • LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Substanzabhängigkeit für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2013, Az.: 4 StR 42/13).

    Substanzabhängigkeit kann aber im Einzelfall wegen der Vielzahl möglicher Ursachen, Ausprägungen sowie körperlicher und psychischer Folgen grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen einer "krankhaften seelischen Störung" als auch einer "schweren anderen seelischen Störung" im Sinne der §§ 20, 21 StGB erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2013, Az.: 4 StR 42/13).

    Substanzkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Substanzen begründen ausnahmsweise dann eine erheblich verminderte Schuld, wenn langjähriger Konsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen oder wenn er die Tat im Zustand eines akuten Drogenrausches begeht (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2013, Az.: 4 StR 42/13; Urteil vom 19.09.2000, Az.: 1 StR 310/00).

  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

  • BGH, 25.03.2015 - 2 StR 409/14

    Eingeschränkte Schuldunfähigkeit (Ausschluss der Einsichts- oder

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 65/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anordnung aufgrund

  • OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13

    Festes Würgen am Hals als eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne einer

  • BGH, 18.01.2017 - 2 StR 436/16

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (ausnahmsweise erhebliche Verminderung der

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 684/18

    Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung: erforderliche Darstellung im Urteil;

  • LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19

    Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts: Abgrenzung von versuchter

  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 446/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Abgrenzung);

  • BGH, 02.11.2021 - 1 StR 291/21

    Versuchter Mord am Bahnhof Waghäusel muss teilweise neu verhandelt werden

  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 255/22

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil: mehrstufige Prüfung,

  • BGH, 18.01.2022 - 2 StR 206/21

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Würgen am Hals)

  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 366/22

    Schuldunfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Beurteilungsgrundlage: konkretes

  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 310/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (vermindertes Hemmungsvermögen: mehrstufige

  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 77/20

    Schuldfähigkeit (Bejahung schwerer anderer seelischer Störung: Naheliegen einer

  • BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14

    Urteilsbegründung (Erörterungsmangel); verminderte Schuldfähigkeit (verminderte

  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 362/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 3 RVs 65/14

    Beschränkung; Revision; Unterbringung; Entziehungsanstalt

  • BGH, 01.07.2021 - 1 StR 206/21

    Ausschluss bzw. Verminderung der Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Störung

  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 295/20

    Vorsatz (bedingter Vorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit,

  • BGH, 04.09.2018 - 3 StR 344/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 07.05.2019 - 4 StR 135/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • BGH, 07.05.2020 - 4 StR 115/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

  • LG Hagen, 28.06.2021 - 46 KLs 3/21
  • LG Mönchengladbach, 17.10.2022 - 21 KLs 23/22
  • LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
  • BGH, 28.04.2020 - 3 StR 51/20

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

  • LG Regensburg, 30.04.2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20

    Sprachkenntnisse sind wesentlicher Faktor für Erfolgsaussicht einer Unterbringung

  • LG Bochum, 20.12.2016 - 9 KLs 24/16
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