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   BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12   

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https://dejure.org/2013,5749
BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12 (https://dejure.org/2013,5749)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2013 - VIII ZR 179/12 (https://dejure.org/2013,5749)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2013 - VIII ZR 179/12 (https://dejure.org/2013,5749)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mündliche Annahme eines Kaufangebots kann durch Zeugenbeweis nachgewiesen werden!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2013, 789
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.11.2010 - LwZR 23/09

    Ablehnung des Angebots der Zeugenvernehmung als vorweggenommene Würdigung eines

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
    Dementsprechend durfte das Berufungsgericht weder den Vortrag weiterer Einzeltatsachen zu der als Haupttatsache behaupteten Annahmeerklärung verlangen noch deren Erheblichkeit aufgrund einer Würdigung weiterer Indizien verneinen und dadurch den Beweisantritt zur Haupttatsache aufgrund der Würdigung von Indiztatsachen übergehen (BGH, Beschlüsse vom 26. November 2010 - LwZR 23/09, juris Rn. 12; vom 30. September 2010 - IX ZR 136/08, juris Rn. 7; vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10 f.; jeweils mwN).

    Es war vielmehr Sache des Berufungsgerichts, in die Beweisaufnahme einzutreten und die benannte Zeugin nach allen Einzelheiten zu befragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erschienen, so dass die Nichtberücksichtigung des erheblichen Beweisangebots der Klägerin eine ihren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzende unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - IV ZR 216/09, aaO; vom 26. November 2010 - LwZR 23/09, aaO; vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; Urteil vom 25. Juli 2005 - II ZR 199/03, WM 2005, 1847 unter II 2 b).

  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 216/09

    Nichterhebung des angebotenen Beweises: Änderung des Parteivortrages im Laufe des

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - VIII ZR 124/11, aaO Rn. 6 mwN; vom 21. Juli 2011 - IV ZR 216/09, VersR 2011, 1384 Rn. 6).

    Es war vielmehr Sache des Berufungsgerichts, in die Beweisaufnahme einzutreten und die benannte Zeugin nach allen Einzelheiten zu befragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erschienen, so dass die Nichtberücksichtigung des erheblichen Beweisangebots der Klägerin eine ihren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzende unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - IV ZR 216/09, aaO; vom 26. November 2010 - LwZR 23/09, aaO; vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; Urteil vom 25. Juli 2005 - II ZR 199/03, WM 2005, 1847 unter II 2 b).

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZR 124/11

    Mieteranspruch auf Entschädigung für Investitionen in die Mietsache:

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
    Das Berufungsgericht hat - wie die Nichtzulassungsbeschwerde mit Recht geltend macht - den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise verletzt, weil es die Substantiierungsanforderungen offenkundig überspannt und es dadurch versäumt hat, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Klägerin in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2012 - VIII ZR 124/11, WuM 2012, 311 Rn. 5; vom 25. Oktober 2011 - VIII ZR 125/11, NJW 2012, 382 Rn. 13; jeweils mwN).

    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - VIII ZR 124/11, aaO Rn. 6 mwN; vom 21. Juli 2011 - IV ZR 216/09, VersR 2011, 1384 Rn. 6).

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
    Denn ob der angetretene Beweis - wie das Berufungsgericht ersichtlich meint - unergiebig ist, weil die neben der Haupttatsache der Vertragsannahme vorgetragenen weiteren Tatsachen dafür keine eindeutigen Indizien bildeten, lässt sich im Allgemeinen erst beurteilen, wenn der Beweis zur Haupttatsache und erforderlichenfalls zu den weiter vorgetragenen Hilfstatsachen erhoben ist (vgl. BAG, Urteil vom 5. November 2003 - 5 AZR 562/02, juris Rn. 31 mwN).
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
    Bei der neuen Verhandlung wird das Berufungsgericht auch Gelegenheit haben, gemäß § 139 ZPO auf einen Vortrag der Beklagten dazu hinzuwirken, ob bei ihnen ein Empfangsjournal für das eingesetzte Faxgerät vorhanden ist oder welche Dokumentation sie sonst auf Empfangsseite geführt haben und welche Bedeutung dem beigemessen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, WM 1995, 341 unter II 3 c; OLG Frankfurt am Main, IBR 2010, 267).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 199/03

    Vergütung des Liquidators einer GmbH

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
    Es war vielmehr Sache des Berufungsgerichts, in die Beweisaufnahme einzutreten und die benannte Zeugin nach allen Einzelheiten zu befragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erschienen, so dass die Nichtberücksichtigung des erheblichen Beweisangebots der Klägerin eine ihren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzende unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - IV ZR 216/09, aaO; vom 26. November 2010 - LwZR 23/09, aaO; vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; Urteil vom 25. Juli 2005 - II ZR 199/03, WM 2005, 1847 unter II 2 b).
  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
    Es war vielmehr Sache des Berufungsgerichts, in die Beweisaufnahme einzutreten und die benannte Zeugin nach allen Einzelheiten zu befragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erschienen, so dass die Nichtberücksichtigung des erheblichen Beweisangebots der Klägerin eine ihren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzende unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - IV ZR 216/09, aaO; vom 26. November 2010 - LwZR 23/09, aaO; vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; Urteil vom 25. Juli 2005 - II ZR 199/03, WM 2005, 1847 unter II 2 b).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
    Gegebenenfalls wird das Berufungsgericht weiter zu prüfen haben, ob - wie von der Klägerin angeregt - nach den Umständen Anlass besteht, gemäß § 142 Abs. 1 ZPO der Beklagten zu 1 eine Vorlage einer ihr Telefaxgerät betreffenden Empfangsdokumentation für den von der Klägerin behaupteten und durch Sendebericht belegten Sendezeitraum aufzugeben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05, BGHZ 173, 23 Rn. 16, 18 ff.; Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZR 318/09, WM 2010, 1448 Rn. 25).
  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 66/06

    Wirksamkeit der formlosen Fortsetzung eines Mietvertrages bei vorhandener

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
    Ob eine solche Erklärung, die ungeachtet der ersichtlich nur zu Beweiszwecken vorgesehenen Schriftform zum wirksamen Zustandekommen des Kaufvertrages ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 66/06, NJW 2009, 433 Rn. 27), abgegeben worden ist, ist durch Erhebung des angetretenen Beweises zu klären.
  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
    Dementsprechend durfte das Berufungsgericht weder den Vortrag weiterer Einzeltatsachen zu der als Haupttatsache behaupteten Annahmeerklärung verlangen noch deren Erheblichkeit aufgrund einer Würdigung weiterer Indizien verneinen und dadurch den Beweisantritt zur Haupttatsache aufgrund der Würdigung von Indiztatsachen übergehen (BGH, Beschlüsse vom 26. November 2010 - LwZR 23/09, juris Rn. 12; vom 30. September 2010 - IX ZR 136/08, juris Rn. 7; vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

  • BGH, 30.09.2010 - IX ZR 136/08

    Überschreitung der Grenzen des Aufklärungsermessens des Gerichts bei der Prüfung

  • BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11

    Rückabwicklungsanspruch einer Kaufvertragsangebotsannahme besteht bei einer durch

  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

  • OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09

    Zugang Faxschreiben; sekundäre Darlegungslast

  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

    Hierbei vermengt das Berufungsgericht - einer Entscheidung des Amtsgerichts Hanau vom 28. Oktober 2015 (37 C 44/15, juris) folgend - die erst für die Begründetheit einer Klage maßgebliche Frage der schlüssigen und substantiierten Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2011 - VIII ZR 125/11, NJW 2012, 382 Rn. 14; vom 12. März 2013 - VIII ZR 179/12, juris Rn. 10; jeweils mwN) mit den für die Ordnungsgemäßheit einer Klageerhebung gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlichen Angaben zur Individualisierung des Streitgegenstands.
  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und

    Die Erwägung des Berufungsgerichts, die Vernehmung der Zeugen könne unterbleiben, weil diese nach dem Vortrag der Beklagten davon überzeugt seien, sich in jeder Hinsicht korrekt verhalten zu haben, beruht auf einer unzulässigen und gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßenden vorweggenommenen Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2013 - VII ZR 37/12, BeckRS 2013, 08457 Rn. 13; vom 12. März 2013 - VIII ZR 179/12, BeckRS 2013, 06022 Rn. 12; vom 17. August 2011 - XII ZR 153/09, BeckRS 2011, 22517 Rn. 11 sowie BVerfG, WM 2012, 492 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 84/17

    Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB bei der Bestimmung des Klagebegehrens und bei der

    Hierbei vermengt das Berufungsgericht - einer Entscheidung des Amtsgerichts Hanau vom 28. Oktober 2015 (37 C 44/15, juris) folgend - die erst für die Begründetheit einer Klage maßgebliche Frage der schlüssigen und substantiierten Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2011 - VIII ZR 125/11, NJW 2012, 382 Rn. 14; vom 12. März 2013 - VIII ZR 179/12, juris Rn. 10; jeweils mwN) mit den für die Ordnungsgemäßheit einer Klageerhebung gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlichen Angaben zur Individualisierung des Streitgegenstands.
  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des

    Sollte für die Nichterhebung des Beweises eine vom Landesarbeitsgericht im Zusammenhang mit den Bescheinigungen des behandelnden Arztes monierte fehlende bzw. unzureichende Sachkunde maßgeblich gewesen sein, läge darin eine den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör verletzende unzulässige vorweggenommene Würdigung des nicht erhobenen Beweises (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 2 d aa der Gründe; BGH 12. März 2013 - VIII ZR 179/12 - Rn. 12) .
  • BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13

    Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei

    Dagegen ist die Frage, ob ein Sachvortrag wahrscheinlich oder angesichts der Urkundenlage eher unwahrscheinlich ist, für die Erheblichkeit und damit die Beweisbedürftigkeit des Vorbringens ohne Belang (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 11; vom 12. März 2013 - VIII ZR 179/12, juris Rn. 10 f.; jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2016 - 2 U 89/15

    Bestimmung des Netznutzungsentgelts nach billigem Ermessen: Indizwirkung der

    Hinzu tritt, dass ein Indiz, das sich als ein Beweistatbestand gleichsam einbettet in ein Mosaik, in welchem Indiztatsachen als Steinchen bedeutsam sein können (so Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. [2016], § 286, 9 a), das als Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache dient, falls erstere die ernstliche Möglichkeit des logischen Rückschlusses auf den zu beweisenden Tatbestand bietet (BGH B. v. 16.06.2011 - V ZR 22/11 [Tz. 11]), leichter "erschütterbar" erscheint (vgl. BGH B. v. 12.03.2013 - VIII ZR 179/12 [Tz. 12]) als ein Anscheinsbeweis, in dessen Zusammenhang in der Regel von Erschütterung die Rede ist, und welche als gelungen angesehen wird, wenn derjenige, dem die Erschütterung obliegt, Umstände behauptet und gegebenenfalls bewiesen hat, aus denen sich ein von dem typischen Sachverhalt abweichender Geschehensablauf ergibt (BGH GRUR 2012, 1253 [Tz. 37] - Gartenpavillon ), wenn die Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als ernsthaft in Betracht kommend erwiesen ist (BGH VersR 2010, 627 [Tz. 16]; Greger a.a.O. Vor § 284, 29).
  • OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1781/17

    Unzulässiges Teilurteil bei materiell-rechtlicher Verzahnung zwischen prozessual

    Dagegen ist die Frage, ob ein Sachvortrag wahrscheinlich oder angesichts der Urkundenlage eher unwahrscheinlich ist, für die Erheblichkeit und damit die Beweisbedürftigkeit des Vorbringens ohne Belang (BGH, Beschlüsse vom 11.05.2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 11; vom 12.03.2013 - VIII ZR 179/12, juris Rn. 10 f.; jeweils m.w.N.).
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