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   BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13   

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https://dejure.org/2014,14160
BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,14160)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2014 - 1 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,14160)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,14160)
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Volltextveröffentlichungen (33)

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 229 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung); zulässige Dauer der Unterbrechung der Hauptverhandlung (Berücksichtigung von in nicht ordnungsgemäßer Besetzung durchgeführten Hauptverhandlungsterminen); Unzulässigkeit einer hilfsweisen ...

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 260 StPO; § 267 StPO
    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung); Widerspruch bezüglich des Strafausspruchs zwischen Urteilstenor und Urteilsbegründung (keine Möglichkeit einer nachträglichen Berichtigung)

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung); Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht (indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen); Aufklärungsrüge ...

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung)

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Urteilsverkündungsfrist, Beruhen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 StPO, § 354 StPO
    Strafurteil: Widerspruch zwischen verkündeter Urteilsformel und schriftlicher Urteilsformel bei rechtlich einwandfreien Strafzumessungserwägungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 261 StPO, § 264 ZPO, § 265 StPO
    Strafverfahren: Zurückweisung von Beweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht nach Fristsetzung; rechtliches Gehör bezüglich Spezial- bzw. Erfahrungswissen des Gerichts

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beruhensfrage bei Verletztung der Urteilverkündungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Beenden der Hauptverhandlung ohne weitere Eröffnung mit Verkündung i.R.d. Befindens über das Urteil durch Einhaltung der Frist

  • Wolters Kluwer

    Beenden der Hauptverhandlung wegen Steuerhinterziehung ohne weitere Eröffnung mit Verkündung i.R.d. Befindens über das Urteil innerhalb der Frist

  • Wolters Kluwer

    Beenden der Hauptverhandlung wegen Steuerhinterziehung ohne weitere Eröffnung mit Verkündung i.R.d. Befindens über das Urteil innerhalb der Frist

  • Wolters Kluwer

    Beenden der Hauptverhandlung ohne weitere Eröffnung mit Verkündung i.R.d. Befindens über das Urteil innerhalb der Frist

  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Urteils bei Überschreiten der Frist zwischen dem Abschluss der Verhandlung und der Urteilsverkündung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zurückweisung von Beweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht nach Fristsetzung; rechtliches Gehör bezüglich Spezial- bzw. Erfahrungswissen des Gerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafurteil: Widerspruch zwischen verkündeter Urteilsformel und schriftlicher Urteilsformel bei rechtlich einwandfreien Strafzumessungserwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beenden der Hauptverhandlung wegen Steuerhinterziehung ohne weitere Eröffnung mit Verkündung i.R.d. Befindens über das Urteil innerhalb der Frist

  • rechtsportal.de

    StPO § 250; StPO § 265; StPO § 268 Abs. 3 S. 2
    Beruhen eines Uerteils bei Überschreiten der Frist zwischen dem Abschluss der Verhandlung und der Urteilsverkündung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nochmals Urteilsverkündungsfrist: Kennen Vorsitzende die nicht? Aber BGH richtet es schon….

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 251
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07

    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es vielfach nicht auszuschließen, dass ein Urteil auf einem solchen Mangel beruht (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07 mwN), maßgeblich sind aber - wie bei allen sog. relativen Revisionsgründen - unter Berücksichtigung von Sinn und Bedeutung der verletzten Bestimmung stets die Umstände des Einzelfalls.

    Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).

    Ob dies der Fall war, kann allein anhand der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig nicht zuverlässig überprüft werden (BGH, Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    a) Die Möglichkeit eines Rechtsfehlers unter dem genannten Gesichtspunkt ist im Blick auf die Kenntnisnahme des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen durch die ehrenamtlichen Richter vor allem im Zusammenhang mit der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt erörtert worden (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86; Kelnhofer in Radtke/Hohmann, StPO, § 243 Rn. 54).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt, dass sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urteil vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86).

  • BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06

    Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 58/07

    Revisibilität der Urteilsverkündungsfrist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).
  • BGH, 09.11.2006 - 5 StR 349/06

    Besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen (Konzentrationsmaxime; Recht auf

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).
  • BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06

    Konkurrenzen bei der Beihilfe (fortlaufende Förderung der Taten als eine

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06); es ist ausgeschlossen, dass der Angeklagte, der jede Tatbeteiligung bestritten hat, sich im Falle eines Hinweises nach § 265 StPO erfolgversprechender als geschehen hätte verteidigen können.
  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08

    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Dies ist grundsätzlich zulässig, auch kann gegebenenfalls ein Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen wegen Verschleppungsabsicht zurückgewiesen werden (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Es unterliegt auch bei entsprechender Verfahrensrüge nicht der Überprüfung durch das Revisionsgericht (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78).
  • BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt, dass sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urteil vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86).
  • BGH, 26.05.2011 - 1 StR 20/11

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; ernsthaftes Bemühen; Freiwilligkeit;

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Über das Ergebnis eines Augenscheins - hierunter fällt auch das Abhören eines Tonbands (BGH, Urteil vom 26. Mai 2011 - 1 StR 20/11 mwN) - hat jedoch allein der Tatrichter zu befinden.
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11

    Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung":

  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Die Strafkammer nimmt insoweit ausdrücklich auf die Fristsetzung vom 28. November 2012 Bezug, wobei in einer solchen Entscheidung die Annahme von Verschleppungsabsicht bei Antragstellung nach Fristablauf in ihren Grundzügen darzulegen ist, so dass die vollständige Fristsetzung vorzutragen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, NStZ-RR 2014, 251).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Der Senat holt die Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach und setzt den Tagessatz auf das in § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB bestimmte Mindestmaß von einem Euro fest (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, wistra 2014, 361 Rn. 26; vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, juris Rn. 8; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Es handelt sich insoweit um typischerweise in die Sachkunde einer Wirtschaftsstrafkammer fallende Fragen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13 -, juris).
  • LG Schwerin, 06.12.2017 - 32 Ks 6/09

    Anstiftung zum versuchten Mord: Ablehnung eines Beweisantrags zur Lebenserwartung

    Dass dies jedoch erst am 15. November 2017 hilfsweise im Plädoyer ohne Darlegung etwaiger Gründe für die Nichteinhaltung der Frist geschah, indiziert, auch in der Zusammenschau mit dem aufgezeigten Verfahrensgang, die Absicht von Rechtsanwalt E., den Antrag allein zum Zweck der Verfahrensverzögerung zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014, Az. 1 StR 605/13, in juris).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 53/22

    Gerichtliches Versäumnis der Bestimmung der Tagessatzhöhe; Unterbringung in einer

    Der Senat holt die Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach und setzt den Tagessatz auf das in § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB bestimmte Mindestmaß von einem Euro fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, juris Rn. 8; vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, wistra 2014, 361 Rn. 26).
  • BGH, 12.11.2019 - 3 StR 441/19

    Nachholung der Bestimmung der Tagessatzhöhe

    Der Senat wird die Tagessatzhöhe zur Vermeidung jeglicher Beschwer des Angeklagten gemäß § 354 Abs. 1 StPO auf das Mindestmaß von einem Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) selbst festsetzen können (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH, Beschluss vom 11. April 2017, 4 StR 615/16, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 12. März 2014, 1 StR 605/13, Rn. 26, juris).'.
  • BGH, 25.03.2015 - 1 StR 179/14

    Verwerfung der Revision als unbegründet; urteilsfremder Vortrag

    Denn es ist dem Vortrag zur Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, NStZ-RR 2012, 178; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, NStZ 1999, 396, 399; Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, BGHR StPO § 344 II 2 Formerfordernis 1) nichts dazu zu entnehmen, welche für das Gericht erkennbaren Umstände zu der vermissten Beweiserhebung - insbesondere angesichts der auch insoweit geständigen Einlassung des Angeklagten - hätten drängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14 und vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, NStZ-RR 2014, 251; Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11, NJW 2012, 244).
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