Rechtsprechung
BGH, 12.03.2014 - 5 StR 18/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 105 Abs 1 Nr 1 JGG, § 105 Abs 1 Nr 2 JGG, § 263a StGB
Strafverfahren wegen Computerbetrugs: Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende - Wolters Kluwer
Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht aufgrund gebotener Gesamtwürdigung bei Verurteilung wegen Computerbetrugs
- online-und-recht.de
Strafverfahren wegen Computerbetrugs: Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende
- rewis.io
Strafverfahren wegen Computerbetrugs: Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 -2; StPO § 244 Abs. 2
Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht aufgrund gebotener Gesamtwürdigung bei Verurteilung wegen Computerbetrugs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.08.2013 - 509-20/13
- BGH, 12.03.2014 - 5 StR 18/14
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 408
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2011 - 5 StR 35/11
Totschlag; Heranwachsender (Strafzumessung; Anwendung des allgemeinen …
Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 5 StR 18/14
Es hat zutreffend auf den Tatzeitraum abgestellt, in dem der bislang unbestrafte Angeklagte "altersgemäß entwickelt gewesen ist", "Entwicklungskräfte, jedenfalls in größerem Umfang, nicht mehr wirksam waren" (UA S. 43; hierzu BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 35/11, NStZ-RR 2011, 218) und der Angeklagte eine Ausbildung zum Bürokaufmann begonnen und "gewissenhaft verfolgt" hat (UA S. 44). - BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07
Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf einen Heranwachsenden …
Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 5 StR 18/14
In diesem Sinne für Jugendliche typisches Verhalten offenbart sich insbesondere in einem Mangel an Ausgeglichenheit, Besonnenheit und Hemmungsvermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - 5 StR 375/07, NStZ 2008, 696 mwN).
- BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18
Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange …
Maßgeblich ist, ob die Tat nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und den Beweggründen des Täters Merkmale jugendlicher Unreife aufweist (BGH, Urteil vom 12. März 2014 - 5 StR 18/14 - NStZ 2014, 408 ). - BGH, 02.02.2023 - 5 StR 285/22
Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (geistige und sittliche …
b) Von diesen Grundsätzen ausgehend ist die Strafkammer auf der Basis der nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters unter Berücksichtigung der sozialen Lebensbedingungen und Umweltbedingungen (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 2021 - 3 StR 490/20, NStZ 2022, 758; vom 11. September 2018 - 1 StR 193/18, NStZ 2019, 217; vom 12. März 2014 - 5 StR 18/14, NStZ 2014, 408) zu dem Schluss gelangt, dass das Vorliegen von noch aufholbaren Reifeverzögerungen beim Angeklagten G. nicht ausgeschlossen werden könne; sie hat mithin letzte Gewissheit über den Grad der Reife nicht zu gewinnen vermocht und daher folgerichtig Jugendstrafrecht angewandt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, NJW 1989, 1490 f.). - LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17
Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht
Nur Straftaten, deren Begehung sich durch ein hohes Maß an Organisationsvermögen auszeichnen, fallen nicht in diese Kategorie (BGH, NStZ 2001, 102; NStZ 2008, 696; NStZ 2014, 408/409).