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   BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13   

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https://dejure.org/2014,3529
BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13 (https://dejure.org/2014,3529)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 (https://dejure.org/2014,3529)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2014 - IV ZR 306/13 (https://dejure.org/2014,3529)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 VVG, § 19 Abs 5 VVG, § 22 VVG, § 28 Abs 4 VVG, § 123 BGB
    Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht wegen arglistiger Anzeigepflichtverletzung trotz unterlassener Rechtsfolgenbelehrung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rücktritt des Versicherers vom Vertrag mit einem arglistig handelnden Versicherungsnehmer auch bei unzureichender Belehrung

  • Betriebs-Berater

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

  • rewis.io

    Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht wegen arglistiger Anzeigepflichtverletzung trotz unterlassener Rechtsfolgenbelehrung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19 Abs. 5
    Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht setzt bei Arglist des VN keine Belehrung voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19 Abs. 1
    Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag auch ohne Belehrung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss Versicherungsnehmer bei arglistiger Falschangabe durch Versicherungsnehmer oder Makler nicht über Anzeigepflichtverletzung belehren

  • heise.de (Pressebericht, 06.04.2014)

    Versicherung muss nicht über Folgen von arglistiger Täuschung aufklären

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arglist des Versicherungsnehmers - und die Belehrungspflicht des Versicherers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Falsche Angaben von Versicherten - Versicherung darf bei Arglist kündigen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Belehrungspflicht der Versicherung bei arglistig handelnden Kunden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Belehrungserfordernis bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Der Versicherer ist auch ohne ausreichende Belehrung bei arglistig falschen Angaben im Antrag zum Rücktritt berechtigt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung belogen - Handelt der Versicherungsnehmer arglistig, kann der Versicherer das Vertragsverhältnis beenden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücktritt des Versicherers trotz mangelhafter Belehrung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rücktritt vom Vertrag bei Arglist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Belehrungserfordernis bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Belehrungspflicht der Versicherung bei arglistig handelnden Kunden -

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kann man von einer Versicherung bei falschen Angaben bei Abschluss vom Krankenversicherungsvertrag zurücktreten?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Hat ein Versicherungsnehme arglistig falsche Angaben gemacht kann er sich nicht auf fehlende Belehrung berufen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH bleibt bei Falschangaben von Versicherungsnehmern weiterhin streng

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rücktritt des Versicherers bei arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers - Versicherungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherer kann nach Falschangaben trotz mangelhafter Belehrung vom Vertrag zurücktreten

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kann man von einer Versicherung bei falschen Angaben bei Abschluss vom Krankenversicherungsvertrag zurücktreten?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen Arglist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen Arglist

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Belehrungspflicht der Versicherung bei arglistig handelnden Kunden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung durch Versicherungsnehmer führt zu Rücktrittsrecht der Versicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kranken- und Pflegeversicherung: falsche Gesundheitsangaben führen zu Kündigung durch Versicherer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt wegen Arglist: Keine Belehrung des Versicherers notwendig! (IBR 2014, 308)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 200, 286
  • NJW 2014, 1452
  • ZIP 2014, 1129
  • ZIP 2014, 26
  • MDR 2014, 13
  • MDR 2014, 531
  • NZV 2014, 210
  • VersR 2014, 565
  • WM 2014, 1191
  • BB 2014, 769
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73

    Gewährung von Versicherungsschutz für einen Unfallfahrer - Wahrheitswidrige

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13
    Hiernach war im Rahmen von § 6 Abs. 3 VVG a.F. im Falle einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ein Hinweis des Versicherers an den Versicherungsnehmer erforderlich, dass ihm bei vorsätzlich falschen Angaben der Verlust des Versicherungsschutzes selbst dann droht, wenn ein Nachteil für den Versicherer nicht eintritt (vgl. etwa Senatsurteil vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73, VersR 1976, 383 unter II 2).

    Gegen ein Belehrungserfordernis nach § 19 Abs. 5 VVG spricht außerdem, dass die Belehrungspflichten ausdrücklich zum Schutz des Versicherungsnehmers angeordnet sind (BT-Drucks. 16/3945 S. 65 f.), der arglistig handelnde Versicherungsnehmer aber nicht gleichermaßen schutzbedürftig ist (vgl. Senatsurteil vom 12. März 1976 aaO).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13
    Übernimmt ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler - unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner - in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten (Senatsurteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 51; BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, VersR 2001, 188 unter II 2).
  • OLG Köln, 03.05.2013 - 20 U 224/12

    Anforderungen an die Feststellung der dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13
    Im Rahmen von § 28 Abs. 4 VVG ist daher überwiegend anerkannt, dass im Falle der Arglist eine gesonderte Belehrung nicht erforderlich ist (vgl. hierzu nur OLG Köln VersR 2013, 1428 f.; HK-VVG/Felsch, 2. Aufl. § 28 Rn. 214 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13
    a) Dieses hat zunächst zutreffend angenommen, dass sich der Versicherungsnehmer das Handeln eines von ihm eingeschalteten Maklers über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss (Senatsbeschluss vom 12. März 2008 - IV ZR 330/06, VersR 2008, 809 Rn. 8).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13
    Übernimmt ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler - unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner - in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten (Senatsurteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 51; BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, VersR 2001, 188 unter II 2).
  • LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09

    Formelle und materielle Voraussetzungen eines dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 S.

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13
    In der Rechtsprechung ist diese Frage bisher offen gelassen worden (vgl. LG Dortmund VersR 2010, 465, 468).
  • BGH, 11.01.2006 - IV ZR 297/03

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über den Ablauf der

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13
    Entgegen der Auffassung der Revision folgt nichts anderes aus dem Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 (IV ZR 297/03, VersR 2006, 533 Rn. 3).
  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15

    Kapitalanlagegeschäft: Zurechnung des Vermittlerhandelns

    Das setzt aber voraus, dass der Vermittler zugleich Aufgaben, die typischerweise dem Versicherer obliegen, mit dessen Wissen und Wollen übernimmt und damit in dessen Pflichtenkreis tätig wird (Senatsurteile vom 12. März 2014 - IV ZR 306/13, BGHZ 200, 286 Rn. 22; vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 51).
  • OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19

    Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss und die Folgen

    Eine arglistige Täuschung des Versicherers auch allein durch den Versicherungsmakler ist dem Versicherungsnehmer nach § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 12.03.2008 - IV ZR 330/06 -, juris Rn. 8).

    Übernimmt ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler - unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner - in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 -, juris Rn. 22).

    Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG arglistig, so kann der Versicherer auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Versicherungsnehmer nicht entsprechend den Anforderungen des § 19 Abs. 5 VVG belehrt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 -, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2017 - 7 U 101/17 -, juris Rn. 89).

  • OLG Dresden, 03.04.2018 - 4 U 698/17

    Zurechnung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen eines Versicherungsmaklers

    a) Eine arglistige Täuschung des Versicherers allein durch einen Makler - der nicht Dritter i.S. von § 123 Abs. 2 Satz 1 BGB ist - ist dem Versicherungsnehmer gemäß § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 12. März 2008 - IV ZR 330/06 -, Rn. 8, juris; BGH, Urteil vom 12. März 2014 - IV ZR 306/13 -, BGHZ 200, 286-293, Rn. 22; OLG Köln, Urteil vom 02. März 2012 - 20 U 209/11 -, Rn. 39, juris).

    Übernimmt ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler - unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner - in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 51; BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, VersR 2001, 188 unter II 2; BGH, Urteil vom 12. März 2014 - IV ZR 306/13 -, BGHZ 200, 286-293, Rn. 22).

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