Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2018 - 4 StR 35/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7309
BGH, 12.03.2018 - 4 StR 35/18 (https://dejure.org/2018,7309)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2018 - 4 StR 35/18 (https://dejure.org/2018,7309)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2018 - 4 StR 35/18 (https://dejure.org/2018,7309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe des Tagessatzes bei Einzelgeldstrafen i.R.d. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 40 Abs. 2 S. 3; StPO § 354 Abs. 1
    Bestimmung der Höhe des Tagessatzes bei Einzelgeldstrafen i.R.d. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 12.03.2018 - 4 StR 35/18
    Das Landgericht hat es allerdings versäumt, in den im Tenor bezeichneten Fällen, in denen es jeweils eine Einzelgeldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt hat, die Höhe des Tagessatzes zu bestimmen; dies ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - aus Einzelgeldstrafen und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96, und vom 29. August 2006 - 4 StR 231/06, juris Rn. 8).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 347/14

    Nachholung der unterbliebenen Festsetzung der Tagessatzhöhe in der

    Auszug aus BGH, 12.03.2018 - 4 StR 35/18
    Der Senat hat daher in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Tagessatzhöhe auf den gesetzlichen Mindestsatz gemäß § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 347/14).
  • BGH, 29.08.2006 - 4 StR 231/06

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 12.03.2018 - 4 StR 35/18
    Das Landgericht hat es allerdings versäumt, in den im Tenor bezeichneten Fällen, in denen es jeweils eine Einzelgeldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt hat, die Höhe des Tagessatzes zu bestimmen; dies ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - aus Einzelgeldstrafen und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96, und vom 29. August 2006 - 4 StR 231/06, juris Rn. 8).
  • KG, 11.07.2018 - 161 Ss 106/18

    Diebstahl mit Waffen - Voraussetzungen

    Dies ist auch dann erforderlich, wenn aus Einzelgeldstrafen und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 35/18 -, juris Rdnr. 3; Senat, Beschluss vom 3. Juli 2016 - [5] 121 Ss 92/16 [26/16] -, juris Rdnr. 5; jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 11.07.2018 - 5 Ss 46/18
    Dies ist auch dann erforderlich, wenn aus Einzelgeldstrafen und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 35/18 -, juris Rdnr. 3; Senat, Beschluss vom 3. Juli 2016 - [5] 121 Ss 92/16 [26/16] -, juris Rdnr. 5; jeweils m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht