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   BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17   

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https://dejure.org/2018,7570
BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17 (https://dejure.org/2018,7570)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17 (https://dejure.org/2018,7570)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17 (https://dejure.org/2018,7570)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der anwaltlichen Prägung einer Tätigkeit im Rahmen de Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalts; Beschäftigung als "Administrative Direktorin"

  • Anwaltsblatt

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    "Administrativer Direktor" darf Syndikusrechtsanwalt werden

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung eines als "Administrativer Direktor" beschäftigten Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt; Aufklärungspflicht des Anwaltsgerichtshofs

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung einer "administrativen Direktorin" als Syndikusrechtsanwältin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 46 Abs. 3
    Vorliegen der anwaltlichen Prägung einer Tätigkeit im Rahmen de Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalts; Beschäftigung als "Administrative Direktorin"

  • datenbank.nwb.de

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung eines als "Administrativer Direktor" beschäftigten Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt; Aufklärungspflicht des Anwaltsgerichtshofs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    "Administrativer Direktor" darf Syndikusrechtsanwalt werden

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    "Administrativer Direktor" darf Syndikusrechtsanwalt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2018, 360
  • AnwBl Online 2018, 524
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung:

    Auszug aus BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17
    Ernstliche Zweifel sind dann gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 3 und vom 1. August 2017 - AnwZ (Brfg) 14/17, NJW 2017, 2835 Rn. 6; jeweils mwN).

    Zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehören Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sowie ihrer Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen oder ihrer Auswirkung auf die Allgemeinheit; begründet werden muss auch, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 17. März 2016 aaO Rn. 10 und vom 1. August 2017 aaO Rn. 16).

  • BGH, 01.08.2017 - AnwZ (Brfg) 14/17

    Fachliche Unabhängigkeit des Syndikusrechtsanwalts: Beachtung der

    Auszug aus BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17
    Ernstliche Zweifel sind dann gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 3 und vom 1. August 2017 - AnwZ (Brfg) 14/17, NJW 2017, 2835 Rn. 6; jeweils mwN).

    Zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehören Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sowie ihrer Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen oder ihrer Auswirkung auf die Allgemeinheit; begründet werden muss auch, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 17. März 2016 aaO Rn. 10 und vom 1. August 2017 aaO Rn. 16).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung aber grundsätzlich nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04, juris Rn. 6; siehe auch BVerwG, NJW 1997, 3328; NJW-RR 1998, 784, 785).
  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

    Auszug aus BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung aber grundsätzlich nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04, juris Rn. 6; siehe auch BVerwG, NJW 1997, 3328; NJW-RR 1998, 784, 785).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.01.2017 - 1 AGH 21/16

    "Administrative Direktorin", Zulassung, Syndikusrechtsanwältin

    Auszug aus BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17
    AGH Hamm, Entscheidung vom 20.01.2017 - 1 AGH 21/16 -.
  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18

    Möglichkeit der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für ein Arbeitsverhältnis

    Entscheidend ist insoweit, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualitativ und quantitativ ganz eindeutig prägende Leistung des Rechtsanwalts ist und damit das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17, juris Rn. 5; Senatsurteil vom 2. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17, aaO Rn. 34; BT-Drucks. 18/5201, S. 19, 29).

    (a) Entscheidend für die Annahme einer Prägung im Sinne des § 46 Abs. 3 BRAO ist, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualitativ und quantitativ ganz eindeutig prägende Leistung des Rechtsanwalts ist und damit das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17, aaO Rn. 5; Senatsurteil vom 2. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17, aaO Rn. 34; BT-Drucks. 18/5201, S. 19, 29).

  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Entscheidend ist insoweit, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualitativ und quantitativ ganz eindeutig prägende Leistung des Rechtsanwalts ist und damit das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17, juris Rn. 5; BT-Drucks. 18/5201, S. 19, 29).
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als "Abteilungsleiter

    aa) Entscheidend für die Annahme einer Prägung im Sinne des § 46 Abs. 3 BRAO ist, dass die anwaltliche Tätigkeit eindeutig den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 12. März und 18. April 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17 und 20/17, jeweils juris Rn. 5; Urteile vom 2. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17, NJW 2018, 3100 Rn. 34 und vom 15. Oktober 2018 - AnwZ (Brfg) 20/18, juris Rn. 62, 79; siehe auch BT-Drucks. 18/5201, S. 19, 29).

    Die Übersicht zeigt zwar den Aufbau der Hauptabteilung Personal, enthält aber - wobei im Übrigen dort bei der Abteilung der Beigeladenen die Bereiche Tarifrecht/-verträge und Arbeitszeit/Dienststunden durchaus erwähnt werden - ersichtlich keine abschließende Auflistung der einzelnen Aufgaben der Beigeladenen, was letztlich auch die vom Arbeitgeber bestätigten Angaben in den vorgelegten Tätigkeitsbeschreibungen zeigen (siehe zur geringen Aussagekraft von Organigrammen auch Senat, Beschluss vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17, juris Rn. 7 a.E.).

  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 63/17

    Darstellen der anwaltlichen Tätigkeit als Kern oder Schwerpunkt der Tätigkeit für

    a) Entscheidend für die Annahme einer Prägung im Sinne des § 46 Abs. 3 BRAO ist, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 12. März und 18. April 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17 und 20/17, jeweils juris Rn. 5; Urteile vom 2. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17, NJW 2018, 3100 Rn. 34; vom 15. Oktober 2018 - AnwZ (Brfg) 20/18, NJW 2018, 3701 Rn. 62, 79 und vom 14. Januar 2019, aaO Rn. 26; siehe auch BT-Drucks. 18/5201, S. 19, 29).
  • BGH, 22.10.2018 - AnwZ (Brfg) 42/18

    Prägung der anwaltlichen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt hinsichtlich des

    Nach der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 18/5201 S. 19, 29) ist insoweit entscheidend, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin die im Rahmen des Anstellungsverhältnisses qualitativ und quantitativ eindeutig prägende Leistung des Rechtsanwalts ist und damit das Anstellungsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (siehe auch Senatsbeschlüsse vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17, juris Rn. 5 und vom 18. April 2018, aaO Rn. 5).

    Zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehören dabei Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sowie ihrer Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen oder ihrer Auswirkung auf die Allgemeinheit; begründet werden muss auch, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 12. März 2018, aaO Rn. 17 bzw. Rn. 11 und vom 18. April 2018, aaO Rn. 10).

  • BGH, 29.01.2019 - AnwZ (Brfg) 16/18

    Anspruch auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als Sachbearbeiter

    Sie setzt vielmehr im Ergebnis nur ihre eigene Bewertung an die Stelle der - verfahrensfehlerfrei gewonnenen - Würdigung des Anwaltsgerichtshofs (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 15/17, NJW-RR 2018, 827 Rn. 5, und AnwZ (Brfg) 21/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 18.04.2018 - AnwZ (Brfg) 20/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt hinsichtlich Gewichtung zwischen anwaltlicher

    Die Frage, ob der Anwaltsgerichtshof seine Aufklärungspflicht verletzt hat, ist von der Klägerin, die insoweit die zitierte Passage aus der Zulassungsbegründung im Verfahren AnwZ (Brfg) 21/17 inhaltlich übernommen hat, im hiesigen Verfahren überhaupt nicht konkret thematisiert worden (siehe Ziffer 3).
  • AGH Bayern, 07.10.2019 - BayAGH III - 4 - 11/18
    und 18.4.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17 und 20/17, jeweils Rn. 5; Urt. v. 2.7.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17, NJW 2018, 3100 Rn. 34 und v. 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18, Rn. 62, 79; vgl. auch Hartung, in Hartung/Scharmer, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 6. Aufl., § 46 BRAO Rn. 25/26).

    Denn eine anwaltliche Tätigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass im Rahmen des Anstellungsverhältnisses in geringem Umfang auch andere Aufgaben wahrgenommen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 12.2.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17; AGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.6.2017 - AGH 1/17; AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.11.2017 - 1 AGH 1/17, BeckRS 2017, 137074; AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.2.2018 - 1 AGH 83/18, BeckRS 2018, 2687).

  • BGH, 25.01.2019 - AnwZ (Brfg) 21/18

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Senatsbeschlüsse vom 17. September 2018 - AnwZ (Brfg) 41/18, juris Rn. 16; vom 18. April 2018 - AnwZ (Brfg) 20/17, juris Rn. 14; vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 15/17, NJW-RR 2018, 827 Rn. 9, und AnwZ (Brfg) 21/17, juris Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 31.12.2018 - AnwZ (Brfg) 53/17

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Senatsbeschlüsse vom 17. September 2018 - AnwZ (Brfg) 41/18, juris Rn. 16; vom 18. April 2018 - AnwZ (Brfg) 20/17, juris Rn. 14; vom 12. März 2018 - AnwZ 15/17, NJW-RR 2018, 827 Rn. 9 und AnwZ (Brfg) 21/17, juris Rn. 8; jeweils mwN).
  • AGH Bayern, 09.04.2018 - BayAGH III - 4 - 8/17

    Feststellung der anwaltlichen Tätigkeit eins Syndikusrechtsanwalts

  • AGH Bayern, 23.11.2022 - BayAGH I - 5 - 15/21

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache - Keine Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers

  • AGH Bayern, 18.04.2018 - BayAGH III - 4 - 4/17

    Zulassung einer Datenschutzbeauftragten als Syndikusrechtsanwältin

  • AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18

    Anforderungen an die Tätigkeitsbeschreibung zur Zulassung als

  • AGH Bayern, 25.02.2019 - BayAGH I - 1 - 15/16
  • AGH Bayern, 24.09.2018 - BayAGH III - 4 - 10/18

    Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

  • AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwältin - Tätigkeit als Schadenanwältin

  • AGH Bayern, 08.04.2019 - BayAGH III - 4 - 1/18
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