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   BGH, 12.03.2020 - IX ZB 33/18   

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https://dejure.org/2020,10173
BGH, 12.03.2020 - IX ZB 33/18 (https://dejure.org/2020,10173)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2020 - IX ZB 33/18 (https://dejure.org/2020,10173)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2020 - IX ZB 33/18 (https://dejure.org/2020,10173)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § ... 200 InsO, § 13 InsVV, § 3 Abs. 2 Buchst. e InsVV, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ 4, 6 Abs. 1, § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 64 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 567 Abs. 2 ZPO, § 7 InsVV, § 2 Abs. 2 InsVV, § 19 Abs. 4 InsVV, § 2 Abs. 2 Satz 1 InsVV, 2017, Art. 12 Abs. 1 GG, §§ 313, 314 InsO, § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Kürzung der Mindestvergütung des § 13 InsVV um einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 Buchst. e InsVV in einem Verbraucherinsolvenzverfahren

  • rewis.io

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Angemessene Vergütung bei geringer Anzahl von Gläubigern und geringer Höhe der Verbindlichkeiten

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur weiteren Kürzung der Mindestvergütung des § 13 InsVV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 Abs. 2 Buchst. e; InsVV § 13
    Möglichkeit der Kürzung der Mindestvergütung des § 13 InsVV um einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 Buchst. e InsVV in einem Verbraucherinsolvenzverfahren

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit der Kürzung der Mindestvergütung des § 13 InsVV um einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 Buchst. e InsVV in einem Verbraucherinsolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Angemessene Vergütung bei geringer Anzahl von Gläubigern und geringer Höhe der Verbindlichkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kürzung der Mindestvergütung des Verwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren bei geringer Anzahl von Gläubigern oder geringer Höhe der Verbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kürzung der Insolvenzverwaltervergütung in Verbraucherinsolvenzverfahren bei geringer Anzahl von Gläubigern und geringer Höhe der Verbindlichkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 685
  • ZIP 2020, 1197
  • NZI 2020, 521
  • WM 2020, 980
  • Rpfleger 2020, 537
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.2017 - IX ZB 101/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Kürzung der Mindestvergütung im Wege eines

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - IX ZB 33/18
    Voraussetzung ist, dass der qualitative und quantitative Zuschnitt des Verfahrens so weit hinter den Kriterien eines durchschnittlichen massearmen Verfahrens, das schon seiner Art nach regelmäßig mit einem verminderten Aufwand verbunden ist, zurückbleibt, dass der Regelsatz der Mindestvergütung zu einer unangemessen hohen Vergütung führen würde (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - IX ZB 101/15, WM 2018, 242 Rn. 13 ff).

    Es ist auch nicht anzunehmen, dass § 13 InsVV solche Fälle abschließend regeln will (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017, aaO Rn. 15).

    Nur wenn der durchschnittliche Aufwand eines massearmen Verfahrens nochmals beträchtlich unterschritten wird, kommt ein Abschlag von der Mindestvergütung in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017, aaO Rn. 14).

    Die Vergütung eines Insolvenzverwalters in einem Verbraucherinsolvenzverfahren kann sich im Ergebnis am Vergütungssatz eines Treuhänders nach früherem Recht (§§ 313, 314 InsO aF) orientieren, wenn seine Tätigkeit tatsächlich nicht über dessen Aufgabenbereich hinausgeht (BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, WM 2017, 825 Rn. 13); die Mindestvergütung von 600 EUR, die nach § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV aF einem Treuhänder zu gewähren war, darf jedoch nicht unterschritten werden (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017, aaO Rn. 16).

  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - IX ZB 33/18
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, WM 2017, 825 Rn. 8 mwN; st. Rspr.).

    Die Vergütung eines Insolvenzverwalters in einem Verbraucherinsolvenzverfahren kann sich im Ergebnis am Vergütungssatz eines Treuhänders nach früherem Recht (§§ 313, 314 InsO aF) orientieren, wenn seine Tätigkeit tatsächlich nicht über dessen Aufgabenbereich hinausgeht (BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, WM 2017, 825 Rn. 13); die Mindestvergütung von 600 EUR, die nach § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV aF einem Treuhänder zu gewähren war, darf jedoch nicht unterschritten werden (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017, aaO Rn. 16).

  • LG Münster, 22.05.2019 - 5 T 630/18

    Kürzung, Mindestvergütung § 13 InsVV

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - IX ZB 33/18
    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Ansicht (Wischemeyer/Schur, ZVI 2017, 171, 177; Gortan, NZI 2016, 339, 341; Nerlich/Römermann/Stephan, InsO, 2017, § 13 InsVV Rn. 17; HK-InsO/Keller, 9. Aufl., § 13 InsVV Rn. 19; Stoffler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2016, § 13 InsVV Rn. 9; HmbKomm-InsO/Büttner, 7. Aufl., § 13 InsVV Rn. 14 ff; Graeber/Graeber, InsVV, 3. Aufl., § 3 Rn. 316; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl., § 3 Rn. 119; BeckOK-InsO/Budnik, 2020, § 13 InsVV Rn. 9; ders. NZI 2020, 128) trifft es auch nicht zu, dass der ebenfalls durch das Gesetz vom 15. Juli 2013 neu geschaffene Abschlagstatbestand des § 3 Abs. 2 Buchst. e InsVV bereits in die Regelung des § 13 InsVV "integriert" sei und nicht beide Kürzungsvorschriften kumulativ angewandt werden könnten (offen gelassen von LG Münster, NZI 2020, 126).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 162/10

    Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters: Wert des

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - IX ZB 33/18
    Der Wert des Beschwerdegegenstandes, der nach diesen Bestimmungen 200 EUR übersteigen muss, bestimmt sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem in der angefochtenen Entscheidung zugebilligten und dem in der Beschwerdeinstanz beantragten Betrag (BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - IX ZB 162/10, ZInsO 2012, 972 Rn. 10).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - IX ZB 33/18
    Der Insolvenzverwalter muss aber auch dann, wenn er überwiegend in massearmen Verfahren beauftragt wird, im Durchschnitt dieser Verfahren eine auskömmliche Vergütung erzielen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 286, 288 ff).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 4/21

    Vergütung des Insolvenzverwalters in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer

    Wegen des Grundsatzes der Querfinanzierung muss die Vergütung nicht in jedem Einzelfall kostendeckend sein (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 288 ff; vom 14. Dezember 2017 - IX ZB 101/15, WM 2018, 242 Rn. 14; vom 12. März 2020 - IX ZB 33/18, WM 2020, 980 Rn. 10).
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