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   BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56   

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BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56 (https://dejure.org/1957,747)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1957 - I ZR 1/56 (https://dejure.org/1957,747)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1957 - I ZR 1/56 (https://dejure.org/1957,747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1317
  • GRUR 1957, 595
  • DB 1957, 653
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 21.11.1914 - I 119/14

    Gebrauchsmusterlizenz

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56
    Da der Lizenzvertrag als ein in der Regel gewagtes Geschäft anzusehen ist, trifft den Lizenzgeber oder Verkäufer eine Haftung für den zukünftigen Bestand des Patentes im Zweifel nicht (vgl. RGZ 78, 363 [367]; 86, 45 [53, 55]).

    Es wird dem Erwerber oder Lizenznehmer nach der in Rechtsprechung und Rechtslehre herrschenden Auffassung jedoch im Fall der nachträglichen völligen oder teilweisen Vernichtung des Patentes das Recht zugebilligt, das Vertragsverhältnis für die Zukunft zu lösen (vgl. RGZ 86, 45 [56], Reimer, PatG. Bemerkung 27 zu § 9, Krausse-Katluhn-Lindenmaier, PatG 4. Aufl. Bemerkung 9 zu § 9).

    Da der Lizenznehmer bis zur Nichtigkeitserklärung eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und eine günstige geschäftliche Stellung hatte, die er ohne den Lizenzvertrag nicht gehabt hätte, bleibt er bis zur Nichtigkeitserklärung zur Entrichtung der Lizenzgebühren verpflichtet (RGZ 86, 45 [56]; 101, 235 [238]; 123, 114 [116]; 155, 306 [314]).

    Darüber hinaus hat das Reichsgericht (RGZ 86, 45 [56]; Recht 1915 Nr. 2746) die offenbar oder wahrscheinlich gewordene Nichtigkeit der tatsächlichen Vernichtung dann gleichgestellt, wenn nach den Umständen das Patent seine bisherige geschäftliche Wirkung verloren hat und dem Lizenznehmer daher eine weitere Nutzung nicht mehr zumutbar ist.

    Ebenso wie bei der Gebrauchsmusterlizenz (RGZ 86, 45 [57]) sind die entwickelten Rechtsgrundsätze daher auch auf das ungeprüfte Patent anzuwenden.

  • RG, 08.03.1915 - VI 551/14

    Vorabentscheidung nach § 304 ZPO; Anfechtungsgegner

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56
    Der Kläger ist nun zwar Dritter im Sinne der §§ 328 ff BGB ebenso wie aber im Falle der Abtretung einer Forderung die Irrtumsanfechtung gemäss § 143 Abs. 2 BGB gegen den Zedenten zu richten ist (RGZ 86, 305 [310]) und beim Vertrag zu Gunsten eines Dritten der Rücktritt des Versprechenden dem Versprechensempfänger gegenüber zu erklären ist (Komm der Reichsgerichtsräte, 10. Aufl., Bem. 1 211 § 334 BGB), kann bei einem solchen Vertrage der Dritte auch nicht Anfechtungsgegner im Sinne des § 143 BGB sein (Kluckhohn, Die Verfügungen zu Gunsten Dritter, 1914, S. 142; Hellwig, Die Verträge auf Leistung an Dritte, 1899, S. 285 ff).
  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 15/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56
    Hieraus folgert er (unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1951 - I ZR 15/51 - [JZ 1952, 146 [BGH 23.10.1951 - I ZR 15/51] ]), daß bei hervortretendem Fehlen der Patentfähigkeit diese Geschäftsgrundlage weggefallen sei und aus § 242 BGB ein Rücktrittsrecht mit einer Treu und Glauben entsprechenden Bemessung der Lasten erwachsen könne.
  • RG, 16.05.1917 - V 30/17

    Haftung beim Verkauf einer Forderung als Hypothekenforderung

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56
    Der Verkauf eines nichtbestehenden Rechts ist daher nicht - wie der Verkauf einer nicht existierenden Sache - nach § 306 BGB nichtig, vielmehr ist der Verkäufer zur Verschaffung des Rechts verpflichtet und haftet, wenn dies nicht möglich ist, auf Schadensersatz (RGZ 90, 240 [244]).
  • RG, 18.11.1911 - I 79/11

    Patent; Lizenzvertrag

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56
    Die Anwendbarkeit des § 306 BGB wurde so z.B. bejaht, wenn ein Lizenzvertrag über den Zeitablauf des Patentes hinaus (RGZ 51, 92), über ein rechtlich nicht schutzfähiges Muster (RGZ 68, 292) oder über einen Gegenstand abgeschlossen wurde, der nicht in den zweifelsfreien Schutzbereich des überlassenen Patentes fiel (RGZ 78, 10; vgl. auch MuW 1932, 32).
  • RG, 22.01.1921 - I 240/20

    Lizenzvertrag

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56
    Da der Lizenznehmer bis zur Nichtigkeitserklärung eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und eine günstige geschäftliche Stellung hatte, die er ohne den Lizenzvertrag nicht gehabt hätte, bleibt er bis zur Nichtigkeitserklärung zur Entrichtung der Lizenzgebühren verpflichtet (RGZ 86, 45 [56]; 101, 235 [238]; 123, 114 [116]; 155, 306 [314]).
  • RG, 03.02.1912 - I 632/10

    Übernimmt der Patentinhaber durch die Verleihung einer ausschließlichen Lizenz

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56
    Da der Lizenzvertrag als ein in der Regel gewagtes Geschäft anzusehen ist, trifft den Lizenzgeber oder Verkäufer eine Haftung für den zukünftigen Bestand des Patentes im Zweifel nicht (vgl. RGZ 78, 363 [367]; 86, 45 [53, 55]).
  • RG, 18.08.1937 - I 23/37

    Sind die Leistungen des Lizenzgebers aus einem einfachen Lizenzvertrage mit

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56
    Da der Lizenznehmer bis zur Nichtigkeitserklärung eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und eine günstige geschäftliche Stellung hatte, die er ohne den Lizenzvertrag nicht gehabt hätte, bleibt er bis zur Nichtigkeitserklärung zur Entrichtung der Lizenzgebühren verpflichtet (RGZ 86, 45 [56]; 101, 235 [238]; 123, 114 [116]; 155, 306 [314]).
  • RG, 15.03.1902 - I 392/01

    Schadensersatz bei Vertragsanfechtung

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56
    Die Anwendbarkeit des § 306 BGB wurde so z.B. bejaht, wenn ein Lizenzvertrag über den Zeitablauf des Patentes hinaus (RGZ 51, 92), über ein rechtlich nicht schutzfähiges Muster (RGZ 68, 292) oder über einen Gegenstand abgeschlossen wurde, der nicht in den zweifelsfreien Schutzbereich des überlassenen Patentes fiel (RGZ 78, 10; vgl. auch MuW 1932, 32).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 162/09

    Delcantos Hits

    a) Die Rechtsprechung hat zunächst für das Patentrecht und das Gebrauchsmusterrecht den Grundsatz aufgestellt, dass die Schutzunfähigkeit des Lizenzgegenstandes grundsätzlich weder die Rechtsverbindlichkeit des Lizenzvertrages noch die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren berührt (vgl. RGZ 86, 45, 53 ff. - Sprungfedermatratze; zum Patentrecht BGH, Urteil vom 12. April 1957 - I ZR 1/56, GRUR 1957, 595, 596 - Verwandlungstisch; Urteil vom 26. Juni 1969 - X ZR 52/66, GRUR 1969, 677, 678 - Rüben-Verladeeinrichtung; Urteil vom 25. Januar 1983 - X ZR 47/82, BGHZ 86, 330, 334 ff. - Brückenlegepanzer; Urteil vom 14. Mai 2002 - X ZR 144/00, GRUR 2002, 787, 789 - Abstreiferleiste; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935, 937 = WRP 2005, 1415 - Vergleichsempfehlung II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 121, 122; zum Gebrauchsmusterrecht Urteil vom 28. September 1976 - X ZR 22/75, GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 1968 - KZR 11/66, GRUR 1969, 409, 410 f. - Metallrahmen, mwN zur Rechtsprechung des Kartellsenats; vgl. ferner Benkard/Ullmann, PatG, 10. Aufl., § 15 Rn. 192 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 15 PatG Rn. 120, jeweils mwN auch zur Rechtsprechung des Reichsgerichts).
  • BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59

    Kartellrechtliche Vorfragen. Zuständige Rechtsmittelinstanz

    Nach der Auffassung des Berufungsgerichts ist mit diesem Vorschlag in etwa das gemeint gewesen, was nach der in Rechtslehre und Rechtsprechung herrschenden Ansicht, für die auf BGH NJW 1957, 1317 Nr. 6 hingewiesen wird, für den Fall der nachträglichen Vernichtung eines in Lizenz vergebenen Patentes gilt, daß nämlich der Lizenznehmer dann das Vertragsverhältnis zwar für die Zukunft lösen kann, daß er aber, wenn er bis zur Nichtigerklärung eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und eine günstige geschäftliche Stellung hatte, die er ohne den Lizenzvertrag nicht gehabt hätte, bis zur Nichtigerklärung zur Entrichtung der Lizenzgebühren verpflichtet bleibt.

    Denn nach dem Willen der Vertragspartner, wie ihn das Berufungsgericht festgestellt hat, soll, wenn sich herausstellt, daß die Beklagte nicht Alleineigentümerin der Rechte aus den Patentanmeldungen geworden ist, das nicht etwa wie ein anfänglicher Mangel im Recht behandelt werden, sondern wie ein nachträglicher Wegfall des Rechtes im Sinne des Urteils des Ersten Zivilsenats vom 12. April 1957 (NJW 1957, 1317 Nr. 6; vgl. für diese Fragen auch Reimer, a.a.O. § 9 Anm. 26 ff).

    Als die kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolge ist nach den Ausführungen des Berufungsgerichts das gemeint gewesen, was nach dem Urteil des Ersten Zivilsenats in NJW 1957, 1317 Nr. 6 bei nachträglicher Vernichtung eines in Lizenz vergebenen Patentes rechtens ist.

  • OLG Schleswig, 27.02.2014 - 5 U 127/12

    Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen die Nord-Ostsee-Sparkasse abgewiesen

    Beim echten Vertrag zugunsten Dritter ist die Anfechtung gegenüber dem Vertragspartner und nicht gegenüber dem begünstigten Dritten zu erklären (BGH, Urt. v. 12.04.1957 - I ZR 1/56, LM PatG § 9 Nr. 8 a. E.; Palandt/Ellenberger, BGB 72. Aufl. § 143 Rn. 5).
  • BGH, 24.09.1957 - I ZR 128/56

    Rechtsmittel

    Das dem ausschließlichen Lizenznehmer von der Rechtsprechung zugebilligte Recht, im Falle teilweiser Vernichtung des Patents unter Umständen die Lizenzgebühr zu mindern (vgl. Senatsurteil v. 12.IV.1957 - I ZR 1/56 - NJW 1957, 1317), gilt auch für die Fälle nachträglicher Patentbeschränkung gemäß § 36 a PatG.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 12. April 1957 - I ZR 1/56 - (NJW 1957, 1317) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit nach Abschluß eines Lizenzvertrages eintretende, die Ausnutzung der Lizenz behindernde Umstände auf das von der Lizenznehmerin zu zahlende Entgelt von Einfluß sein können, und sich der Auffassung von Lindenmaier (GRUR 1955, 507 ff) angeschlossen, daß bei Lizenzverträgen Vorhandensein und Fortbestand des Patentes in der Regel als Grundlage des Geschäfts zu gelten haben und daß bei - auch teilweisem - Wegfall dieser Grundlagen die sich daraus ergebenden Folgen nach § 242 BGB zu beurteilen sind.

    Wie der Senat im Urteil vom 12. April 1957 (NJW 1957, 1317) ausgeführt hat, kann auch schon die offenbar oder wahrscheinlich gewordene Vernichtung eines Patentes unter Anwendung der Grundsätze von § 242 BGB zu einer Minderung oder einem Wegfall der Lizenzzahlungspflicht führen, wenn und soweit Wettbewerber in Erkenntnis der nur noch formalen Bedeutung des Patentschutzes nach dem Patent arbeiten.

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 7/90

    Unmöglichkeit bei Nutzungsvertrag über nichtexistentes Urheberrecht

    Danach werden weder die Rechtsverbindlichkeit eines Lizenzvertrages noch die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren dadurch berührt, daß der Gegenstand des lizenzierten Schutzrechts nicht neu, fortschrittlich und erfinderisch ist (vgl. RGZ 86, 45, 53 ff. - Sprungfedermatratze; BGH, Urt. v. 12.4.1957 - I ZR 1/56, GRUR 1957, 595 - Verwandlungstisch; BGH, Urt. v. 26.6.1969 - X ZR 52/66, GRUR 1969, 677, 678 - Rüben-Verladeeinrichtung; BGH, Urt. v. 28.9.1976 - X ZR 22/75, GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; BGHZ 86, 330, 334 - Brückenlegepanzer; auch Ballhaus in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 306 Rdn. - Benkard/Ullmann, PatG, 8. Aufl., § 15 Rdn. 92 ff.).
  • BGH, 08.06.1962 - I ZR 6/61

    Rechtsmittel

    Daß die Rechtsbeständigkeit der Patente des Klägers in der Vergangenheit nicht zu der von beiden Parteien als feststehend betrachteten Grundlage des Vergleichs gehörte, hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum damit begründet, daß der Kläger sich gerade auch unabhängig von dem Bestand eines Patentes auf eine Auswertungspflicht der Beklagten berufen und Schadensersatzansprüche deshalb geltend gemacht hatte; es hätte dem noch hinzugefügt werden können, daß der Lizenzvertrag vom 4. Dezember 1950 ausweislich seines § 7 ausdrücklich auch für den Fall der Nichterteilung eines Patentes geschlossen worden war, daß die Beklagte nach ihrer eigenen Darstellung im Schriftsatz vom 21. Mai 1958 bereits im Januar 1952 von der Einlegung von Einsprüchen gegen die deutsche Patentanmeldung erfahren hatte und schon deshalb die Rechtsbeständigkeit des Patentes Nr. 885 152 seitdem nicht mehr als unbestreitbar hatte ansehen können, und daß schließlich nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1957, 595 - Verhandlungstisch -) durch die nachträgliche Vernichtung oder das nachträgliche Offenbarwerden der Vernichtbarkeit eines Patents ein darüber geschlossener Lizenzvertrag jedenfalls für die Vergangenheit in der Regel nicht berührt wird.
  • BGH, 13.12.1962 - I ZR 42/61

    Rechtsmittel

    Der Hinweis der Revision auf die Rechtsprechung zum Lizenzvertragsrecht (BGH GRUR 1957, 595 f - Verwandlungstisch) geht fehl; denn die Erwägungen, aus denen bei einem Lizenzvertrag über ein später vernichtetes Schutzrecht das Vorliegen einer anfänglichen Unmöglichkeit zu verneinen ist, sind in der Hauptsache vertragsrechtlicher Natur und tragen nur dem Gesichtspunkt Rechnung, daß auch ein nichtiges Patent tatsächliche Vorteile gewähren kann; für die ganz andere Frage, ob einem für nichtig erklärten Patent noch die Wirkung eines absoluten Schutzhindernisses gegenüber einer jüngeren Anmeldung zukommt, können sie nicht herangezogen werden.
  • BGH, 22.12.1960 - II ZR 16/59

    Der Begriff der unmöglichen Leistung - Behandlung der anfänglichen Unmöglichkeit

    In Anknüpfung an diese Rechtsprechung des Reichsgerichts hat auch der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 12. April 1957 - I ZR 1/60 - (NJW 1957, 1317) ausgesprochen, der Lizenznehmer bleibe bis zur Nichtigkeitserklärung des Patents zur Entrichtung der Lizenzgebühren verpflichtet, da er bis dahin eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und eine günstigere geschäftliche Stellung gehabt habe, die er ohne den Lizenzvertrag nicht gehabt hätte.

    Da auch keine Rede davon sein kann, daß ein nicht bestehendes Recht verkauft worden sei (§ 437 BGB), gibt der Fall keinen Anlaß zu einer Stellungnahme zu der Frage, ob beim Verkauf eines Rechts, dessen Entstehung rechtlich überhaupt unmöglich ist, § 306 BGB oder § 437 BGB anzuwenden ist (vgl. dazu RGZ 68, 292; 90, 240; BGH NJW 1957, 1317).

  • LG Düsseldorf, 12.08.2008 - 4b O 17/08

    Einkaufswagen III

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1957, 595 - Verwandlungstisch; GRUR 2002, 787, 789 - Abstreiferleiste; GRUR, 2005, 935 - Vergleichsempfehlung II; im Ergebnis ebenso Benkard/Rogge, PatG, 10. Auflage, § 22 Rn 89; vgl. Bartenbach, Patentlizenz- und Know-How-Vertrag, 6. Auflage, Rz 1554 f.; vgl. Krasser, Patentrecht, 5. Auflage, § 41 V) b) 4), S. 975) ist ein Patentlizenzvertrag nicht mit Wirkung ex tunc nichtig, wenn das lizenzierte Patentrecht später wegfällt, insbesondere vernichtet wird, sondern als bis zum Zeitpunkt der Vernichtung als wirksam anzusehen.
  • BGH, 28.09.1976 - X ZR 22/75

    Gebrauchsmusterlizenzvertrag über Blinkwerbespiegel - Folgen der

    Dies gilt sowohl für Patente, die aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind (RGZ 101, 235, 238 - Hülsen; BGH GRUR 1969, 677, 678 - Rüben-Verladeeinrichtung) als auch für ungeprüfte Schutzrechte wie Patente, die ohne Prüfung aufgrund des 1. Überleitungsgesetzes erteilt worden waren (BGH GRUR 1957, 595, 596 - Verwandlungstisch; BGH GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette) und Gebrauchsmuster (RGZ 86, 45, 53 - Sprungfedermatratze; Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1963 - Ia ZR 3/63 - Rückstrahler-Dreieck).
  • BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66

    Abschluss eines Vertrages über eine Herstellungslizenz und eine Betriebslizenz -

  • BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1957 - I ZR 229/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1976 - X ZR 24/76

    Vertraglich festgelegte Ausübungspflicht des Lizenznehmers untersteht dem

  • BGH, 14.01.1975 - X ZR 29/72

    Teilweise anfängliche Unmöglichkeit - Ungestörte Benutzung eines

  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 51/58

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 10.09.1991 - 4 O 264/90

    Zahlung rückständiger Entgelte für die Benutzung eines Gebrauchsmusters; Gründung

  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 85/70

    Unmöglichkeit der Herstellung einer in qualitativer und funktioneller Hinsicht

  • BGH, 23.04.1963 - Ia ZR 121/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.02.1963 - Ia ZR 3/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.12.1961 - I ZR 76/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59

    Berechtigung zur Minderung einer vereinbarten Vergütung für die Überlassung eines

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