Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,664
BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78 (https://dejure.org/1978,664)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1978 - 3 StR 58/78 (https://dejure.org/1978,664)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78 (https://dejure.org/1978,664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtmäßigkeit der Änderung der Besetzung von Spruchkörpern eines Landgerichts im Laufe eines Geschäftsjahres - Wechsel der Tätigkeit eines Richters auf Probe - Benennung der Zahl der Schöffen - Eingrenzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21e Abs. 3; StPO (1975) § 338 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 397
  • NJW 1978, 1444
  • NJW 1978, 2163 (Ls.)
  • MDR 1978, 589
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.08.1976 - 5 StR 314/76

    Umbesetzung eines Spruchkörpers während des laufenden Geschäftsjahres wegen der

    Auszug aus BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78
    Die Ausbildung des richterlichen Nachwuchses ist daneben, so große Bedeutung ihr auch zukommt, kein Grund, der eine Umbesetzung eines Spruchkörpers während des laufenden Geschäftsjahres erlauben würde (BGHSt 26, 382).

    Außerdem kann dem Erfordernis der Ausbildung des richterlichen Nachwuchses Rechnung getragen werden (BGHSt 26, 382, 383).

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes -

    Auszug aus BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78
    Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 1. Februar 1978 - 2 StR 530/77 (zur Veröffentlichung bestimmt) - betrifft einen anderen Fall und ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 19.10.1977 - 2 StR 303/77
    Auszug aus BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Entscheidung vom 19. Oktober 1977 (NJW 1978, 229), der sich der Senat anschließt, zum Ausdruck gebracht, daß eine Einschränkung des Mordtatbestandes in der Begehungsweise der Verdeckung einer anderen Straftat auf solche Fälle, in denen der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen schon im voraus geplant hat, abzulehnen ist.
  • BGH, 09.10.1973 - 1 StR 327/73

    Angreifbarkeit einer durch eine Justizverwaltungsbehörde getroffenen Entscheidung

    Auszug aus BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78
    Ein Ermessensmißbrauch des Präsidenten des Landgerichts bei der Benennung der Zahl der Schöffen, der allein mit der Revision gerügt werden könnte (BGH LM GVG § 43 Nr. 1 = NJW 1974, 155), liegt ausweislich seiner dienstlichen Äußerung nicht vor.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78
    Der vorliegende Fall nötigt nicht zur abschließenden Erörterung der Frage, wie das Mordmerkmal "Verdeckung einer Straftat" in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 (NJW 1977, 1525) einzugrenzen ist.
  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68

    Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen

    Auszug aus BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sein eigenes Ermessen an die Stelle des pflichtgemäßen Ermessens des Präsidiums des Landgerichts zu setzen (BGHSt 22, 237, 239, 240).
  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Soweit die Revisionen beanstanden, der Richter sei durch eine nicht erforderliche und daher unzulässige Eilanordnung des Präsidenten auf Wunsch des Strafkammervorsitzenden und ausschließlich im Hinblick auf das I. -Verfahren der 5. Strafkammer zugewiesen, die Entscheidung sei nicht dokumentiert begründet worden und der einzige in Betracht kommende Grund für eine unterjährige Zuweisung von Richter T., die Überlastung der 5. Strafkammer im Sinne von § 21e Abs. 3 GVG, habe nicht vorgelegen, verkennen sie, dass der Grund für die unterjährige Zuweisung des Richters nicht eine Überlastung der 5. Strafkammer, sondern wegen des sicheren Ausscheidens eines Richters kraft Auftrags und des Neueintritts von Richter T. ein Richterwechsel im Sinne eben dieser Vorschrift war (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78, BGHSt 27, 397, 398); diese Hintergründe wurden spätestens durch den Präsidiumsbeschluss vom 27. März 2015 schriftlich erläutert, einer weitergehenden dokumentierten Begründung bedurfte es nicht.

    Dass es dabei Wünsche der Vorsitzenden von Spruchkörpern sowie fachliche Interessen und Stärken des Einzusetzenden berücksichtigte, war nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78, BGHSt 27, 397, 398).

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Der Bundesgerichtshof hat es abgelehnt, den Tatbestand des Verdeckungsmords auf solche Fälle zu beschränken, in denen die Tötung schon im voraus geplant war (BGHSt 27, 281; BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Diese Voraussetzungen hat das Präsidium, gemessen an den Maßstäben der - im Rahmen des von den Beschwerdeführern zu ihren Beanstandungen vorgetragenen Sachverhalts vorgenommenen - revisionsgerichtlichen Prüfung (vgl. BGHSt 27, 397; BGH NJW 1956, 110, 111; vgl. auch BVerwG NJW 1982, 2394; BFH/NV 1991, 826) rechtsfehlerfrei angenommen.

    bb) Zu welchen Änderungen des Jahresgeschäftsverteilungsplans nach § 21e Abs. 3 GVG die Überlastung eines Spruchkörpers zwingt, ist weitgehend dem pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums überlassen (BGHSt 27, 397; BGH NJW 1982, 2394; BFH/NV 1991, 826; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sein eigenes Ermessen an die Stelle des pflichtgemäßen Ermessens des Präsidiums des Landgerichts zu setzen (BGHSt 27, 397).

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Ist ein tauglicher Änderungsanlass gegeben, stellt die Vorschrift das weitere Vorgehen in das pflichtgemäße Ermessen des Präsidiums (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 170; vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78, BGHSt 27, 397, 398; Beschluss vom 22. Mai 2007 - 5 StR 94/07, juris Rn. 8; MüKoStPO/Schuster, § 21e GVG Rn. 47; in anderem Zusammenhang auch BGH, Beschlüsse vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205 Rn. 20; vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11, NStZ 2012, 406).

    Ein solches Vorgehen erweist sich im Sinne einer Aufgabenteilung zwischen Tat- und Revisionsgericht weder als sachgerecht, noch obliegt es letzterem, sein eigenes Ermessen an die Stelle des pflichtgemäßen Ermessens des Präsidiums zu setzen (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 170; vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78, BGHSt 27, 397, 398; vom 10. September 1968 - 1 StR 235/68, BGHSt 22, 237, 239 f.; Beschluss vom 22. Mai 2007 - 5 StR 94/07, juris Rn. 8).

  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des

    Diese Voraussetzungen hat das Präsidium, gemessen an den Maßstäben der - im Rahmen des von den Beschwerdeführern zu ihren Beanstandungen vorgetragenen Sachverhalts vorgenommenen - revisionsgerichtlichen Prüfung (vgl. BGHSt 27, 397; BGH NJW 1956, 110, 111; vgl. auch BVerwG NJW 1982, 2394; BFH/NV 1991, 826) rechtsfehlerfrei angenommen.

    bb) Zu welchen Änderungen des Jahresgeschäftsverteilungsplans nach § 21e Abs. 3 GVG die Überlastung eines Spruchkörpers zwingt, ist weitgehend dem pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums überlassen (BGHSt 27, 397; BGH NJW 1982, 2394; BFH/NV 1991, 826; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sein eigenes Ermessen an die Stelle des pflichtgemäßen Ermessens des Präsidiums des Landgerichts zu setzen (BGHSt 27, 397).

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14

    Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden:

    Das Präsidium durfte namentlich besondere Belastungen der Spruchkörper und besondere Kenntnisse und Fähigkeiten der in Frage kommenden Richter in seine Erwägungen einbeziehen (BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78, BGHSt 27, 397, 398) und war nicht auf die Umbesetzung des unmittelbar von der Überlastung betroffenen Spruchkörpers beschränkt (SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 21e GVG Rn. 41).

    Um den Belangen einer geordneten Rechtspflege Rechnung zu tragen, kann das Präsidium auch auf die erforderliche Ausbildung des richterlichen Nachwuchses Rücksicht nehmen (BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78, BGHSt 27, 397, 398 f.; vgl. auch KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 338 Rn. 30), sofern sich die Änderung der Geschäftsverteilung nicht ausschließlich auf diese Erwägung stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1976 - 5 StR 314/76, BGHSt 26, 382, 383).

  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Auch die Revision macht nicht geltend, die Änderung sei in der Sache nicht vertretbar oder sonst ermessensfehlerhaft gewesen (zum Prüfungsmaßstab insoweit vgl. BGHSt 22, 237, 239 f.; 27, 397, 398; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 21e GVG Rdn. 25).
  • BGH, 21.04.2022 - StB 13/22

    Gesetzlicher Richter: Voraussetzungen der Einrichtung eines Hilfssenats und

    stellt die Vorschrift das weitere Vorgehen in das pflichtgemäße Ermessen des Präsidiums (s. BGH, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 StR 10/20, juris Rn. 56; Urteile vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 170; vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78, BGHSt 27, 397, 398).
  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 902.82

    Geschäftsverteilung - Änderung - Zulässigkeit - Richter - Spruchkörper -

    Sie gehört zu jenen mannigfachen Umständen, die bei der Geschäftsverteilung zur Gewährleistung einer geordneten Rechtspflege zu berücksichtigen sind, und trägt insbesondere der hohen Bedeutung Rechnung, die der Gesetzgeber der Aus- und Fortbildung des richterlichen Nachwuchses allgemein beimißt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78 - BGHSt 27, 397 [BGH 12.04.1978 - 3 StR 58/78]).

    Das Präsidium war insbesondere nicht gehalten, die dem Verwaltungsgericht neu zugewiesenen Richter unmittelbar in bisher freie oder durch den Richterwechsel frei werdende Richterstellen einzuweisen, um weitere Umbesetzungen bei anderen Kammern zu vermeiden (so auch BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78 - a.a.O).

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 67.82

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Vielmehr kann das Präsidium im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens bei der Aufstellung des neuen Geschäftsverteilungsplans alle Umstände berücksichtigen, die der Gewährleistung einer geordneten Rechtspflege dienen (vgl. BGH, NJW 1978, 1444).
  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 32/00

    Änderung der Besetzung des Spruchkörpers im Laufe des Geschäftsjahres

  • OLG Brandenburg, 17.08.2023 - 2 OLG 53 Ss 80/22

    Geschäftsverteilung, unterjährige Änderung, Begründungsanforderungen

  • BSG, 15.07.1982 - 5b BJ 90/81

    Änderung der Geschäftsverteilung; Befugnis eines Gerichtes; Übergang anhängiger

  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 167/79

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Zulässige Mitwirkung von Schöffen -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht