Rechtsprechung
BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft - Mittelbare Täterschaft - Anstiftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 368
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme …
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen will als die unverändert zugelassene Anklage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19 und vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90, NStZ 1992, 292, 293; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84, StV 1984, 368;… vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90 Rn. 3, NStZ 1990, 449; vom 14. September 1994 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; vom 26. September 1995 - 1 StR 547/95, StV 1996, 82;… vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11 Rn. 3, StV 2012, 710 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13 StraFo 2013, 480 …und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 Rn. 4, StV 2016, 778 (nur redaktioneller Leitsatz)) bzw. der erteilte Hinweis. - BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.Auf dem Fehlen eines rechtlichen Hinweises bei Wechsel vom Vorwurf der Alleintäterschaft zum Vorwurf der Mittäterschaft beruht eine Verurteilung regelmäßig dann, wenn dem Angeklagten die eigenhändige Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale nicht nachgewiesen werden kann und daher zur Feststellung seiner (Mit-)Täterschaft die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB herangezogen wird (vgl. BGH StV 1983, 403, 404; 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488).
- BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe
Bei dieser Fallgestaltung ergibt sich die Notwendigkeit des Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht hat (vgl. BGH StV 1983, 404; 1983, 403; 1984, 368). - BGH, 26.06.1985 - 3 StR 132/85
Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes der schweren Brandstiftung - …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Wirtschaftsteil so vom Feuer erfaßt ist, daß sich der Brand auf den Wohnteil ausbreiten kann (BGH, Urteil vom 15. April 1977 - 2 StR 140/77; Urteil vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78; Beschluß vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84; vgl. BGHSt 18, 363, 365 f).