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   BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88   

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BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88 (https://dejure.org/1989,111)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1989 - 3 StR 453/88 (https://dejure.org/1989,111)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88 (https://dejure.org/1989,111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtanzeige geplanter Straftaten - Anstiftung zur schweren Brandstiftung - Befreiung des Tatverdächtigen von der Anzeigepflicht - Antrag auf Abspielen einer Tonaufzeichnung in der Hauptverhandlung - Verwertbarkeit eines rechtswidrig aufgenommenen Tonbands als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 138; StPO § 261
    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unbefugt hergestellte Tonaufnahmen

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 167
  • NJW 1989, 2760
  • StV 1989, 388
  • ZUM 1990, 133
  • afp 1990, 255
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 276/86

    Ausscheiden einer Wahlfeststellung zwischen den Vergehen nach § 138

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
    § 138 StGB gilt nicht für denjenigen, der an der nicht angezeigten Straftat beteiligt ist, für den sie also keine völlig fremde Tat ist (st. Rspr., z.B. BGH NStZ 1982, 244 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2).

    Da beide Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch nicht annähernd gleichwertig sind, kommt eine Wahlfeststellung zwischen der Nichtanzeige einer geplanten Straftat und der Beteiligung an ihr nicht in Betracht (BGH bei Holtz MDR 1979, 635 f.; BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2).

  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81

    geplanter Gefängnisausbruch - Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
    § 138 StGB gilt nicht für denjenigen, der an der nicht angezeigten Straftat beteiligt ist, für den sie also keine völlig fremde Tat ist (st. Rspr., z.B. BGH NStZ 1982, 244 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich ausgeführt, daß nicht nur der Tatbeteiligte, sondern auch derjenige, der "der Beteiligung auch nur verdächtig ist", von § 138 StGB nicht erfaßt wird (so z.B. BGH NJW 1964, 731, 732, insoweit in BGHSt 19, 167 nicht mit abgedruckt; BGH NStZ 1982, 244; BGH, Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
    Sie verkennt jedoch, daß aus der rechtswidrigen Erlangung eines Beweismittels durch einen Dritten nicht ohne weiteres die Unverwertbarkeit dieses Beweismittels im Strafverfahren folgt (BGHSt 27, 355, 357; 34, 39, 52).

    In einem solchen Fall sind für die Zulässigkeit der Verwertung die Grundsätze maßgebend, die das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 34, 238 ff. niedergelegt und die der Bundesgerichtshof übernommen hat (BGHSt 27, 355, 357; 34, 397, 399) [BGH 09.07.1987 - 4 StR 223/87].

  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 382/87

    Nichtanzeige eines Verbrechens - Anzeigepflicht eines Mittäters - Anwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
    Auch der Beschluß des 1. Strafsenats vom 17. November 1987 - 1 StR 382/87 - (BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 1) beruht ersichtlich auf dieser Auslegung.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
    Hier geht es nicht - wie in den BGHSt 31, 304, 307 f.; 34, 39, 52 zugrundeliegenden Fällen - darum, ob ein Verwertungsverbot für eine von staatlichen Strafverfolgungsorganen rechtswidrig hergestellte Tonbandaufnahme besteht, sondern darum, ob ein Verwertungsverbot auch für eine rechtmäßig beschlagnahmte Tonbandaufnahme gelten soll, auf der eine Privatperson für eigene Zwecke ein Gespräch mit dem Angeklagten rechtswidrig festgehalten hat.
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 351/87

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung - Möglichkeit der Begrenzung eines (Brand-)

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
    Der Disposition des Verletzten unterliegt, ob ein unbefugt auf Tonträger aufgenommenes Wort abgespielt werden darf (vgl. BGHR StGB § 201 Verwertungsverbot 1; Träger in LK, 10. Aufl. § 201 Rdn. 24).
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 390/63
    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
    Zwar hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich ausgeführt, daß nicht nur der Tatbeteiligte, sondern auch derjenige, der "der Beteiligung auch nur verdächtig ist", von § 138 StGB nicht erfaßt wird (so z.B. BGH NJW 1964, 731, 732, insoweit in BGHSt 19, 167 nicht mit abgedruckt; BGH NStZ 1982, 244; BGH, Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76).
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
    Sie verkennt jedoch, daß aus der rechtswidrigen Erlangung eines Beweismittels durch einen Dritten nicht ohne weiteres die Unverwertbarkeit dieses Beweismittels im Strafverfahren folgt (BGHSt 27, 355, 357; 34, 39, 52).
  • EGMR, 12.07.1988 - 10862/84

    SCHENK c. SUISSE

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verwertbarkeit eines rechtswidrig aufgenommenen Tonbands als strafprozessuales Beweismittel nicht ausgeschlossen, wenn die Aufnahme von einem Privatmann ohne Einverständnis des Betroffenen gemacht worden ist, sofern die Rechte der Verteidigung gewahrt werden und die Verurteilung nicht ausschließlich auf dem rechtswidrig erlangten Beweismittel beruht (NJW 1989, 654 ff.).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
    In einem solchen Fall sind für die Zulässigkeit der Verwertung die Grundsätze maßgebend, die das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 34, 238 ff. niedergelegt und die der Bundesgerichtshof übernommen hat (BGHSt 27, 355, 357; 34, 397, 399) [BGH 09.07.1987 - 4 StR 223/87].
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

  • BGH, 23.04.1976 - 2 StR 144/76

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

  • RG, 20.12.1938 - 1 D 942/38

    1. Zum Tatbestande der Beihilfe zum Gattenmord, insbesondere der Beihilfe, die

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 4 Ss 543/15

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit der dashcam-Aufzeichnung einer

    Aus der rechtswidrigen Erlangung eines Beweismittels durch einen Dritten folgt nicht ohne Weiteres die Unverwertbarkeit dieses Beweismittels im Strafverfahren (BGH, Urteil vom 12. April 1986 - 3 StR 453/88, BGHSt 36, 167, 173).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Mit ihrer zuungunsten der Angeklagten eingelegten, hinsichtlich des Angeklagten T. zwar nicht nach dem Revisionsantrag, jedoch nach dem Inhalt der Revisionsbegründung eindeutig und wirksam (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH bei Becker NStZ-RR 2003, 6 Nr. 18) auf den Fall der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Bedrohung beschränkten Revision rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung materiellen Rechts.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    (a) Die dem Beschluss des Landgerichts Koblenz durch die Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 17. September 2010 (Az.: 014 Qs - 131Js 150/10 - 60/10 u.a., juris) zugrunde liegende fachgerichtliche Wertung, dass die rechtswidrige oder strafbare Erlangung eines Beweismittels durch eine Privatperson nicht per se zur Unverwertbarkeit dieses Beweismittels im Strafverfahren führt, entspricht der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88 -, NJW 1989, 2760 [2761 ff.] m.w.N.; LG Bochum, Beschluss vom 22. April 2008 - 2 Qs 10/08 -, HRRS 2009 Nr. 1111).
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