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   BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15   

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https://dejure.org/2016,12823
BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15 (https://dejure.org/2016,12823)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2016 - 2 StR 523/15 (https://dejure.org/2016,12823)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 (https://dejure.org/2016,12823)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB
    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei mehreren möglichen Abwehrmitteln: vorherige Androhung lebensgefährlicher Handlungen, Flucht kein gleich geeignetes Mittel; Gebotenheit der Notwehrhandlung: keine grundsätzlichen Einschränkungen wegen bestehendem sozialen ...

  • HRR Strafrecht

    § 126 Abs. 3 StPO
    Aufhebung eines Haftbefehls

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 StGB, § 224 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Notwehrlage und Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 32 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung im Rahmen der Notwehr; Gewährleistung einer endgültigen Beseitigung der Gefahr durch das Abwehrmittel; Rechtsbewährungsprinzip des Notwehrrechts

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Notwehrlage und Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung im Rahmen der Notwehr; Gewährleistung einer endgültigen Beseitigung der Gefahr durch das Abwehrmittel; Rechtsbewährungsprinzip des Notwehrrechts

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung im Rahmen der Notwehr; Gewährleistung einer endgültigen Beseitigung der Gefahr durch das Abwehrmittel; Rechtsbewährungsprinzip des Notwehrrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr und soziales Näheverhältnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr statt Flucht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - und die Güterabwägung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wie darf man sich in einer Notwehrlage verteidigen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Grenzen der Notwehr in einer WG

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Einschränkung des Notwehrrechts aufgrund eines krassen Missverhältnisses zwischen Angriff und Verteidigungshandlung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Lebensgefährliche Notwehr gegen schmerzhafte Schläge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 526
  • StV 2018, 725
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15
    Unter mehreren Verteidigungsmöglichkeiten ist der Angegriffene zudem nur dann auf eine für den Angreifer weniger gefährliche Alternative zu verweisen, wenn ihm genügend Zeit zur Wahl des Mittels sowie zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2004 - 2 StR 82/04, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 17; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Erforderlichkeit 20).

    Auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten vor dem Eingreifen des Messers beim Zurückweichen in das Schlafzimmer und vor seinem Entschluss zu dessen Einsatz kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Erforderlichkeit 20).

    Ihre Bemerkung, dass der Nebenkläger nur unwesentlich größer und schwerer war als der Angeklagte, erklärt dies alleine noch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, BGHR StGB § 32 Erforderlichkeit 8; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Erforderlichkeit 20).

  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15
    Zudem wäre eine gebotene Zurückhaltung gegenüber einem rechtswidrigen Angriff nur von begrenzter Dauer (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 256, 257).
  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15
    In der Regel ist der Angegriffene bei einem lebensgefährlichen Waffeneinsatz gegen einen unbewaffneten Angreifer gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder einen weniger gefährlichen als den lebensbedrohenden Einsatz zu versuchen (BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 32 Rn. 33a).
  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04

    BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15
    Unter mehreren Verteidigungsmöglichkeiten ist der Angegriffene zudem nur dann auf eine für den Angreifer weniger gefährliche Alternative zu verweisen, wenn ihm genügend Zeit zur Wahl des Mittels sowie zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2004 - 2 StR 82/04, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 17; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Erforderlichkeit 20).
  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15
    Wann eine weniger gefährliche Abwehrhandlung geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig zu beseitigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 2 StR 347/90, NJW 1991, 503, 504).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15
    Ihre Bemerkung, dass der Nebenkläger nur unwesentlich größer und schwerer war als der Angeklagte, erklärt dies alleine noch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, BGHR StGB § 32 Erforderlichkeit 8; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Erforderlichkeit 20).
  • BGH, 02.12.2014 - 2 StR 115/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf eines Tötungsdelikts und einer

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15
    Nach Aufhebung dieses Urteils durch Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2014 - 2 StR 115/14 - hat das Landgericht den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    Die Verpflichtung, den Gebrauch eines Messers vorher anzudrohen, besteht grundsätzlich nur gegenüber einem unbewaffneten Angreifer (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15, NStZ 2016, 526, 527; Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 256, 258; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Nebenkläger aufgrund akuter Alkoholisierung oder aus sonstigen Gründen für sein Verhalten nicht voll verantwortlich gewesen sein könnte, sind weder festgestellt noch liegen sie nahe (zur Einschränkung des Notwehrrechts gegenüber einem schuldlos handelnden Angreifer vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15, NStZ 2016, 526, 527; BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, Rn. 38, insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt).

  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 389/16

    Besonders schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Begriff der sexuellen

    Darüber hat das neue Tatgericht zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 23, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2016, 526; vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890, 1891).
  • BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22

    Erforderlichkeit der Notwehr bei lebensgefährlichen Messerstichen (mildestes

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 10; Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 252/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: endgültige Beseitigung der Gefahr, mehrere

    Wird eine Person rechtswidrig angegriffen, ist sie grundsätzlich berechtigt, das Abwehrmittel zu wählen, welches eine endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Verteidigungsmöglichkeiten ist der Angegriffene nur dann auf eine für den Angreifer weniger gefährliche Alternative zu verweisen, wenn ihm genügend Zeit zur Wahl des Mittels sowie zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2016 ? 2 StR 523/15, NStZ 2016, 526).
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