Rechtsprechung
BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 26 Nr. 8 EGZPO, § 6 ZPO, § 8 ZPO, § 3 ZPO, § 9 ZPO, § 891 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Nichterreichens des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer in Höhe von 20.000 EUR; Anwendbarkeit der Vorschrift des § 6 ZPO hinsichtlich der Verurteilung zur Herausgabe des Grundstücks; Bemessung ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZPO §§ 6, 8
Zur Höhe der Beschwer bei Verurteilung auf Herausgabe eines Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden nach Kündigung des Nutzungsverhältnisses - rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer nach Verurteilung zur Herausgabe eines Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden bei bestehendem Streit über den Bestand eines Nutzungsverhältnisses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 6 ; EGZPO § 26 Nr. 8 ; ZPO § 8
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Nichterreichens des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer in Höhe von 20.000 EUR; Anwendbarkeit der Vorschrift des § 6 ZPO hinsichtlich der Verurteilung zur Herausgabe des Grundstücks; Bemessung ... - rechtsportal.de
ZPO § 6 ; EGZPO § 26 Nr. 8 ; ZPO § 8
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Nichterreichens des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer in Höhe von 20.000 EUR; Anwendbarkeit der Vorschrift des § 6 ZPO hinsichtlich der Verurteilung zur Herausgabe des Grundstücks; Bemessung ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwert bemisst sich nach Nutzungsentgelt, nicht Verkehrswert!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Herausgabe eines Grundstücks: Streitwert bemisst sich nach Nutzungsentgelt! (IMR 2018, 354)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 02.12.2016 - 11 O 416/14
- OLG Brandenburg, 25.07.2017 - 3 U 5/17
- BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur …
Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17
Den Wert dieser Gebäude haben die Beklagten allerdings nicht - wie geboten (siehe nur Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180) - glaubhaft gemacht. - BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
Beschwer: (Kleingarten-) Grundstück - Herausgabe
Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17
Denn bei einem Streit über das Bestehen eines Nutzungsverhältnisses - hier über die Berechtigung der von den Klägern ausgesprochenen fristlosen Kündigung - ist die Sondervorschrift des § 8 ZPO vorrangig (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 1997 - III ZR 206/96, juris Rn. 2 ff.). - BGH, 22.01.1992 - XII ZR 149/91
Regelung der Nutzung und Unterhaltung von kreiseigenen Park- und Wegeflächen im …
Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17
In diesem Fall ist der Streitwert nach freiem Ermessen zu bestimmen (§ 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1992 - XII ZR 149/91, juris Rn. 6); in Anlehnung an § 9 ZPO kann dabei von dem dreieinhalbfachen Jahresnutzungswert ausgegangen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZR 54/09, WuM 2011, 485 Rn. 2 f.). - BGH, 15.06.2011 - XII ZR 54/09
Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde: Bewertung eines Verfahrens über die …
Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17
In diesem Fall ist der Streitwert nach freiem Ermessen zu bestimmen (§ 3 ZPO; vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Januar 1992 - XII ZR 149/91, juris Rn. 6); in Anlehnung an § 9 ZPO kann dabei von dem dreieinhalbfachen Jahresnutzungswert ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZR 54/09, WuM 2011, 485 Rn. 2 f.).
- BGH, 28.09.2023 - III ZB 93/22
Einwand Kleingartenpachtvertrag: Rechtsmittelbeschwer einer Herausgabeklage?
Denn in Fällen wie dem vorliegenden, in dem sich der Beklagte auf ein zum Besitz berechtigendes Nutzungsverhältnis beruft, streiten die Parteien - wie der Kläger an anderer Stelle zutreffend erkennt - nicht um den Vollwert des Grundstücks, sondern nur um dessen Nutzung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZR 230/17, juris Rn. 6;… Monschau in Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl., Rn. 2.2166: Anwendbarkeit von § 42 GKG, wenn Beklagter sich bei seiner Verteidigung auf Miet-, Pacht- oder ähnliches Nutzungsverhältnis beruft).