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   BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17   

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https://dejure.org/2018,15691
BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17 (https://dejure.org/2018,15691)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2018 - V ZR 153/17 (https://dejure.org/2018,15691)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2018 - V ZR 153/17 (https://dejure.org/2018,15691)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Wohnhauseigentümers aufgrund der Verursachung von Schäden durch eine fehlerhafte Entwässerung eines Baugrundes im Rahmen der Errichtung einer Brücke; Verzicht auf eine geschlossene Wasserhaltung mit Spundwänden; Berücksichtigung eines ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 282 Abs. 1, §§ 296, 397, 402
    Stattgabe beantragter Fristverlängerung zur Vorlage eines überprüfenden Privatgutachtens bei Gebäudeschäden

  • rewis.io

    Sachverständigengutachten im Schadensersatzprozess wegen Gebäudeschäden durch Erdarbeiten auf dem Nachbargrundstück: Fristverlängerungsanspruch zur Vorlage eines überprüfenden Privatgutachtens im Berufungsverfahren; Prozessverschleppung bei Nichtvorlage von Bohrprofilen ...

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch eines Wohnhauseigentümers aufgrund der Verursachung von Schäden durch eine fehlerhafte Entwässerung eines Baugrundes im Rahmen der Errichtung einer Brücke; Verzicht auf eine geschlossene Wasserhaltung mit Spundwänden; Berücksichtigung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anscheinsbeweis - und die abweichende Erfolgstypik

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Stellungnahmefrist zum Sachverständigengutachten

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Parteien dürfen eigenen Sachverständigen mit Einwendungen beauftragen

Besprechungen u.ä. (2)

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stellungnahmefrist und Sachverständigengutachten - Auch fünf Wochen sind nicht immer ausreichend

  • otto-schmidt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stellungnahmefrist zu einem Sachverständigengutachten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 47, 182, 187; 49, 212, 215).

    Maßgebend ist dabei der Gedanke, dass die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit haben müssen, durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfGE 49, 212, 215; 101, 106, 129).

    Dementsprechend liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch dann vor, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann oder wenn die vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht (BVerfGE 49, 212, 215 f.; BVerfG, NVwZ 2003, 859, 860).

  • BGH, 04.05.2012 - V ZR 71/11

    Verjährungshemmung durch Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens in

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17
    a) Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist; im Wege des Anscheinsbeweises kann gegebenenfalls von einem bestimmten eingetretenen Erfolg auf die Ursache geschlossen werden, wobei dieser Schluss einen typischen Geschehensablauf voraussetzt und Typizität in diesem Zusammenhang bedeutet, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2015 - V ZR 71/11, NJW 2012, 2263 Rn. 13 mwN).

    Der Anscheinsbeweis greift jedoch nicht ein, wenn das Geschehen Umstände aufweist, die es ernsthaft als möglich erscheinen lassen, dass das Schadensereignis anders abgelaufen ist als nach dem Muster der der Anscheinsregel zugrundeliegenden Erfolgstypik; das ist der Fall, wenn besondere Umstände hinzukommen, die wegen der Abweichungen des Sachverhalts von den typischen Sachverhalten einen anderen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit nahelegen (Senat, Urteil vom 4. Mai 2015 - V ZR 71/11, aaO).

  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 97/15

    Zurückweisung der Berufung wegen verspäteter Einzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17
    (1) Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG wird auch dann verletzt, wenn eines ihrer Angriffs- oder Verteidigungsmittel deswegen unberücksichtigt bleibt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung von Präklusionsnormen zu Unrecht zurückgewiesen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15, GE 2016, 1207 Rn. 9 mwN).

    Eine Verzögerung des Verfahrens im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO durch die nicht fristgerechte Einzahlung des Auslagenvorschusses kann hier nicht angenommen werden, weil ohne jeden Aufwand erkennbar ist, dass die Verspätung allein nicht kausal für eine Verzögerung ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15, GE 2016, 1207 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 17.05.2017 - VII ZR 36/15

    Beweisaufnahme: Berücksichtigung eines Privatgutachtens durch den Tatrichter;

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17
    cc) Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des Privatgutachtens und gegebenenfalls Fortführung der Beweisaufnahme zu einem für die Beklagte günstigeren Ergebnis gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 - VII ZR 36/15, NJW 2017, 3661 Rn. 23).
  • BGH, 14.11.2017 - VIII ZR 101/17

    Verwertung der Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens im

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17
    (2) Zwar können sich Beschränkungen des Rechts der Partei aus §§ 397, 402 ZPO, dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorzulegen, aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs oder der Prozessverschleppung ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17, MDR 2018, 358 Rn. 10).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87

    Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17
    Betrifft ein Sachverständigengutachten schwierige Sachfragen, ist den Parteien Gelegenheit zu geben, sich anderweitig sachverständig beraten zu lassen und zu dem Beweisergebnis Stellung zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, NJW 2009, 2604 Rn. 8; Urteil vom 31. Mai 1988 - VI ZR 261/87, NJW 1988, 2302; Beschluss vom 12. Januar 1982 - VI ZR 41/81, NJW 1982, 1335).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 47, 182, 187; 49, 212, 215).
  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 41/81

    Arzthaftungsprozeß - Sachverständiger - Mündliche Anhörung - Sachunkundige Partei

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17
    Betrifft ein Sachverständigengutachten schwierige Sachfragen, ist den Parteien Gelegenheit zu geben, sich anderweitig sachverständig beraten zu lassen und zu dem Beweisergebnis Stellung zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, NJW 2009, 2604 Rn. 8; Urteil vom 31. Mai 1988 - VI ZR 261/87, NJW 1988, 2302; Beschluss vom 12. Januar 1982 - VI ZR 41/81, NJW 1982, 1335).
  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08

    Auswirkung der ausführlichen Anhörung eines Sachverständigen in der mündlichen

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17
    Betrifft ein Sachverständigengutachten schwierige Sachfragen, ist den Parteien Gelegenheit zu geben, sich anderweitig sachverständig beraten zu lassen und zu dem Beweisergebnis Stellung zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, NJW 2009, 2604 Rn. 8; Urteil vom 31. Mai 1988 - VI ZR 261/87, NJW 1988, 2302; Beschluss vom 12. Januar 1982 - VI ZR 41/81, NJW 1982, 1335).
  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17
    Welche Frist für die Mitteilung von Einwendungen gegen ein schriftliches Sachverständigengutachten angemessen ist, hängt daher auch davon ab, ob die Partei zur Prüfung des Gutachtens die Hilfe eines Privatgutachters in Anspruch nehmen muss (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 172/09, NJW 2011, 594 Rn. 17; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 15. Aufl., § 411 Rn. 2, 7).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19

    Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt"

    Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nur, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH Urteile vom 12. April 2018 - V ZR 153/17 - ZfIR 2018, 559 Rn. 25 und vom 6. Oktober 2016 - I ZR 154/15 - NJW 2017, 1961 Rn. 19 mwN).
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