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   BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59   

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https://dejure.org/1959,2760
BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59 (https://dejure.org/1959,2760)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1959 - 1 StR 6/59 (https://dejure.org/1959,2760)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1959 - 1 StR 6/59 (https://dejure.org/1959,2760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 680
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51
    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
    Es genügt für sie nicht, daß der Beamte den Vorteil erst aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ziehen soll (BGHSt 1, 182).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
    Ähnlich verlangt § 263 StGB, dem der § 119 BranntwMonG nachgebildet ist, daß dem Täter der erstrebte rechtswidrige Vermögensvorteil gerade aus der betrügerisch erlisteten Vermögensverfügung entsteht (BGHSt 6, 115).
  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
    Mittäter können nicht zugleich Hehler sein (BGHSt 7, 134, 137) [BGH 20.12.1954 - GSSt - 1/54].
  • RG, 21.01.1913 - II 881/12

    Inwiefern ist die Feststellung, daß der Angeklagte "aus Not" gehandelt und daß er

    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
    Es läßt sich nach den Umständen des Falles aus Rechtsgründen noch nicht beanstanden, daß die Strafkammer die entwendeten Branntweinmengen (jeweils höchstens 1, 4 l) als gering und ihren Preis (höchstens je 16, 80 DM) als unbedeutend angesehen hat, obschon beide Werte hart an der Grenze des Geringen und Unbedeutenden liegen (vgl. z.B. RGSt 46, 408, 409 und 55, 182; BGH GA 1957, 18).
  • RG, 16.12.1920 - III 1671/20

    Kann die Annahme, daß ein unbedeutender Wert oder eine geringe Menge im Sinn des

    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
    Es läßt sich nach den Umständen des Falles aus Rechtsgründen noch nicht beanstanden, daß die Strafkammer die entwendeten Branntweinmengen (jeweils höchstens 1, 4 l) als gering und ihren Preis (höchstens je 16, 80 DM) als unbedeutend angesehen hat, obschon beide Werte hart an der Grenze des Geringen und Unbedeutenden liegen (vgl. z.B. RGSt 46, 408, 409 und 55, 182; BGH GA 1957, 18).
  • RG, 05.02.1942 - 5 D 488/41

    Entwendung "zum alsbaldigen Verbrauche" liegt nicht vor, wenn so viel entwendet

    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
    Die Absicht alsbaldigen Verbrauchs genügt für § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB; tatsächlicher alsbaldiger Verbrauch ist nicht erforderlich (RGSt 76, 66, 67).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 451/68

    Mundraub bei geringfügigem Diebstahl zur Befriedigung eines unmittelbaren

    Darauf, ob er die Absicht des alsbaldigen Verbrauchs auch tatsächlich verwirklicht oder ob er sich nachträglich zu einer anderen Verwertung der entwendeten Nahrungs- oder Genußmittel oder jedenfalls eines Teiles von ihnen entschließt, kommt es nicht an (vgl. auch RGSt 10, 308, 310; BGH Urteil vom 12. Mai 1959 - 1 StR 6/59 -).
  • BGH, 14.01.1966 - 4 StR 593/65

    Mundraub bei Entwendung zum alsbaldigen Verbrauch - Nahrungsmittel von

    Wenn auch für die Beurteilung nicht der Anteil des einzelnen Mittäters an der Diebesbeute, sondern deren Gesamtmenge und Gesamtwert maßgebend ist (BGH NJW 1964, 117 [BGH 18.10.1963 - StR 4 243/63 ]), könnte allerdings zweifelhaft sein, ob, wie das Landgericht ohne nähere Begründung annimmt, zwei Zentner Kartoffeln zum Preise von 18 bis 20, 00 DM nicht mehr als Nahrungsmittel von unbedeutendem Wert im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB anzusehen sind (vgl. BGH Urt. v. 12. Mai 1959 - 1 StR 6/59 - und v. 14. Dezember 1960 - 2 StR 488/60 -).
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