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   BGH, 12.05.1971 - IV ZR 50/70   

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https://dejure.org/1971,4127
BGH, 12.05.1971 - IV ZR 50/70 (https://dejure.org/1971,4127)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1971 - IV ZR 50/70 (https://dejure.org/1971,4127)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1971 - IV ZR 50/70 (https://dejure.org/1971,4127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang einer Berufshaftpflichtversicherung - Abgrenzung zwischen Betriebshaftpflichtschäden und Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens - Entfallen eines inneren ursächlichen Zusammenhangs mit der betrieblichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 657
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 12.05.1971 - IV ZR 50/70
    Wie das Berufungsgericht im Anschluß an BGHZ 41, 327, 333 [BGH 04.05.1964 - II ZR 153/61] dargelegt hat, entfällt der innere ursächliche Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit nicht schon dadurch, daß der Kläger den Unfall räumlich außerhalb des Betriebes als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr verschuldet hat.

    Der Bundesgerichtshof hat in dem angeführten Urteil BGHZ 41, 327 unter Ablehnung der dort zitierten Gegenmeinung erkannt, daß Wege außerhalb des Betriebes nicht nur dann unter die Betriebshaftpflichtversicherung fallen, wenn sie gerade den Gegenstand der betrieblichen Tätigkeit (wie bei einem Boten) bilden.

  • BGH, 12.01.1961 - II ZR 249/58

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 12.05.1971 - IV ZR 50/70
    Die Entscheidung hängt mithin davon ab, ob der Umstand, daß der Kläger haftpflichtig geworden ist, eine Auswirkung seiner Betätigung im Betriebe war (BGH LM VVG § 151 Nr. 2 = VersR 1959, 42; BGH VersR 1961, 121), oder ob er den Schaden als Privatperson in seinem privaten Bereich verursacht hat.
  • BVerwG, 23.01.1970 - VI C 120.65

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus BGH, 12.05.1971 - IV ZR 50/70
    Entsprechendes gilt im Beamtenrecht, wo kraft der ausdrücklichen Bestimmung in § 135 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BBG und § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BRRG das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle zum Dienst gehört (vgl. BVerwG JZ 1971, 22).
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