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BGH, 12.05.1982 - IVa ZB 13/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Anforderung an die Unterschrift des Urkundsbeamten für die Wirksamkeit der Zustellung des Urteils - Verpflichtung des Rechtsanwalts bezüglich seiner ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1878 (Ls.)
- MDR 1982, 998
- VersR 1982, 847
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.02.1982 - III ZR 39/81
Berufungsbegründungsschrift - Handzeichen - Unterschrift
Auszug aus BGH, 12.05.1982 - IVa ZB 13/81
Für die Wirksamkeit einer Unterschrift ist jedoch nicht zu verlangen, daß sie lesbar ist (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des BGH vom 11. Februar 1982 - III ZR 39/81 -, Seite 4 des Urteilsumdrucks).
- BGH, 06.10.1992 - VI ZB 20/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei Nichterkennen …
Er muß daher selbst prüfen, ob seine Bestellung zum Vertreter für den jeweils maßgeblichen Zeitraum in der gebotenen Weise tatsächlich erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Mai 1982 - IV a ZB 13/81 - MDR 1982, 998, in NJW 1982, 1878 nur im Leitsatz veröffentlicht).