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   BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87   

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https://dejure.org/1987,1494
BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87 (https://dejure.org/1987,1494)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1987 - 1 StR 43/87 (https://dejure.org/1987,1494)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1987 - 1 StR 43/87 (https://dejure.org/1987,1494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer schweren Beleidigung im Sinne von § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Kenntnis des Täters von einer psychischen Erkrankung des provozierenden Opfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) § 213 Alt. 1
    Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3143
  • MDR 1987, 773
  • NStZ 1987, 555
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.10.1984 - 1 StR 597/84

    Vornahme einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen der Schwere einer Kränkung

    Auszug aus BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
    Die Frage ist bisher wenig (für den Fall des betrunkenen Opfers) und in nicht genau gleicher rechtlicher Zielsetzung gestellt worden (vgl. BGH NStZ 1985, 216; BGH, Urt. vom 7. April 1976 - 2 StR 41/76; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 5).

    Auf ihre Beantwortung kommt es jedoch deshalb nicht entscheidend an, weil auch bei Anlegung eines objektiven Maßstabs die "konkreten Beziehungen, wie sie zwischen Täter und Opfer bestanden haben, ... zu beachten" sind (Jähnke a.a.O. Rdn. 6); weil auch in diesem Fall "bei der Einschätzung der Schwere einer Beleidigung vom Lebenskreis der Beteiligten auszugehen ist" (BGH StV 1981, 234; BGH NStZ 1985, 216), um so "den Stellenwert der Provokation im Lebenskreis der Beteiligten für die Motivationsgenese des Täters objektiv beurteilen zu können" (Eser in Festschrift für Middendorff S. 69).

  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86

    Begriff der Beleidigung

    Auszug aus BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
    In anderem Zusammenhang hat der Senat ausgesprochen, daß es sich um einen vorsätzlichen, "bewußten Angriff" des Opfers handeln müsse, weil nur so die Privilegierung des Täters berechtigt sei (BGHSt 34, 37, 38) [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86].
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83

    Voraussetzungen für die Annahme eigener Schuld des Täters an der Enstehung des

    Auszug aus BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
    Zwar kommt es bei § 213 erste Alternative StGB "nicht ausschließlich auf Vorgänge an, die sich in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen ereignet haben, sondern es kann auch eine Unbill bedeutsam sein, die der Täter dem Opfer in der Vergangenheit zugefügt hat" (BGH, Urt. vom 6. Mai 1975 - 1 StR 135/75); es kann eine "Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens" geboten sein (BGH NStZ 1983, 554; BGH MDR 1961, 1027; Eser NStZ 1981, 431; 1984, 52).
  • BGH, 30.01.1984 - 3 StR 499/83

    Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags, wenn die Angeklagte die

    Auszug aus BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
    Schuld an der vom Opfer ausgehenden Provokation trifft den Täter dann, "wenn er im gegebenen Augenblick das Opfer zu der tatauslösenden Beleidigung herausgefordert, ihm dazu genügend Veranlassung gegeben hat" (BGH, Beschl. vom 30. März 1985 - 2 StR 76/85); strafmildernde Provokation scheidet nur dann aus, wenn sich die Schuld des Täters "gerade auf die vom Opfer zugefügte tatauslösende Kränkung bezieht" (BGH, Beschl. vom 30. Januar 1984 - 3 StR 499/83).
  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 135/75

    Aufgabe des Tatrichters zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von erwachsenen

    Auszug aus BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
    Zwar kommt es bei § 213 erste Alternative StGB "nicht ausschließlich auf Vorgänge an, die sich in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen ereignet haben, sondern es kann auch eine Unbill bedeutsam sein, die der Täter dem Opfer in der Vergangenheit zugefügt hat" (BGH, Urt. vom 6. Mai 1975 - 1 StR 135/75); es kann eine "Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens" geboten sein (BGH NStZ 1983, 554; BGH MDR 1961, 1027; Eser NStZ 1981, 431; 1984, 52).
  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80

    Störung der Totenruhe - Zerteilen einer Leiche - Messerstich in den Bauch einer

    Auszug aus BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
    Auf ihre Beantwortung kommt es jedoch deshalb nicht entscheidend an, weil auch bei Anlegung eines objektiven Maßstabs die "konkreten Beziehungen, wie sie zwischen Täter und Opfer bestanden haben, ... zu beachten" sind (Jähnke a.a.O. Rdn. 6); weil auch in diesem Fall "bei der Einschätzung der Schwere einer Beleidigung vom Lebenskreis der Beteiligten auszugehen ist" (BGH StV 1981, 234; BGH NStZ 1985, 216), um so "den Stellenwert der Provokation im Lebenskreis der Beteiligten für die Motivationsgenese des Täters objektiv beurteilen zu können" (Eser in Festschrift für Middendorff S. 69).
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85

    Vorliegen eines die Steruerungsfähigkeit der Angeklagtern erheblich vermindernden

    Auszug aus BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
    Schuld an der vom Opfer ausgehenden Provokation trifft den Täter dann, "wenn er im gegebenen Augenblick das Opfer zu der tatauslösenden Beleidigung herausgefordert, ihm dazu genügend Veranlassung gegeben hat" (BGH, Beschl. vom 30. März 1985 - 2 StR 76/85); strafmildernde Provokation scheidet nur dann aus, wenn sich die Schuld des Täters "gerade auf die vom Opfer zugefügte tatauslösende Kränkung bezieht" (BGH, Beschl. vom 30. Januar 1984 - 3 StR 499/83).
  • BGH, 07.04.1976 - 2 StR 41/76

    Vorliegen eines im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) beachtlichen

    Auszug aus BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
    Die Frage ist bisher wenig (für den Fall des betrunkenen Opfers) und in nicht genau gleicher rechtlicher Zielsetzung gestellt worden (vgl. BGH NStZ 1985, 216; BGH, Urt. vom 7. April 1976 - 2 StR 41/76; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 5).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 101/84

    Strafverfahren - Ausschluß der Öffentlichkeit - Gefährdung der öffentlichen

    Auszug aus BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
    Zwar kommt es bei § 213 erste Alternative StGB "nicht ausschließlich auf Vorgänge an, die sich in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen ereignet haben, sondern es kann auch eine Unbill bedeutsam sein, die der Täter dem Opfer in der Vergangenheit zugefügt hat" (BGH, Urt. vom 6. Mai 1975 - 1 StR 135/75); es kann eine "Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens" geboten sein (BGH NStZ 1983, 554; BGH MDR 1961, 1027; Eser NStZ 1981, 431; 1984, 52).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 663/16

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff der

    Maßgebend ist dafür der konkrete Geschehensablauf unter Berücksichtigung von Persönlichkeit und Lebenskreis der Beteiligten, der konkreten Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie der tatauslösenden Situation (vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 1984 - 1 StR 597/84, NStZ 1985, 216 und vom 12. Mai 1987 - 1 StR 43/87, NStZ 1987, 555; Beschluss vom 21. Mai 2004 - 1 StR 170/04, NStZ 2004, 631; Urteile vom 1. September 2011 - 5 StR 266/11 und vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, NStZ 2015, 582).

    Ohne eigene Schuld handelt also der Täter, der die beleidigende Äußerung des Opfers im gegebenen Augenblick entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht vorwerfbar veranlasst hat (BGH, Urteile vom 7. Juli 1983 - 4 StR 218/83, NStZ 1983, 554; vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83, NStZ 1984, 216; vom 12. Mai 1987 - 1 StR 43/87, NStZ 1987, 555 und vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 394/97, NStZ 1998, 191; Schönke/Schröder/ Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 213 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 372/16

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff

    Maßgebend ist der konkrete Geschehensablauf unter Berücksichtigung von Persönlichkeit und Lebenskreis der Beteiligten (Fischer, StGB, 63. Aufl., § 213 Rn. 5) der konkreten Beziehung zwischen Täter und Opfer (BGH, Urteil vom 12. Mai 1987 - 1 StR 43/87, NStZ 1987, 555) sowie der tatauslösenden Situation (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 1 StR 170/04, NStZ 2004, 631).
  • BGH, 04.04.2023 - 1 StR 488/22

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer schweren Beleidigung

    Maßgebend ist dafür der konkrete Geschehensablauf unter Berücksichtigung von Persönlichkeit und Lebenskreis der Beteiligten, der konkreten Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie der tatauslösenden Situation (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2017 - 1 StR 663/16, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 10 Rn. 15; vom 30. Oktober 1984 - 1 StR 597/84 und vom 12. Mai 1987 - 1 StR 43/87; Beschluss vom 21. Mai 2004 - 1 StR 170/04; Urteile vom 1. September 2011 - 5 StR 266/11 Rn. 10 ff. und vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, BGHR StGB § 213 Strafzumessung 3 Rn. 20).
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Es kann z.B. fehlen, wenn der Täter in plötzlich aufsteigender Verbitterung und Wut (NStZ 87, 555; StV 90, 545; 1 StR 406/00) oder in einer verzweifelten und affektiv angespannten Lage gehandelt hat.
  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00

    Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Heimtücke; Mord; Beweiswürdigung; Überlegung

    Auf dieser allein maßgebenden Tatsachengrundlage liegt die Möglichkeit, daß der Angeklagte die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat nicht erkannt hat, sogar so nahe, daß es besonderer - hier nicht ersichtlicher - Umstände bedurft hätte, aus denen sich ergibt, daß der Angeklagte trotz seiner Erregung die für die Heimtücke entscheidenden Gesichtspunkte in sein Bewußtsein aufgenommen hat, wenn auch Heimtücke weder eine längere Überlegung noch das Vorhandensein eines länger erwogenen Tatplanes verlangt (vgl. BGH NStZ 1984, 21; BGH NStZ 1987, 555 m.w.Nachw.).
  • LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21
    Maßgebend ist der konkrete Geschehensablauf unter Berücksichtigung von Persönlichkeit und Lebenskreis der Beteiligten der konkreten Beziehung zwischen Täter und Opfer (BGH, Urt. v. 12.5.1987 - 1 StR 43/87 = NStZ 1987, 555) sowie der tatauslösenden Situation (BGH, Beschl. v. 21.5.2004 - 1 StR 170/04 = NStZ 2004, 631; BGH, Beschl. v. 8.9.2016 - 1 StR 372/16, NStZ-RR 2017, 11).
  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95

    Provokation - Totschlag - Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung

    Dabei ist vom Lebenskreis der Beteiligten auszugehen (BGH NJW 1987, 3143, 3144 [BGH 12.05.1987 - 1 StR 43/87]; NStZ 1985, 216; StV 1981, 234), um so den Stellenwert der Provokation für die Motivationsgenese des Täters objektiv beurteilen zu können (BGH NJW 1987, 3143, 3144 [BGH 12.05.1987 - 1 StR 43/87] unter Hinweis auf Eser in Festschrift für Middendorff, S. 69).
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 212/92

    Anforderungen an minder schweren Fall des Totschlags - Voraussetzung zum

    Mithin kann das frühere Verhalten des Täters allein der Provokation nicht die strafmildernde Wirkung nehmen (BGH NJW 1987, 3143 f.; vgl. ferner BGH MDR 1961, 1027).
  • BGH, 06.03.1997 - 1 StR 790/96

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler

    Die Verneinung von § 213 StGB ist schon deshalb nicht rechtsfehlerhaft, weil der Angeklagte, der die auf psychischer Labilität beruhende Neigung seiner Ehefrau zu Überreaktionen kannte, wußte, daß diese von seinem Ehebruch erfahren hatte und er damit rechnete, daß sie darauf sehr heftig reagieren würde (vgl. BGH NJW 1987, 3143, 3144) [BGH 12.05.1987 - 1 StR 43/87].
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