Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2641
BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89 (https://dejure.org/1989,2641)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1989 - IVb ZB 25/89 (https://dejure.org/1989,2641)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89 (https://dejure.org/1989,2641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist - Bestimmung der Grenzen der Verhandlung eines Rechtsstreits vor dem Berufungsgericht - Voraussetzungen der Teilrücknahme bei der Berufung - Anforderungen an Rechtsmittel der Beschwerde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 962
  • FamRZ 1989, 1064
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 657/81

    Folgen der Einlegung der Beschwerde in Familiensachen für das Rechtsmittel -

    Auszug aus BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
    Im übrigen wäre die Ehefrau durch eine solche Beschränkung, in der ein Verzicht auf weitergehende Anfechtung in aller Regel nicht zu erblicken ist (Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 657/81 - FamRZ 1981, 946, 947; Senatsurteil vom 30. März 1983 - IVb ZR 19/82 - FamRZ 1983, 685, jeweils m.w.N.), nicht gehindert gewesen, ihr Rechtsmittel mit der Begründung auf weitere, sie beschwerende Teile der angefochtenen Entscheidung zu erstrecken (Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 a.a.O. S. 946).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 8. Juli 1981 a.a.O. darauf hingewiesen, daß im Verbundverfahren die Rechtsmittel der Berufung und der Beschwerde nicht strikt voneinander geschieden sind, und hat es abgelehnt, allein aus dem Gebrauch der einen oder der anderen Bezeichnung eine prozessuale Erklärung (dort: Rechtsmittelverzicht) herzuleiten.

  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZR 19/82

    Einordnung von Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete

    Auszug aus BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
    Im übrigen wäre die Ehefrau durch eine solche Beschränkung, in der ein Verzicht auf weitergehende Anfechtung in aller Regel nicht zu erblicken ist (Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 657/81 - FamRZ 1981, 946, 947; Senatsurteil vom 30. März 1983 - IVb ZR 19/82 - FamRZ 1983, 685, jeweils m.w.N.), nicht gehindert gewesen, ihr Rechtsmittel mit der Begründung auf weitere, sie beschwerende Teile der angefochtenen Entscheidung zu erstrecken (Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 a.a.O. S. 946).

    Nach alledem gilt auch hier die Regel, daß die Grenzen, in denen der Rechtsstreit vor dem Berufungsgericht von neuem zu verhandeln ist, (erst) durch die Berufungsanträge bestimmt werden (§ 525 ZPO; vgl. Senatsurteil vom 30. März 1983 aaO).

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags

    Auszug aus BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
    Der Vorschrift ist auch dann genügt, wenn mehrere innerhalb der Begründungsfrist eingereichte Schriftsätze des Berufungsklägers erst in ihrer Gesamtheit erkennen lassen, in welchem Umfang das erstinstanzliche Urteil angefochten werden soll (Senatsurteil vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 52/86 - FamRZ 1987, 802, 803 = NJW 1987, 3264, 3265).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
    Das hat sowohl für den Fall eines Wiedereinsetzungsantrages als auch für den - hier in Betracht kommenden - Fall zu gelten, daß die Wiedereinsetzung nach § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO ohne Antrag zu gewähren ist (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255, 256 = NJW 1982, 1873, 1874) [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80].
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80

    Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
    Das hat sowohl für den Fall eines Wiedereinsetzungsantrages als auch für den - hier in Betracht kommenden - Fall zu gelten, daß die Wiedereinsetzung nach § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO ohne Antrag zu gewähren ist (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255, 256 = NJW 1982, 1873, 1874) [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80].
  • BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83

    Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der

    Auszug aus BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
    In entsprechender Anwendung des § 121 Abs. 2 Satz 2 ZPO kann ihr Rechtsanwalt L. beigeordnet werden, der als ihr zweitinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter die sofortige Beschwerde bei dem Oberlandesgericht eingelegt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - FamRZ 1984, 677, 679).
  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
    Das der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist entgegenstehende Hindernis ist erst durch den Beschluß vom 20. Oktober 1987 beseitigt worden, mit dem das Oberlandesgericht den PKH-Antrag für die Berufung gegen die Abweisung des Unterhaltsbegehrens zurückgewiesen hat (Senatsbeschluß vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84 - VersR 1985, 271, 272).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift durch einen nicht zugelassenen Anwalt

    Auszug aus BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
    Weder der Ehefrau noch ihrem Prozeßbevollmächtigten war zuzumuten, das damit verbundene Kostenrisiko auch hinsichtlich der Berufung zum Unterhalt einzugehen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 129/84 - FamRZ 1985, 1017).
  • RG, 06.10.1933 - VII 128/33

    Kann der Berufungskläger, der den in der Berufungsbegründungsschrift gestellten

    Auszug aus BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
    Eine Teilrücknahme der Berufung (mit der Kostenfolge des § 515 Abs. 3 Satz 1 ZPO) könnte angenommen werden, wenn die Ehefrau einen bereits gestellten weitergehenden Antrag eingeschränkt hätte (vgl. RGZ 142, 63, 65; RG JW 1937, 2226; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 406; Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 47. Aufl. § 515 Anm. 3 D; Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. § 515 Anm. 2a).
  • RG, 20.07.1936 - VI 4/36

    1. Zum Verfahren bei der Bewilligung des Armenrechts für den Berufungsrechtszug.

    Auszug aus BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
    Von dem vorerwähnten Fall abgesehen, ist in der bloßen Beschränkung des Berufungsantrages nicht ohne weiteres eine Teilrücknahme des Rechtsmittels (oder der Klage oder gar ein teilweiser Verzicht nach § 306 ZPO; vgl. RGZ 152, 37, 44 f) zu erblicken (vgl. Zöller/Schneider ZPO 15. Aufl. § 515 Rdn. 6; s. auch Baumbach/Lauterbach/Albers a.a.O. Anm. 3 D).
  • OLG Frankfurt, 24.10.1983 - 5 UF 194/82
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt in Revisionsverfahren entschieden, dass das Revisionsgericht im Rahmen der von Amts wegen vorzunehmenden Prüfung, ob die Berufung zulässig war, über einen vom Berufungsgericht übergangenen (6. Oktober 1952 - III ZR 369/51 - BGHZ 7, 280, 283 f.) oder erstmals im Revisionsrechtszug gestellten (14. Januar 1953 - VI ZR 50/52 - insoweit in BGHZ 8, 303 nicht abgedruckt, vgl. aber Anm. Lersch LM ZPO § 310 Abs. 2 Nr. 1) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungs- oder Berufungsbegründungsfrist selbst urteilen kann (vgl. 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - VersR 1982, 187; 24. Juni 1987 - IVa ZR 138/86 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 3; 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89 - NJW-RR 1989, 962; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO § 237 Rn. 3).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Die Widerklage konnte jedoch in zulässiger Erweiterung der Berufungsanträge auch nach Ablauf der Frist zur Berufungsbegründung erhoben werden (BGH, Beschl. v. 12. Mai 1989, IVb ZB 25/89, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1 - Antragserweiterung 2).
  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16

    Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall

    Weiterhin ist in höchstrichterlicher und obergerichtliche Rechtsprechung anerkannt, dass eine bloß partielle Begründung der Berufung keine Teilrücknahme darstellt (BGH NJW-RR 1989, 962; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1984, 406).
  • KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04

    Schadenersatzanspruch des Käufers eines Hausgrundstücks: Arglistiges Verschweigen

    Über Feuchtigkeit in Kellerwänden beim Kauf eines Hauses muss aufgeklärt werden (OLG Koblenz VersR 2004, 1057; OLG Köln OLGR 2002, 138), ebenso über erhebliche Feuchtigkeitsschäden auch nach einem Sanierungsversuch, wenn dessen Erfolg zweifelhaft ist ( vgl. BGH NJW 1993, 1703; vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1415f.; KG NJW-RR 1989, 962 für Hausschwamm).
  • BGH, 12.02.1992 - XII ZR 53/91

    Form der Berufung bei Fristbeginn vor Beitritt

    Der Senat ist auch befugt, über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu entscheiden, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255, 256 sowie - für das Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 519b Abs. 2 ZPO - Senatsbeschluß vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89 - FamRZ 1989, 1064, 1066).
  • BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873, unter II 1; Beschluss vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89, NJW-RR 1989, 962, unter 3 a; Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2 b).
  • BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im Verfahren über die sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht die Verwerfung der Berufung unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93, NJW-RR 1994, 127) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992, aaO; Beschl. v. 12.05.1989 - IVb ZB 25/89, FamRZ 1989, 1064, 1066 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11

    Keine teilweise Rücknahme der Berufung - Sicherstellung einer wohnortnahen

    Es wäre widersprüchlich, die ohne bestimmten Antrag eingelegte Berufung bereits als umfassendes Rechtsmittel zu bewerten und den Berufungsführer daran festzuhalten (ebenso BVerwG, Urteil vom 20.06.1991 - 3 C 6/89 - NJW 1992, 703 ; BGH, Beschluss vom 12.05.1989 - IVb ZB 25/89 - FamRZ 1989, 1064 ; a. A. BSG, Urteil vom 16.03.1971 - 10 RV 207/69 - juris ).
  • BGH, 31.03.1992 - VI ZB 7/92

    Folgen des Nichtvorliegens einer vollständigen Kopie des Urteils des Landgerichts

    Des weiteren kann von einer vollständigen Bezeichnung des angefochtenen Urteils im Sinne des § 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nur dann gesprochen werden, wenn das Gericht, das Verkündungsdatum und das Aktenzeichen zutreffend mitgeteilt sind (vgl. BGH, Beschluß vom 12.04.1989 - IVb ZB 23/89 - FamRZ 1989, 1064 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1994 - IX ZB 14/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

    Eine Ausnahme kommt nur noch insoweit in Betracht, als das Revisionsgericht anstelle des nach § 237 ZPO zuständigen Gerichts die Wiedereinsetzung aussprechen kann, wenn diese nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGHZ 101, 134, 141; BGH, Urt. v. 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873 f [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80]; Beschl. v. 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85, NJW 1985, 2650 f; Urt. v. 24. Juni 1987 - IVa ZR 138/86, BGHR ZPO § 237 - Revisionsgericht 1; Beschl. v. 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89, FamRZ 1989, 1064, 1065 f).
  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZB 18/90
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht